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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Kein Fall des § 59 Abs. 4 Vlbg RPG liegt vor, wenn die erstmalige Einkaufszentrum(EKZ)-Widmung auf Grund eines Landesraumplanes erging, weil diese Bestimmung die erstmalige EKZ-Widmung ohne Landesraumplan regelt. Auch § 59 Abs. 5 Vlbg RPG ist nicht anzuwenden, weil diese Bestimmung gleichfalls den Fall der erstmaligen Änderung einer nach § 59 Abs. 4 Vlbg RPG - also ohne Landesraumplan - zu Stande gekommenen EKZ-Widmung regelt (siehe dazu auch die Materialien zu § 59 Abs. 5 Vlbg RPG idF LGBl. Nr. 43/1999, Beilage 32/1999 zu den Sitzungsberichten des XXVI. Vorarlberger Landtages, S 10).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060142.X01Im RIS seit
23.04.2004