RS Lvwg 2018/1/4 LVwG-AV-674/001-2014

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Veröffentlicht am 04.01.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

04.01.2018

Norm

GewO 1994 §80 Abs1
GewO 1994 §83 Abs3

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob jemand Inhaber einer Betriebsanlage ist, kommt es darauf an, ob jemandem Einfluss auf das faktische Geschehen der Betriebsanlage zukommt.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Auflassung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.674.001.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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