Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. November 1993 wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG wie folgt abgesprochen: "Auf Grund der am 9. Juni 1993 von der B-Gesellschaft m. b.H., Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: W, erstatteten Anmeldung des Gewerbes "Maschineller und manueller Verputz von Außen- und Innenwänden und Decken" im Standort W, J-Straße 24, wird gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 in der Fassung der Gewerberecht... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §29;GewO 1973 §376 Z23;GewO 1973 §5 Z2;GewO 1973 §6 Z3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/04/0212 E 19. März 1996
Rechtssatz: Das Gesetz unterscheidet im § 157 Abs 1 GewO 1973 ausdrücklich zwischen Planung, Berechnung, Leitung und Ausführung. Schon daraus ergibt sich, daß es sich hiebei um verschiedene T... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 8. Juli 1992 legte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer folgendes zur Last: "Der Beschuldigte, W, p.A.: Firma N-GesmbH, E I, hat es 1) als Gesellschafter der in Gründung stehenden N-GesmbH, sohin als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu verantworten, daß in der Zeit vom 30.6.1991 bis zum 8.8.1991 unter dem Namen N-GesmbH gewerbsmäßig das Baumeistergewerbe gemäß § 130 II i.V.m. § 156 und § 157 GewO dadurch ausgeübt w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1175;AVG §9;GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;GewO 1973 §9 Abs1;GmbHG §1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Zusammenschluß zweier GmbH zu einer Arbeitsgemeinschaft (hier: mit dem Ziel, Bauaufträge bestimmter Art durchzuführen) stellt sich als eine Erwerbsgesell... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 30. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, in der Zeit vom 28. Oktober 1991 bis 31. Oktober 1991 P beauftragt zu haben, während dieses Zeitraumes die Bauaufsicht (Tätigkeit eines Baupoliers) auf seiner Baustelle in T durchzuführen, obwohl er bei entsprechender Aufmerksamkeit hätte wissen können, daß P durch die Vornahme dieser Tätigkeit eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 2 i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §156 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;GewO 1973 §367 Z60 idF 1988/399;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein wegen der Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 60 GewO 1973 verurteilendes Straferkenntnis hat in seinem § 44a Z 1 VStG betreffenden Spruchteil sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, die eine Zuordnung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §156 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §158 Abs4 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Erfüllung der im § 44a Z 1 VStG normierten Sprucherfordernisse bedarf es der Bezeichnung jenes konkreten konzessionierten Gewerbes, das nach Ansicht der belangten Behörde in Verletzung der Bestimmung des § 366 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 12. August 1988 für zwei bestimmte, als Ehegatten und mit ihrer Anschrift bezeichnete Personen einen Bauplan mit der Plannummer K 0101 für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses zur Einreichung an die Baubehörde verfaßt und dadurch eine dem konzessionierten Baumeistergewerbe unterliegende Tätigkeit ohne die erforderliche Ko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §157;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;GewO 1973 §5 Z2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides (in Verbindung mit dem
Spruch: des erstbehördlichen Straferkenntnisses) enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a lit a VStG) geht dahin, daß der Besch für zwei bestimmte, ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. Februar 1990 wurde auf Grund des § 349 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 29 GewO 1973 im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, daß die gewerbliche Tätigkeit "Verlegen von Baustahl" kein freies Gewerbe sein könne, sondern dem konzessionierten Gewerbe "Baumeister" gemäß § 157 GewO 1973 vorbehalten sei. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der schiedsgerichtliche Ausschuß sei von den im Zuge des anlaßgebenden Gewerbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §29;GewO 1973 §31;
Rechtssatz: Die gewerbliche Tätigkeit "Verlegen von Baustahl", welche insbesondere das Lesen von Verlegungsplänen, das Abbinden der Baustahlteile und das Verlegen in der Schale umfaßt, ist dem konzessionierten Baumeistergewerbe vorbehalten. Im Hinblick auf diesen Konzessionsvorbehalt war § 31 GewO 1973, der nur "... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §29;VwRallg;
Rechtssatz: Kollektivvertragliche Regelungen und Berufsbildungsvorschriften (hier für die Tätigkeit der Eisenbieger und Eisenflechter) sind nicht Ausdruck von Anschauungen und Vereinbarungen, die in den beteiligten gewerblichen Kreisen in Ansehung der die Merkmale der Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §156 Abs1;GewO 1973 §156 Abs4;GewO 1973 §157 Abs1;GewO 1973 §157 Abs2;GewO 1973 §158 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 158 Abs 1 GewO angeführte Herstellung von Dachstühlen fällt in den Konzessionsvorbehalt des Zimmermeisters (Hinweis E 16.12.1986, 86/04/0079, VwSlg 12347 A/1986). Die Errichtung eines derartigen Dachstuhles durch einen Baumeister bei Ausführung eines Rohbaues k... mehr lesen...