IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde der A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 20. Dezember 2018, ***, betreffend Änderung der Betriebsanlage der B GmbH, im Standort ***, ***, durch Errichtung und Betrieb eines Gastgartens, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.02.2020 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §75 Abs2GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §359bBetriebsanlagenV vereinfachte Genehmigung 1994 §1 Z1
Rechtssatz: Die eingeschränkte Parteistellung des Nachbarn im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß § 359b Abs 1 GewO ist auf die Frage beschränkt, ob die Voraussetzungen und in diesem Sinne die Kriterien für die Anwendu... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerden 1. der A und 2. des B, beide in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 22. Oktober 2018, Zl. ***, betreffend Abänderung einer Auflage gemäß § 79c Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), den BESCHLUSS 1. Die Beschwerden werden als unzulässig zurückgewiesen. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist nicht zulässig. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: GewO 1994 §79cGewO 1994 §356GewO 1994 §359b
Rechtssatz: Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 359b GewO 1994 kommt Nachbarn – abgesehen von der Frage der Anwendbarkeit des Verfahrens (vgl VwGH Ro 2015/04/0018) – keine Parteistellung zu. Daher stellt sich auch die Frage ihrer Parteistellung in den Folgeverfahren nicht (vgl Erlacher/Forster in Ennöckl/R... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: GewO 1994 §79cGewO 1994 §356GewO 1994 §359b
Rechtssatz: Durch die bloße Zustellung des Bescheides wird die Parteistellung und Beschwerdelegitimation nicht begründet (vgl VwGH 2010/04/0078). Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Änderung; Nachbar; Parteistellung; European Ca... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dusatko als Einzelrichterin über die als Beschwerden zu behandelnden Berufungen von 1. Frau GK, ***, *** 2. Herrn KK, ***, *** 3. Frau MM, ***, *** 4. Herrn VM, ***, *** 5. KuK, ***, *** gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 30.01.2013, GZ.: 01/11/2/13-1054/Mag.Bru./Kl., mit dem eine näher beschriebene Änderung der gewerbebehördlich genehmigt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2018 Norm: GewO 1994 §81 Abs2GewO 1994 §81 Abs3GewO 1994 §345 Abs6GewO 1994 §359b
Rechtssatz: Der Umstand, dass § 81 Abs. 3 GewO den Nachbarn - nicht wie § 359b Abs. 1 GewO - Anhörungsrechte einräumt, hindert nicht die Annahme einer beschränkten Parteistellung. Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Lärm; Nachbar; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.01.2018 Norm: GewO 1994 §81 Abs2GewO 1994 §81 Abs3GewO 1994 §345 Abs6GewO 1994 §359b
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 81 Abs. 2 Z 9 GewO lässt sich bloß ableiten, dass eine Betriebsanlagengenehmigung vorliegen muss, um auf diese
Norm: zurückgreifen zu können. Ein Anlagenteil der nunmehr geändert wird, muss jedoch nicht bereits zuvor genehmigt worden sein. Insbesondere ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.01.2018 Norm: GewO 1994 §81 Abs2GewO 1994 §81 Abs3GewO 1994 §345 Abs6GewO 1994 §359b
Rechtssatz: Grundsätzlich ist nur der beantragte Betriebsablauf zu beurteilen. Überdies ist eine unter Vorschreibung einer Auflage erteilte Genehmigung in der Weise eingeschränkt, dass von ihr ohne Beachtung der Auflage kein Gebrauch gemacht werden darf. Schlagworte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 15.01.2018 Norm: GewO 1994 §81 Abs2GewO 1994 §81 Abs3GewO 1994 §345 Abs6GewO 1994 §359b
Rechtssatz: Im Betriebsanlagenverfahren gilt nur das vom Betriebsanlageninhaber eingereichte Projekt als genehmigt. Eine allfällige Änderung, sofern sie die in § 74 Abs. 2 GewO genannten Folgen herbeiführen kann, bedarf einer gewerbebehördlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 81 GewO. Gleich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 15.01.2018 Norm: GewO 1994 §81 Abs2GewO 1994 §81 Abs3GewO 1994 §345 Abs6GewO 1994 §359b
Rechtssatz: Eine allfällige mangelnde Zuverlässigkeit des Betriebsanlageninhabers berechtigt die Behörde nicht, diesem eine Genehmigung zur Änderung der Betriebsanlage zu versagen. Schlagworte Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Lärm; Nachbar; ... mehr lesen...