Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Kfm. W***** L*****, vertreten durch Mairhofer & Gradl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei S***** GmbH & Co, *... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Berechnung des Urlaubsentgelts in Schichtbetrieben keine Rechtsprechung vorliege. Dieser
Begründung: des Zulassungsausspruchs schloss sich die Revisionswerberin im Wesentlichen an. Der Revisionsgegner bestritt demgegenüber das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage. Die Beklagte vermenge die Berechnung des Urlaubsentgelts mit der hier nicht gegenständlichen Frage des Urlaubsausmaßes. Es we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim beklagten Land in der Zeit von 21. 12. 1970 bis 31. 5. 2007 als land- und forstwirtschaftliche Angestellte beschäftigt. Die Streitteile schlossen am 5. 6. 2002 gemäß § 27 AlVG eine „Vereinbarung über die Altersteilzeit", welche unter anderem lautet: „1. Die wöchentliche Normalarbeitszeit von bisher 40 Stunden wird ab 1. 6. 2002 auf 20 Stunden, das sind 50% herabgesetzt. Die ab 1. 6. geltende Normalarbeitszeit wird wie folgt auf die einzel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte bis zum 30. 4. 2006 die zu einem Krankenhaus gehörenden gastronomischen Betriebe. Im Zuge der Neuausschreibung durch den Krankenhausbetreiber hat die klagende Partei diese Betriebe zum Stichtag 1. 5. 2006 übernommen. Dies bewirkte den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer dieser Betriebe auf die klagende Partei als Betriebsnachfolgerin. Die Streitteile haben diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 12. 10. 1992 bis zu seinem berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO am 31. 7. 2004 bei Ernst Rudolf Georg U*****, als Angestellter beschäftigt. Am 16. 4. 2003 schloss der Kläger mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung im Sinn eines „Blockmodells" mit einer Vollarbeitsphase vom 1. 7. 2003 bis 28. 2. 2006 und daran anschließend einer Freizeitphase vom 1. 3. 2006 bis 30. 11. 2008. Innerhalb des Durchrechnungszeitraums von 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, dass Gegenstand des Revisionsverfahrens Fragen der Berechnung der geltend gemachten Ansprüche auf restliches laufendes Entgelt sowie der Urlaubsentschädigung sind. Die Parteien gehen grundsätzlich übereinstimmend von einem Stundenlohn laut Dienstzettel von ATS 72,76 aus (AS 42 und 281). Die Klägerin war in den Jahren 1998 und 1999 jeweils befristet, zuletzt von 1. März 1999 bis 30. November 1999, beim Zirkusunternehmen der Gemeinschuldne... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 16. 11. 1998 bis 30. 6. 2002 als Regionsmanager bei der beklagten Partei beschäftigt. Der ursprüngliche (schriftliche) Dienstvertrag wurde am 22. 9. 2000 einvernehmlich in mehreren Punkten abgeändert. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Während des gesamten Dienstverhältnisses kam eine Urlaubsvereinbarung niemals zustande. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind der vom Kläger erhobene Anspruch auf Ersatzleistung für nicht verbrau... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit Februar 1980 als Maklerbetreuer beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Versicherungsinnendienstes (KVI) anzuwenden. Im Sommer 2001 erklärte der Kläger seinem Vorgesetzten, sein Dienstverhältnis per 31. 12. 2001 auflösen zu wollen. Wegen seines offenen Resturlaubsanspruchs von rund 100 Tagen hätte er daher faktisch seinen Dienst bereits im September 2001 beendet. Der Vorgesetzte des K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei ca 30 Jahre als Vertreter beschäftigt. Er war ein guter Vertreter. 1993 übernahm er das Verkaufsgebiet Wien. Das Dienstverhältnis endete per 31. 1. 2000 wegen Antritts des Ruhestandes. Das Aufgabengebiet des Klägers bestand in der Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über diverse Baumaschinen, wie beispielsweise Kräne, Bagger, Lader, Raupen, Fahrbetonmischer und Betonmischanlagen für die beklagte Partei. Der Entgeltanspruch des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 18. 2. 1975 als Vertragsbediensteter bei der Republik Österreich beschäftigt und im Personalstand der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Er war während der gesamten Zeit im Zustelldienst tätig, seit 1982 im Paketzustelldienst. Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (PTSG) wurden die bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben einer durch dieses Gesetz errichteten Aktiengesellschaft zur Besorgung ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Mobilkom Austria AG (beklagte Partei) eingebracht. Bei der beklagten Partei stehen rund 1.100 Dienstnehmer in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Bei der Berechnung des Url... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis zum 30. 6. 1999 als Angestellte im Giropostdienst (= Schichtdienst) der beklagten Partei beschäftigt. Für alle Tage, an denen Schichtdienst geleistet wurde, wurde eine tägliche Schichtzulage in Anwendung des § 200 Punkt 9 Abs 2 lit d iVm § 261 Abs 15 der Betriebsvereinbarung 1969 ausgezahlt. Ohne ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden am Dienst durch Krankheit oder Unglücksfall verhinderte Angestellte erhalten im Krankheit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist ständige Rechtsprechung, daß unter dem "für den letzten Monat gebührenden Entgelt" der Durchschnittsverdienst zu verstehen ist, der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehrenden Bezügen ergibt. Zu diesem Durchschnittsverdienst gehören auch regelmäßig geleistete Überstunden (ZAS 1988/13 [Andexlinger/Spitzl]; Arb 11.294; Ind 1995/2301; 9 ObA 257/89; 8 ObS 3/94; 9 ObA 100/95). Für den Zeitraum, der d... mehr lesen...
Begründung: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Beurteilung Die Bestimmung des § 3 Abs 3 EFZG geht vom sogenannten Ausfallprinzip aus.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.3.1963 in der Drogerie (Detailgeschäft und Großhandel) der Beklagten als Drogist beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden. Das Entgelt des Klägers betrug zuletzt S 22.805,- monatlich zuzüglich einer Provision von 1,5 % des im Groß- und Einzelhandel mit Drogeriewaren - nicht jedoch mit Farben - erzielten Umsatzes einschließlich der Umsatzsteuer. 1991 veräußerte die Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 1.4.1987 zwischen dem Kläger als Turnusarzt und der beklagten Partei, der gesetzlichen Anstaltsträgerin der Allgemeinen Öffentlichen Krankenanstalt Bezirkskrankenhaus S*****, begründete, in der Folge mehrfach verlängerte Arbeitsverhältnis, wurde durch Nachtrag zu dem am 4.4.1994 abgeschlossenen Dienstvertrag ab 4.4.1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Punkt 21 dieses Dienstvertrages finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertragsbe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Fest steht, daß der Beklagte nach Erhalt der Kündigungserklärung der Klägerin diese darauf hinwies, daß sie noch Urlaubsvertretung zu leisten habe, was die Klägerin auch zugestand. Die Streitteile kamen überein, daß die Klägerin während der urlaubsbedingten Abwesenheit ihrer Kollegin während der letzten zwei Wochen ihres Arbeitsverhältnisses die vereinbarten Mehrstunden leisten werde. Da der Beklagte dabei keine weiteren... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3
Rechtssatz: Für die Ermittlung des für die Zeit der Nichtarbeit zu berücksichtigenden gebührenden Überstundenentgeltes ist das für die Überstunden, die während des Beobachtungszeitraumes geleistet wurden, gebührende Entgelt durch die Zahl der Normalarbeitsstunden, die während der Zeit der tatsächlichen Arbeitstätigkeit im Beobachtungszeitraum angefallen sind, zu teilen. Nur so kann die durchschnittliche Erhöhung ... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Kollektivverträge gehen im Sinne einer Durchschnittsbetrachtung davon aus, daß in Fällen in denen im Beobachtungszeitraum regelmäßig Überstunden geleistet wurden, solche Überstunden auch während der Zeit der Nichtarbeit im gleichen Umfang angefallen wären. Entsprechend dem Ausfallprinzip soll in diesen Fällen der Anspruch auf das Überstundenentgelt während der Zeit der Nichtarbeit in dem Umfang gew... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3
Rechtssatz: Dem Ausfallprinzip, das das Ziel verfolgt, den Arbeitnehmer während Zeiten der Nichtarbeit (Urlaub oder Krankheit) entgeltmäßig so zu stellen, wie wenn er in dieser Zeit in Arbeit gestanden wäre, wird nur entsprochen, wenn als Grundlage für die Bemessung des Entgeltes für die Nichtarbeitszeiten Zeiten herangezogen werden, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich in Arbeit stand; nur dann bestand für ihn d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung eines Entgeltanspruches, wobei zwischen den Parteien der Überstunden- und Zulagenteiler strittig ist, der bei Ermittlung des bei Arbeitsausfall fortzuzahlenden Entgeltes anzuwenden ist. Der Aufhebungsbeschl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 8.September 1980 bis 31. März 1986 als Vertreter im Außendienst angestellt. Seine erste Einstufung erfolgte vorerst in die Beschäftigungsgruppe IV/15 des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten, wobei als Grundgehalt zunächst S 11.785 vereinbart wurde. Ab Beginn der Außendienstätigkeit im November 1980 erhielt der Kläger eine garantierte Mindestprovision von monatlich S 4.000 zusätzlich. Seine Provision betrug je nach... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3UrlG §10
Rechtssatz: Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Entscheidungstexte 9 ObA 141/88 Entscheidungstext OGH 29.06.1988 9 ObA 141/88 Veröff: R... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3
Rechtssatz: Von diesen Regelungen könnte ebenso wie von den Bestimmungen der Generalkollektivverträge nur abgegangen werden, wenn die Einzelvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger wäre. Der Günstigkeitsvergleich kann aber nicht auf einen willkürlich herausgegriffenen, isolierten Zeitabschnitt abgestellt werden. Entscheidungstexte 9 ObA 141/88 Entsche... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3
Rechtssatz: Eine Berechnung der Überstunden nach einem vor dem Urlaubsantritt oder dem Krankenstand liegenden Durchschnittszeitraum kommt nur subsidiär und nur dann in Betracht, wenn nicht feststeht, welche Überstunden der Arbeitnehmer in diesen Zeiten geleistet hätte. Entscheidungstexte 9 ObA 141/88 Entscheidungstext OGH 29.06.1988 9 ObA 141/88 ... mehr lesen...