IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte OG, ***, *** gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt St. Pölten vom 14. November 2019, ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 12. Februar 2019, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.07.2019 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §39 Abs1GewO 1994 §9 Abs2
Rechtssatz: Da sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes als zwingende Rechtsvermutung aus den schwerwiegenden Verstößen ergibt, bedarf es bei der Beurteilung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinha... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.07.2019 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3GewO 1994 §39 Abs1GewO 1994 §9 Abs2
Rechtssatz: Bei bereits getilgten Bestrafungen ergibt sich die mangelnde Zuverlässigkeit [für die Ausübung des Gewerbes] nicht zwingend aus den rechtskräftigen Bestrafungen wegen schwerwiegender Verstöße. In solchen Fällen hat die Behörde anhand des sich aus den Verstößen ergebenden Persönlichkeitsbilde... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 21. März 2019, ***, betreffend den Widerruf der Geschäftsführerbestellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.07.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §88 Abs1UrhG §86 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei aufrechter Gewerbeberechtigung ist für die Erteilung einer Nachsicht von dem gemäß § 13 Abs 1 Z 1 bestehenden Gewerbeausschluss kein Raum. Eine Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung kann nur Platz greifen, wenn der Nachsicht... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 07. Februar 2019, Zl. ***, betreffend Ansuchen um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung gemäß § 13 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, den: BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Den gewerberechtlichen Geschäftsführer trifft gemäß § 39 Abs 1 GewO lediglich ein eingeschränkter Verantwortungsbereich für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes sowie für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (vgl VwSlg 15308 A/1999)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund gemäß § 13 Abs 1 Z 1 lit b GewO ist gemäß § 26 Abs 1 GewO 1994 zu erteilen, wenn die darin genannte Befürchtung – nämlich die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei der Tätigkeit als gewerberechtlich... mehr lesen...