Rechtssatz: Die Anordnung gelinderer Mittel bedingt das grundsätzliche, durch entsprechende konkrete Kriterien objektivierbare Vertrauen, dass sich der Fremde zum Zeitpunkt der Durchführung der Abschiebung der Behörde zur Verfügung hält, dh für diese auch faktisch greifbar ist. Ein solches Vertrauen ist jedoch grundsätzlich insbesondere dann nicht mehr gegeben, wenn gelindere Mittel ? wie zB die Verpflichtung zur Unterkunftnahme in einer bestimmten Wohnung und zur periodischen Meldepflicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Trotz des Umstandes, dass der Fremde keine familiären Beziehungen im Bundesgebiet hat und hier weder beruflich noch sozial integriert ist, er illegal und unter Verschweigung von für das fremdenrechtliche Verfahren essentiellen Fakten (Personalia, Reiseroute) eingereist ist, er durch sein Verhalten (Verwendung verfälschter Dokumente, Nichtvorlage von Reisedokumenten, etc) versucht hat, das Asylverfahren insgesamt in die Länge zu ziehen und auf diese Art seinen faktischen Aufenth... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anordnung gelinderer Mittel bedingt das grundsätzliche, durch entsprechende konkrete Kriterien objektivierbare Vertrauen, dass sich der Fremde zum Zeitpunkt der Durchführung der Abschiebung der Behörde zur Verfügung hält, dh für diese auch faktisch greifbar ist. In diesem Zusammenhang geht die Rechtsordnung davon aus, dass ein derartiges Vertrauen a priori zunächst vorauszusetzen ist ? sonst wäre nicht die Schubhaftverhängung als ein bloßes ultima-ratio-Mittel, sondern im G... mehr lesen...
Rechtssatz: Damit eine Verfügung iSd §77 Abs3 FPG 2005 gleichsam als pro futuro verwirkt angesehen werden kann, darf iS eines weitestmöglichen Schutzes der Freiheitsrechte des Fremden gemäß Art5 EMRK objektiv kein Zweifel daran bestehen, dass er sich derartigen Maßnahmen in bewusster Kenntnis des Umstandes, dass für den Fall der ? auch bloß einmaligen ? Zuwiderhandlung seine unmittelbare Inschubhaftnahme droht, widersetzt hat. Auf die Konsequenz, dass ein (allenfalls auch nur einmaliges) V... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und mazedonischer Staatsangehöriger zu sein. Er verfügt derzeit über keinen Reisepass oder ein sonstiges Reisedokument. Ob (noch) ein für ihn ausgestellter Reisepass existiert, und wo sich dieser allenfalls befindet, konnte in der Kürze der Entscheidungsfrist des Haftprüfungsverfahrens nicht... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl ***, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben der Beschwerdeführerin in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden sowie russische Staatsangehörige zu sein. Sie verfügt ihren eigenen Angaben zufolge über einen russischen Reisepass. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um einen sog russischen "Inlandspass". Seitens des... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl VfGH 28 09 2004, B 292/04) genügen bloß allgemeine Annahmen oder ?Erfahrungswerte? nicht, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Freiheitsentziehung im Einzelfall zu begründen. Weiters rechtfertigt nach dieser Judikatur auch der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat (was im übrigen hier gar nicht vorlag), für sich genommen noch nicht den Schluss, dass ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anhaltung in Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG darf nur zur Sicherung eines Ausweisungsverfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 bzw. zur Sicherung einer Abschiebung erfolgen. Zur Sicherung eines bloßen Asylverfahrens ist die Anhaltung in Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG nicht zulässig. Schlagworte Schubhaft, Asylwerber, Asylverfahren, Ausweisungsverfahren mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde, Zl *** sowie der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf, Zahl *** des Beschwerdevorbringens sowie den Ausführungen der Vertreterin der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** in *** (Georgien) geboren worden zu sein und georgischer Staatsangehöriger mit Zugehörigkeit zur georgischen autonomen Republik Abchasien zu sein. Seine Identität und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl VfGH 28 09 2004, B 292/04) genügen bloß allgemeine Annahmen oder ?Erfahrungswerte? nicht, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Freiheitsentziehung im Einzelfall zu begründen. Weiters rechtfertigt nach dieser Judikatur auch noch nicht der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat, für sich genommen den Schluss, dass er sich einem Verfahren entziehen werde... mehr lesen...