Entscheidungsgründe: I. Antrag, Sachverhalt und Ausgangsverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag wird begehrt (Zitat ohne die Hervorhebungen im Original), "(a) die folgenden präjudiziellen Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994, BGBl 1994/194 idF BGBl I 2016/82, gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG als verfassungswidrig aufzuheben: (i) in §2 Abs1 Z25 die Wortfolge 'sowie juristische Personen, die gemäß §1 Abs3 Z2 und §5 Z12 litb und c des... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 Z1 litdGewO 1994 §2 Abs1 Z25KStG 1988 §1 Abs3 Z2, §5 Z12 litb, litcBAO §34 ffParteienG 2012 §1, §2 Z3EU-AbgÄG 2016
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Begünstigung von Veranstaltungen politischer Parteien durch Ausnahme von der Gewerbeordnung; kein Verstoß der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Privilegierung politischer Parteien, ihrer Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der aus Italien stammende und dort niedergelassene Beschwerdeführer meldete am 9. Jänner 2012 bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein gemäß §339 GewO 1994, BGBl 194/1994 idF BGBl I 85/2012, ein freies Gewerbe mit dem Wortlaut "Vermittlung von Kunden zu Buchmachern/Wettbüros, unter Ausschluss der Tippannahme" für einen Standort in Kufstein an. Der Bezirkshauptmann von Kufstein wies mit Bescheid vom 20. Juni 2012 die Gew... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8 B-VG Art15 Abs1, Abs3B-VG Art83 Abs2GewO 1994 §2 Abs1 Z22, §340 Abs3StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungAEUV Art18
Leitsatz: Kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung der Anmeldung des Gewerbes "Vermittlung von Kunden zu Buchmachern/Wettbüros unter Ausschluss der Tippannahme" wegen Unzuständigkeit der Gewerbebehörde; Zuordnung der Tätigkeit des Wettkundenvermittlers angesicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die antragstellenden Abgeordneten zum Nationalrat beantragen die Aufhebung des §1 Abs5 des Bundesgesetzes betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft, BGBl. 287/1984, (Landarbeitsgesetz 1984), in der Fassung der Novelle BGBl. I 36/2006 als verfassungswidrig. Die angefochtene Bestimmung steht in folgendem Zusammenhang (zur Prüfung gestellter Teil hervorgehoben): "§1. (1) Die Landarbeitsordnungen regeln... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art12 Abs1 Z6B-VG Art140 Abs1 / AllgGewO 1994 §2 Abs1, Abs4LandarbeitsG 1984 §1 Abs5, §5
Leitsatz: Verstoß einer - durch zulässigen Drittelantrag vonNationalratsabgeordneten angefochtenen - Regelung desLandarbeitsgesetzes über die Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zurLand- und Forstwirtschaft, zB in Reitställen,Schlägerungsunternehmen, Natur- und Nationalparks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist - mit Wirksamkeit vom 23. März 2004 - zur Berufsausübung als freiberuflicher Heilmasseur gemäß §46 des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes (im Folgenden: MMHmG), BGBl. I 169/2002 idgF, berechtigt. 2. Der Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark hat mit Bescheid vom 3. August 2005 festgestellt, dass der nunmehrige Beschwerdeführer im Vorschreibungszeitraum 2005 auf Grund der Berechtigungen als freiberuf... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z12B-VG Art10 Abs1 Z8GewO 1973 §2 Abs1 Z11Medizinischer Masseur- und HeilmasseurG - MMHmG §1, §29VfGG §20WirtschaftskammerG 1998 §2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Feststellung der Mitgliedschaft eines freiberuflichen
Heilmasseurs in der Wirtschaftskammer; keine verfassung... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einem auf Art140 Abs1, letzter Satz, B-VG gestützten Individualantrag begehren der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie, §2 Abs1 Z25 Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idF der Gewerbeordnungs-Novelle 1998, BGBl. I 116/1998 (im folgenden: GewO 1994), als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Gemäß §2 Abs1 GewO 1994 ist dieses Bundesgesetz - unbeschadet weiterer ausdrücklich angeordneter Ausnahmen durch besondere bundesgesetzliche Vorsc... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einem auf Art140 Abs1, letzter Satz, B-VG gestützten Individualantrag begehren der Fachverband Gastronomie und der Fachverband Hotellerie, §2 Abs1 Z25 Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idF der Gewerbeordnungs-Novelle 1998, BGBl. I 116/1998 (im folgenden: GewO 1994), als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Gemäß §2 Abs1 GewO 1994 ist dieses Bundesgesetz - unbeschadet weiterer ausdrücklich angeordneter Ausnahmen durch besondere bundesgesetzliche Vorsc... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §2 Abs1 Z25
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Ausnahme
gastgewerblicher Tätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen durch
bestimmte juristische Personen ("Zeltfeste") von der Gewerbeordnung
mangels Eingriff in die Rechtssphäre der antragstellenden
Fachverbände für Gastronomie und Hotellerie ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §2 Abs1 Z25
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Ausnahme
gastgewerblicher Tätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen durch
bestimmte juristische Personen ("Zeltfeste") von der Gewerbeordnung
mangels Eingriff in die Rechtssphäre der antragstellenden
Fachverbände für Gastronomie und Hotellerie ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einem auf Art140 Abs1, letzten Satz, B-VG gestützten Individualantrag begehren ein Gastwirt und ein Hotelier, §2 Abs1 Z25 Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idF der Gewerbeordnungs-Novelle 1998, BGBl. I 116/1998 (im folgenden: GewO 1994), als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Gemäß §2 Abs1 GewO 1994 ist dieses Bundesgesetz - unbeschadet weiterer ausdrücklich angeordneter Ausnahmen durch besondere bundesgesetzliche Vorschriften - auf die nachfolgend angefüh... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einem auf Art140 Abs1, letzten Satz, B-VG gestützten Individualantrag begehren ein Gastwirt und ein Hotelier, §2 Abs1 Z25 Gewerbeordnung 1994, BGBl. 194/1994 idF der Gewerbeordnungs-Novelle 1998, BGBl. I 116/1998 (im folgenden: GewO 1994), als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Gemäß §2 Abs1 GewO 1994 ist dieses Bundesgesetz - unbeschadet weiterer ausdrücklich angeordneter Ausnahmen durch besondere bundesgesetzliche Vorschriften - auf die nachfolgend angefüh... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §2 Abs1 Z25
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Ausnahme
gastgewerblicher Tätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen durch
bestimmte juristische Personen ("Zeltfeste") von der Gewerbeordnung
mangels Eingriff in die Rechtssphäre der antragstellenden
Gastgewerbetreibenden
Rechtssatz: Zur... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §2 Abs1 Z25
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Ausnahme
gastgewerblicher Tätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen durch
bestimmte juristische Personen ("Zeltfeste") von der Gewerbeordnung
mangels Eingriff in die Rechtssphäre der antragstellenden
Gastgewerbetreibenden
Rechtssatz: Zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 8. August 1989, Zl. Ge96 - 2489 - 1989, wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §366 Abs1 Z4 iVm. den §§81 Abs1 und 74 Abs2 GewO 1973, idF des BG BGBl. 399/1988, eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,--, im Falle deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt; ferner wurde sie verpflichtet, gemäß §64 VStG 1950 S 300,-- als Beitrag zu d... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8B-VG Art83 Abs2Oö VeranstaltungsGGewO 1973 §2 Abs1 Z17GewO 1859 KP ArtV
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Regelung
betrieblicher Vorkehrungen für Diskotheken durch den Bund als
Gewerberechtsgesetzgeber; keine Anwendbarkeit der Ausnahme
musikalischer Darbietungen bzw öffentli... mehr lesen...