Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Behörde erster Instanz den Antrag von Frau Christine S. vom 10. Dezember 2012 auf Zustellung des Bescheides vom 23. Mai 1995, Zl. MBA 12 - BA 8431/93, betreffend die Betriebsanlage der ?M.? Ges.m.b.H. in Wien, H.-gasse, mangels Parteistellung gemäß § 356 Abs. 1 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 50/1974, wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994, zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass im Verfahren zur Zl. MBA 12 - BA 8431/93 die Anberaumung der Augen... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Abspruch über die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage wie auch ein Abspruch über die Genehmigung der Änderung einer solchen Anlage setzen ein Ansuchen voraus. Es handelt sich bei der Änderung einer Betriebsanlage gemäß § 81 GewO um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Ein einer gewerbebehördlichen Kundmachung nach § 356 Abs. 1 GewO zu Grunde liegendes Ansuchen erfordert im Hinblick auf die den Nachbarn gemäß Abs. 3 leg.cit. eingeräumte Berechtigung zur Erhebun... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19.10.2007 hat die VKW Warenhandels GmbH bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung gemäß §§ 81ff GewO 1994 für eine Recyclingannahmestelle bzw Werkstätte für betriebinterne Fahrzeug sowie Lager und Ausstellungsräume für Trödelware und deren Verkauf auf dem Grundstück Gp XY KG E. angesucht. Mit Kundmachung vom 12.11.2007 wurde die mündliche Verhandlung für 27.11.2007, 09.00 Uhr angesetzt. Der Berufungswerber wurde persönli... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.12.2007, Zl 3.1-2733/07-A-18 wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 77 f GewO 1994 für die Errichtung und den Betrieb einer Zimmereiwerkstätte im Anwesen XY erteilt. Gegen diesen Bescheid erhob Frau A. S. vor der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am 02.01.2008 Berufung und brachte darin vor wie folgt: ?Ich beschwere mich über die Lärmemissionen, die auf dem Abbundplatz stattfinden. Die bescheidgemäße Einha... mehr lesen...
Rechtssatz: Der vom Rechtsmittelwerber in einer Verhandlungsschrift festgehaltenen Stellungnahme ?Bei Einhaltung der Auflagen wird gegen den Betrieb kein Einwand erhoben", kommt wegen mangelnder Qualifizierung und Konkretisierung die Eigenschaft als Einwendung im Rechtssinne nicht zu. Aus dem Begriff einer Einwendung im Rechtssinn ergibt sich, dass eine Einwendung so gestaltet sein muss, dass aus ihrem Inhalt die Behauptung der Verletzung eines subjektiven Rechtes entnommen werden kann. Es... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid erteilte die Bezirkshauptmannschaft B auf Ansuchen der Besitzgemeinschaft A und W H, B, gemäß § 77 Abs 1 iVm § 74 Abs 2 und 356e, § 359 Abs 1 GewO die gewerbebehördliche Genehmigung für den Zu- und Umbau des Einkaufsmarktes auf dem Standort B, auf den Grundstücken der KG B nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektsunterlagen und unter Zugrundelegung der Betriebsbeschreibung A sowie unter Vorschreibung der unter B angeführten Auflagen. In de... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erteilung einer Generalgenehmigung nach § 356e GewO setzt voraus, dass sich das Genehmigungsansuchen auf eine verschiedenen Gewerbebetrieben zu dienen bestimmte, dem § 356 Abs 1 unterliegende Betriebsanlage (Gesamtanlage) beschränkt und in diesem Genehmigungsansuchen ausdrücklich nur eine Generalgenehmigung beantragt wird. Der Generalgenehmigung unterliegen nach § 356e GewO ausschließlich jene Anlagenteile, die nicht nur einem einzelnen Gewerbebetrieb dienen. Ein ausdrückli... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See der E. GmbH, W, K Nr. 24, die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Cafeteria und eines Restaurants außer der Aufstellung und dem Betrieb einer offenen Feuerstelle am Standort GP 15/217, KG H, W, nach Maßgabe näher angeführter Plan- und Projektsunterlagen und unter Vorschreibung von insgesamt 60 Auflagen erteilt. Als Rechtsgrundlage führt die Bezirkshauptmannschaft Zell ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nachbarn einer Betriebsanlage haben nur im regulären Genehmigungsverfahren gemäß § 356 GewO 1994 Parteistellung, die durch Erhebung von rechtzeitigen Einwendungen im Sinne des § 42 AVG beibehalten wird. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 haben Nachbarn ausdrücklich keine Parteistellung. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 29.9.2001, G 98/01, und 3.3.2001, G 87/00) ergibt sich aber aus einer gebotenen verfassungskonformen Auslegu... mehr lesen...