I. Sachverhalt, Anfechtungsvorbringen und Vorverfahren 1. Der Anfechtungswerber, der bis zum 31. Dezember 2012 den Beruf des Arztes ausgeübt hat, erhob am 1. Februar 2022 bei der Wahlkommission zur Durchführung der Ärztekammerwahl in Oberösterreich einen Einspruch gegen die Nichtaufnahme seiner Person in die Wählerliste für die am 6. April 2022 stattfindende Wahl in die Vollversammlung der Ärztekammer für Oberösterreich. Ein inhaltlich gleichlautender Einspruch hinsichtlich der Nichtaufnahme ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Anfechtungswerber, der bis zum 4. Oktober 2016 den Beruf des Arztes ausgeübt hat, erhob am 1. Februar 2022 bei der Wahlkommission zur Durchführung der Ärztekammerwahl in Niederösterreich einen Einspruch gegen die Nichtaufnahme seiner Person in die Wählerliste für die im Jahr 2022 stattfindende Wahl in die Vollversammlung der Ärztekammer für Niederösterreich. 2. Mit als "Mitteilung über den Beschluss der Wahlkommission" betiteltem Bescheid vom 21. Februar 2022 hat ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art141 Abs1 liti, Art141 Abs1 litj ÄrzteG 1998 §59, §68 Abs1, §73, §74, §75, §77 Abs1, §96, §97Ärztekammer-WahlO 2006 §8 Abs1, §26, §27 Abs1Satzung der Ärztekammer für Oberösterreich 2020 §2, §21 VfGG §7 Abs1, §68 B-VG Art. 141 heute B-VG Art. 141 gültig ab 01.01.2017 ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...