Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Chirurgie. Mit Eingabe vom 17.1.1986 teilte er der für ihn zuständigen Ärztekammer für Wien die mit diesem Tag erfolgte Schließung seiner Privatpraxis mit; mit Schreiben vom 20.1.1986 ersuchte er um Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds dieser Ärztekammer (gemäß §7 der Satzung), weil er in einem unkündbaren Dienstverhältnis bei der Wiener Gebietskrankenkasse stehe. Daraufhin wurde der... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art11 Abs2B-VG Art18 Abs2StGG Art5ÄrzteG 1998 §45 Abs2ÄrzteG 1998 §112Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14.12.99 §7, §7a
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht durch
Vorschreibung von Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds einer Ärztekammer
nach Feststellung der Unwirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Neurologie. Mit Schreiben vom 18. September 1989 teilte er der für ihn zuständigen Ärztekammer für Wien die Schließung seiner Privatpraxis mit, beantragte gleichzeitig die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds dieser Ärztekammer und führte begründend aus, dass ihm und seinen Hinterbliebenen ein gleichwertiger Anspruch auf Ruhe- (Versorgungs-)genuss auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisse... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktÄrzteG 1998 §112Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien §7, §7a
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf
Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds einer
Ärztekammer wegen Unterlassung der Ermittlungen in entscheidenden
Punkten, Übergehung des Parteienvorbringens und des Aktenin... mehr lesen...