Mit Schreiben vom 30. März 2009 ersuchte der Beschwerdeführer die belangte Behörde im Zusammenhang mit der Ermittlung der Ruhegenussbemessungsgrundlage, die jeweiligen Nebengebührenwerte schlüssig nachvollziehbar darzustellen/aufzulisten und schließlich mittels Bescheid festzusetzen. Mit weiterem Schreiben vom selben Tag teilte der Beschwerdeführer der belangten Behörde mit, erinnerlich ab 1978 sei ihm eine laufende Entschädigung (14x jährlich) gewährt worden, die etwa 1992 weggefalle... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Inneres. Soweit sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten, dem angefochtenen Bescheid und der vorliegenden Beschwerde ergibt, wurde das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers mit Wirkung vom 1. Juli 1966 begründet. Vom 1. Oktober 1973 bis zum 31. März 2002 war dem Beschwerdeführer Karenzurlaub g... mehr lesen...
I. Der (im September 1943 geborene) Beschwerdeführer steht als Oberst i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Soweit aus dem Verwaltungsakt ersichtlich, war der Beschwerdeführer vor seiner Ruhestandsversetzung zuletzt beim Fliegerregiment 3 beschäftigt. Mit schriftlicher Erklärung vom 21. Mai 2003 hat der Beschwerdeführer seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. September 2003 bewirkt. Mit Bescheid des Kommandos Luftstreitkräfte vom 3. Juli 2003... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat i.R. in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Technische Gewerbemuseum in Wien 20. Der Beschwerdeführer wurde mit Ablauf des 30. November 2003 in den Ruhestand versetzt. Im Zuge der Ruhestandsversetzung wurde zunächst der Ruhegenuss des Beschwerdeführers durch Bescheid festgestellt; dieser Bescheid enthält den Hinweis, dass über den allfälligen Anspruch auf Nebengebührenzulage (nicht vor v... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: NGZG 1971 §2 Abs3;NGZG 1971 §2 Abs4;PG 1965 §59 Abs4;PG 1965 §61 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 61 Abs. 1 PG ist die Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss auf der Grundlage der für die Zeit vom 1. Jänner 1972 bis zum Ausscheiden aus dem Dienststand im Beamtendienstverhältnis festgehaltenen Summe der Nebengebührenwerte zu bemessen; mit dieser Bestimmung wird auf die gemäß § 59 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;PG 1965 §59 Abs4 idF 2002/I/119;PG 1965 §61 Abs1 idF 2002/I/119;PG 1965 §65 Abs5 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: § 61 Abs. 1 PG regelt die Bemessungsgrundlage der Nebengebührenzulage. Nach dem ersten Satz dieser Bestimmung ist die Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss auf der Grundlage der für die Zeit vom 1. Jänner 1972 bis zum Ausscheiden a... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: NGZG 1971 §2 Abs3;NGZG 1971 §2 Abs4;NGZG 1971 §5 Abs1;PG 1965 §59 Abs4 idF 2002/I/119;PG 1965 §61 Abs1 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: § 61 Abs. 1 PG (diese Bestimmung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 5 Abs. 1 NGZG) regelt die Bemessungsgrundlage der Nebengebührenzulage. Nach dem ersten Satz dieser Bestimmung ist die Nebengebührenzulage zum Ruhegenuss auf der Grun... mehr lesen...
Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in B, LGBl. Nr. 4/2000, wurde im Bereich der Liegenschaften GST-NRN 1532, 1446, 1808/1, 1525, 3578 und 3471, KG B, die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche von 11.946 m2, hievon maximal - 2.968 m2 für Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 1 Raumplanung... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1996 §59 Abs4;RPG Vlbg 1996 §59 Abs5;
Rechtssatz: Kein Fall des § 59 Abs. 4 Vlbg RPG liegt vor, wenn die erstmalige Einkaufszentrum(EKZ)-Widmung auf Grund eines Landesraumplanes erging, weil diese Bestimmung die erstmalige EKZ-Widmung ohne Landesraumplan regelt. Auch § 59 Abs. 5 Vlbg RPG ist nicht ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 16. Februar 1987 wurde dem Erstmitbeteiligten und seiner Gattin die baurechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt, wobei Gegenstand der Bewilligung auch ein Vogelhaus war, welches unter Vorschreibung verschiedener Auflagen, so insbesondere hinsichtlich der Anzahl der zu haltenden Vögel, der Vogelgattung und der Haltung während der Nachtstunden, bewilligt wurde. Mit Bescheid des Bürgermeisters... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1996 §59 Abs4;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Widmungskonformität des vorliegenden Bauvorhabens ist angesichts § 59 Abs. 4 Vlbg RPG 1996, LGBl. Nr. 39/1996 (Wiederverlautbarung), dem zufolge die §§ 14 Abs. 1 bis 4, 7 und 8, 15, 16, 18 und 20 in der ab dem 1. August 1996 geltenden Fassung auch ... mehr lesen...