Aktenlage Die DI Gh GmbH und Co KG betreibt auf dem Standort Übach, Gbach 7, eine gewerberechtlich genehmigte Betriebsanlage zur Erzeugung von Fenstern und Türen. Mit dem Bescheid vom 22.01.2003, zu GZ 4.1-350/00 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung über Ansuchen der DI Gh GmbH die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb von Hallen, Hallenzubauten und neuen Fertigungslinien nach Maßgabe der vidierten Plan- und Besc... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs 3 GewO sind Änderungen gemäß Abs 2 Z 9 leg cit, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig verändern, der zur Genehmigung der Anlage zuständigen Behörde vorher anzuzeigen; die Behörde hat diese Änderungen beim Fehlen der hiefür erforderlichen Voraussetzungen nach § 345 Abs 9 GewO zu untersagen. Gemäß § 78 Abs 2 GewO hat die Behörde auf Antrag von der Verpflichtung der Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes dann Abstand zu n... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung der gegenständlichen Betriebsanlage des Berufungswerbers am 27.02.2003 wurde einerseits festgestellt, dass vom Anlageninhaber mehrere Auflagen eines Genehmigungsbescheides aus dem Jahre 1997 nicht eingehalten werden; in diesem Zusammenhang wird zur Erfüllung des Auflagepunktes 31 festgestellt: "Durch Einbau eines Kratzförderers wurde der Einbau des Zyklons hinfällig." Der Berufungswerber wurde aufgefordert, den vorliegenden Antrag auf die Erweiterung... mehr lesen...
Sachverhalt: Mit Bescheid des Bezirkshauptmannes von Voitsberg vom 17.04.1998, GZ.: 4.1- 10/97, in Verbindung mit dem Berichtigungsbescheid des Bezirkshauptmannes von Voitsberg vom 05.05.1998 wurde auf Antrag der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Berufungswerberin festgestellt, dass es sich bei der gastgewerblichen Betriebsanlage auf dem Standort P, M, um eine den § 359 b GewO in Verbindung mit § 1 Z 1 der Verordnung unterliegende Anlage handelt. Mit diesem Bescheid wurden insgesamt neun A... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Genehmigung nach § 79c GewO, betreffend die Aufhebung oder Abänderung vorgeschriebener Auflagen, sowie eine Genehmigung nach § 78 Abs 2 GewO, betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustands, sind antragsbedürftige Verwaltungsakte. In solchen Verfahren ist die Behörde an den Inhalt des Parteienantrages gebunden, sie kann also nicht etwas Anderes genehmigen, als beantragt wurde (vgl VwGH 18.6.1996, Zl. 96... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. auf Antrag der B AG in Wiener Neudorf gemäß § 78 Abs 2 GewO 1994 für die Betriebsanlage im Standort St. Johann im Pg., P-straße 42a, von der Verpflichtung der Erfüllung der Auflage Nr. 1 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. vom 11.8.1989, Zl. 2/152-15/9/89, demzufolge die Schrankenanlage dergestalt auszuführen sei, dass die Schrankenanlage über eine fix montierte Sperreinrichtung verfügen... mehr lesen...
Rechtssatz: § 356 Abs 3 GewO 1994 idF der Gewerberechts-Novelle 2000 (GewRNov 2000), bestimmt, dass in den dort angeführten Folgeverfahren nur jene Nachbarn Parteistellung haben, deren Parteistellung im (Grund-)Verfahren gemäß Abs 1 leg cit aufrecht geblieben ist. Dazu ist anzumerken, dass § 356 GewO 1994 durch die GewRNov 2000 ausdrücklich an die Bestimmung des § 42 Abs 1 AVG, idF der AVG-Novelle 1998 (in Kraft seit 1.1.1999) angeglichen wurde. Demnach hat die entsprechend § 356 Abs 1 G... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit für die Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen Verantwortlicher der D-GesmbH mit Sitz in S, U-platz, zu verantworten, daß diese Gesellschaft von 18.12.1995 bis 07.10.1996 in ihrer weiteren Betriebsstätte in Wien, B-gasse, die Auflage Punkt 53) des Bescheides vom 19.12.1988, Zl MBA 16 - Ba 684/1/87, wonach im Verkaufsraum sämtliche Druckgaspackungen n... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch nach Stellung eines Antrages gemäß § 78 Abs 2 GewO 1994 auf Abstandnahme von der Verpflichtung zur Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes ist die Auflage noch so lange einzuhalten, bis die Behörde (wenn die Voraussetzungen des § 78 Abs 2 leg cit vorliegen) die Abweichungen bescheidmäßig für zulässig erklärt hat. mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 19.5.1989, Ge-XX, wurde dem Berufungswerber die gewerberechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Werkstätte und Einbau einer Pulverbeschichtungsanlage nach Maßgabe der bei der Augenscheinsverhandlung vorgelegten Projektsunterlagen bzw. der im Befund festgelegten Beschreibung erteilt. "Die auf den Seiten 4 und 5 der Verhandlungsschrift vom 4.4.1989, Zl. Ge-XX, enthaltenen Punkte 1 bis 10 des Gutachtens des Amtssachve... mehr lesen...