Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §39 Abs4;GewO 1994 §41 Abs5;
Rechtssatz: Der Insolvenzverwalter tritt nach § 41 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 ex lege in die Funktion des (gewerberechtlichen) Geschäftsführers ein, soweit nicht die Ausnahme des zweiten Satzes dieser Bestimmung gegeben ist. Damit übernimmt der Insolvenzverwalter ex lege die Funktion des Geschäftsführers (vgl. auch Grable... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1997, der an die Stelle des Bescheides vom 10. Oktober 1996, Zl. 1-0403/96/E4, getreten ist, wurde gemäß § 52a Abs. 1 VStG dieser Bescheid wie folgt abgeändert: "Gemäß § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in Verbindung mit § 24 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991(VStG) wird der Berufung des J.W., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M.W. gegen das Straferk... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2 impl;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §39 Abs4;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/22 92/04/0203 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Da der Gewerbeinhaber unter Strafdrohung verpflichtet ist, die Tatsache des Ausscheidens des Geschäftsfüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 30. Mai 1997 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma 'Ing. F-GesmbH' mit dem Sitz in S zu verantworten, daß diese Firma das Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers G betreffend den Standort S, B-Straße Nr. 8, Platten- und Fliesenleger... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §368 Z1.7;GewO 1994 §39 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 368 Z 1.7 GewO 1994 ist wesentliches Tatbestandsmerkmal iSd § 44a Z 1 VStG der Vorwurf im
Spruch: des Straferkenntnisses, die gemäß § 39 Abs 4 GewO 1994 gebotene Anzeige sei vom INHABER eines näher bezeichneten Gewerbes unter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 12. Februar 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 22. August 1995, betreffend Übertretung der GewO abgewiesen und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Spruch: wie folgt zu lauten hat: "Herr S, geboren am 21.4.19xx, hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und som... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §367 Z1;GewO 1994 §39 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht
Spruch: der Berufungsbehörde European Case Law Identifi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. März 1969 nahm die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf die Bestellung der Beschwerdeführerin als gewerberechtliche Geschäftsführerin der J-OHG in H zu Kenntnis. Mit Schriftsatz vom 5. April 1991 teilte die Beschwerdeführerin der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf mit, "daß ich die gewerberechtliche Geschäftsführung mit sofortiger Wirkung zurücklege". Diese Mitteilung nahm die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf mit Bescheid vom 17. Mai 1991 "zur Kenntnis". ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §9;GewO 1973 §39 Abs4 idF 1988/399;HGB §125 Abs2;
Rechtssatz: Fallen bei vereinbarter Gesamtvertretung einzelne der gesamtvertretungsbefugten Gesellschafter aus, so sind die verbleibenden nur gemeinsam vertretungsbefugten Gesellschafter nicht befugt, die Gesellschaft allein weiter zu vertreten. In einem solchen Fall ist ... mehr lesen...