Die Beschwerdeführerin hat mit Schriftsatz vom 14.05.2008 folgende Maßnahmenbeschwerde gemäß Art 129a Abs 1 B-VG gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebracht, wobei als belangte Behörde ausdrücklich das Landespolizeikommando Tirol angeführt wurde: ?Wir geben bekannt, dass ich die Rechtsanwälte Dr. A. T. und Dr. A. S. in W., mit unserer ständigen rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt haben. Wir ersuchen um Kenntnisnahme der Bevollmächti... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegen eine nach der Gewerbeordnung erfolgten Überprüfung hat die Beschwerdeführerin eine Maßnahmenbeschwerde ergriffen, wobei sie zunächst das Landespolizeikommando als belangte Behörde bezeichnete. In der Gegenschrift führte die Bundespolizeidirektion aus, die Überprüfung sei nach der Gewerbeordnung erfolgt und belangte Behörde sei in diesen Fällen nach dem Innsbrucker Stadtrecht die Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck. Darauf wurde die Beschwerdeführerin hingewiesen und zur V... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 338 Abs.1 GewO 1994 sind, soweit dies zur Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich ist, die Organe der zur Vollziehung dieser Vorschriften zuständigen Behörden sowie die von diesen Behörden herangezogenen Sachverständigen berechtigt, Betriebe sowie deren Lagerräume während der Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen und Kontrollen des Lagerbestandes vorzunehmen. Liegt gegen eine Person der Verdacht einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs.1... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde des als erwiesen festgestellten Sachverhaltes hat die Amtshandlung aufgrund einer Anzeige bzw des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs1 Z1 GewO (unbefugte Gewerbeausübung, nämlich Ausübung des KFZ-Techniker-Gewerbes) stattgefunden. Die Gendarmeriebeamten haben eine offenstehende Garage vorgefunden und darin einen offensichtlich in Reparatur befindlichen PKW wahrgenommen. Die Gendarmeriebeamten waren daher in Vollziehung der geweberechtlichen Vorschr... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 338 Abs.1 GewO 1994 idF vor der Gewerberechtsnovelle 1996, sind, soweit dies zur Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich ist, die Organe der zur Vollziehung dieser Vorschriften zuständigen Behörden sowie die von diesen Behörden herangezogenen Sachverständigen berechtigt, Betriebe sowie deren Lagerräume während der Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen und Kontrollen des Lagerbestandes vorzunehmen. Der Betriebsinhaber oder dessen Stellvertret... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6/7 Bezirk, vom 8.1.1997, Zl MBA 6/7 - S/6/9465/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als Filialgeschäftsführer im Sinne des § 370 Abs 2 GewO 1994 der B-Aktiengesellschaft zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft im rechskräftigen Bescheid vom 19.3.1976, Zl MBA 6/7 - Ba 23752/2/75, vorgeschriebene Auflagen nicht eingehalten wurden, als am 18.7.1996 in Wien, L-zeile, 1) entgegen Punkt 9)... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bescheidauflage, wonach die einwandfreie Funktion der Sicherheitsbeleuchtung mindestens einmal monatlich zu kontrollieren ist und über diese Kontrollen Aufzeichnungen zu führen sind, die in der Betriebsanlage zur jederzeitigen Einsichtnahme von behördlichen Organen bereitzuhalten sind, dient nicht nur der Sicherheit der Kunden, sondern nach ihrem eindeutigen Zweck auch der Entlastung der Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungspflicht gemäß § 338 Abs 1 GewO. mehr lesen...
Mit der am 17.01.1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangten Beschwerde, anläßlich welcher die Beschwerdeführerin die Bundespolizeidirektion Graz als belangte Behörde nannte, werden die von den Organen der Bundespolizeidirektion Graz am 4.12.1994 im Lokal J. in Graz, R. 5, gesetzten Handlungen als rechtswidrig angefochten. Dabei erachtet sich die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten auf Schutz der persönlichen Freiheit gemäß Artikel 5 MRK und Unverletzlichke... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Maßnahmenbeschwerde war aus folgenden Gründen nach § 67 c AVG zurückzuweisen: Die Befugnis, im Falle einer Sperrstundenübertretung einzuschreiten, ergibt sich aus § 336 Abs 1 Gewerbeordnung 1994, welche Bestimmung den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Bundespolizeidirektion eine Mitwirkungsverpflichtung an der Vollziehung der §§ 366 Abs 1 Z 1, 2, 3, § 367 Z 35, 50, 51 und § 368 Z 9 leg cit auferlegt. Die zuletzt genannte Bestimmung (§ 368 Z 9 GewO 1994) betri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 4 Abs 1 ArbIG 1993 zur Last gelegt, da er anläßlich einer am 25.11.1993 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Leoben durchgeführten Betriebsinspektion das Kontrollorgan mit den Worten die Beamten sind Parasiten und sie sollen sich aus dem Betrieb putzen daran gehindert habe, daß dieses Betriebsstätten und Arbeitsstellen des gegenständlichen Gewerbebetriebes, sowie die von ihm als Arbeitgeber den Arbei... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Verhältnis zwischen den Tatbeständen nach § 4 Abs 1 ArbIG und § 338 Abs 1 und 2 GewO ist hinsichtlich der kumulativen Strafbarkeit nachstehendes auszuführen: Gemäß § 338 Abs 1 GewO sind die Organe der zur Vollziehung dieser Vorschriften zuständigen Behörden sowie die von diesen Behörden herangezogenen Sachverständigen berechtigt, Betriebe sowie deren Lagerräume während der Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen und Kontrollen des Lagerbestandes vorzunehmen. Gemäß Abs... mehr lesen...