Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Anna K*****, und 2. Herbert K*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Ernst Ehringfeld, Rechtsanwalt in Bruck an der Leitha, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Grundbuchshandlungen ob der Liegenschaft EZ ***... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 107 Grundbuch ***** stand im Jahr 2002 im bücherlichen Alleineigentum der Gertrude H*****, geboren am 26. 2. 1914. Sie hat Georg H***** am 17. 7. 2007 eine schriftliche Vollmacht ausgestellt und ihn damit unter anderem auch bevollmächtigt, alle in § 1008 ABGB angeführten Geschäfte in ihrem Namen zu tätigen und Grundbuchsgesuche auch dann einzubringen, wenn ihr die beantragte Eintragung nicht zum Vorteil gereicht. Die Liegenschaft EZ 107 Grundbuch *... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6GBG §77GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §119 Z4
Rechtssatz: Dass ein Machthaber durch ein zwischen ihm als Vertreter eines Machtgebers und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft und dessen Durchführung (hier: Pfandbestellungsvertrag und dessen Verbücherung) dem Vertretenen unmittelbar Nachteile und sich selbst mittelbar wirtschaftliche Vorteile verschafft, bedeutet noch nicht, dass eine einem Insichgeschäft gleichartige Interessenla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss im September 2000 mit der P***** GmbH einen Kontokorrentkreditvertrag. Der Zweitbeklagte war damals Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Da der Zweitbeklagte im Jahr 2001 eine Ausbildung zum Berufspiloten begann, schenkte er der Erstbeklagten, seiner Tochter, seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, wobei die Erstbeklagte dem Zweitbeklagten am Objekt das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrech... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 von der Zweitantragstellerin die zum Gutsbestand der EZ 47 des Grundbuchs ***** gehörenden Grundstücke Nr 116, Nr 117, Nr 118 und Nr 173. Ob der EZ 47 der Verkäuferin ist zu C-LNR 42 a ein Pfandrecht über S 1,971,842,42 samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer Nebengebührensicherstellung über S 394.350 zugunsten der S***** und ob diesem Pfandrecht zu C-LNR 42 e die Übertragung der Forderung an die R**... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961, 60/k. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (ein deutsches Bankhaus) begehrte ob der zur Gänze im Eigentum der O*****gesellschaft mbH (im Folgenden kurz O-KAG) stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** folgende Anmerkung zu bewilligen: "Verfügungsbeschränkung zu Gunsten der Depotbank des G*****-Fonds O***** (§ 31 Abs 2 Satz 1 deutsches Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften)." "Verfügungsbeschränkung zu Gunsten der Depotbank des G*****-Fonds O***** (Paragraph 31, Absatz 2, Satz 1 deutsc... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen haben das aus dem
Spruch: ersichtliche Eintragungsbegehren abgewiesen, das Rekursgericht mit dem Zusatz, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Tatsächlich erweist sich der auf eine gänzliche Stattgebung des Eintragungsbegehrens abzielende Revisionsrekurs der Antragsteller als zulässig und teilweise auch als berechtigt. Rechtliche Beurteilung Dass die nunmehr bewilligten Eintragungen in den vorgelegten Urkunden... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** und hat insgesamt hintereinander drei notarielle Schenkungsverträge auf den Todesfall ohne Widerrufsverzicht abgeschlossen. Den ersten am 7. 7. 1992 mit dem Zweitantragsteller, den zweiten am 27. 10. 1997 mit dem Revisionsrekurswerber Hannes G***** und den dritten wiederum mit dem Zweitantragsteller am 12. 3. 1998. In den beiden letzten Schenkungsverträgen wurde jeweils dem Gesch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft Am K*****damm ***** in ***** W***** gemäß § 13c WEG. Sie begehrte beim Bezirksgericht Donaustadt die Einverleibung der Löschung der Pfandrechte CLNr 5a und 8a ob der Liegenschaft *****. Die Pfandrechte belasteten nicht die ganze Liegenschaft, sondern nur die Anteile BLNR 1 bis 5, 7 bis 23, 25 bis 30 und 32 bis 35. Die Antragstellerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft Am... mehr lesen...
Norm: GBG §77OÖ BauO §9ZPO §30
Rechtssatz: Die teleologische Auslegung eines Gesetzes darf nicht dazu führen, daß dadurch eine Ausnahmeregelung - hier: § 9 Abs. 4 OÖ BauO - gegenüber einer bestehenden grundsätzlichen Bestimmung (§ 9 Abs. 1 OÖ BauO) erweitert wird; für die nicht zum Grundbuchsantrag selbst gehörende materiell-rechtliche Erklärung gemäß § 9 Abs. 5 OÖ BauO reicht die Berufung des Parteienvertreters auf die ihm nach § 30 ZPO und § ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Eingabe vom 10.3.1998 begehrten die durch den Notar Dr. G***** P***** vertretenen Antragsteller Wa***** und Wo***** G***** im wesentlichen die bücherliche Durchführung eines Übergabsvertrages. Dabei wurde unter anderem die Abschreibung der in den Liegenschaften EZ 174, 205 und 152 Grundbuch T***** vorgetragenen 4 Grundstücke und deren Zuschreibung zur EZ 8 Grundbuch T***** beantragt, sowie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Wa***** G***** ob dieser... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Er begehrte aufgrund der unten noch näher wiederzugebenden Erklärungen vom 12./17./19./20.6./3.7.1997 bzw vom 17.6.1997 hinsichtlich dieser Liegenschaft die Bewilligung der Anmerkung der Zusage der Einräumung des "Wohnungseigentumsgesetzes" gemäß § 24a WEG an Der Antragsteller ist Eigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Er begehrte aufgrund der unten n... mehr lesen...
Norm: GBG §77WEG 1975 §24a Abs2
Rechtssatz: § 24a Abs 2 WEG enthält eine Sonderregelung der Antragslegitimation gegenüber § 77 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 22/98s Entscheidungstext OGH 24.02.1998 5 Ob 22/98s 5 Ob 39/98s Entscheidungstext OGH 24.02.1998 5 Ob 39/98s 5 Ob 38/9... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft, bestehend aus dem Grundstück 807/2 Baufläche (begrünt). Er begehrte die Bewilligung der Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsgesetzes gemäß § 24a WEG an der Wohnung top Nr.13 an Frau Petruta R*****. Der Antragsteller legte dem Gericht als Eintragungsgrundlage eine von ihm und der Wohnungseigentumsbewerberin beglaubigt unterfertigte Erklärung vor, nach deren In... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft, bestehend aus dem Grundstück 807/2 Baufläche (begrünt). Er begehrte die Bewilligung der Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsgesetzes gemäß § 24a WEG an der Wohnung top 15 für Christian S*****. Der Antragsteller legte als Eintragungsgrundlage eine von ihm und dem Wohnungseigentumsbewerber beglaubigt unterfertigte Erklärung des Inhaltes vor, wonach der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Einverleibung des Rechts der Fruchtnießung zugunsten der Antragstellerin ob den im Eigentum der Republik Österreich stehenden Liegenschaften EZ 1222 Grundbuch *****, EZ 298 Grundbuch ***** sowie EZZ 294 und 1106 Grundbuch *****, ab, weil sich die Finanzprokuratur nicht auf eine ihr erteilte Vollmacht berufen habe und weil die Aufsandungserklärung hinsichtlich der Liegenschaften EZZ 294 und 1106 Grundbuch ***** nicht den Erforderni... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2Oö BauO §9 Abs1 Z2Oö BauO §9 Abs4Oö BauO §9 Abs5GBG §77RAO §8
Rechtssatz: Die in § 9 Abs 5 Oö BauO enthaltene schriftliche Erklärung des Antragstellers stellt keinen zum Grundbuchsantrag gehörenden Vorgang dar, es handelt sich vielmehr um eine Inhaltsvoraussetzung des Eintragungsbegehrens, dessen Vorliegen vom Grundbuchsgericht anlässlich der Behandlung des Grundbuchsantrages zu prüfen ist. Daraus folgt, dass der als Vertreter... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs2BIG-Gesetz §7GBG §77ProkG §2 Abs2ProkG §4 Abs1
Rechtssatz: Die Vollmacht zum Einschreiten der Finanzprokuratur beruht auf § 7 BIG-Gesetz - und ist damit in ausreichender Weise dargetan. Einer zusätzlichen Bekräftigung der Einschreiterbefugnis, etwa durch die Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung, bedarf es nicht. Daß dies auch der Gesetzgeber so sieht, ergibt sich daraus, daß er der Finanzprokuratur durch Art III BGBl 199... mehr lesen...
Norm: ABGB §433GBG §31 Abs1GBG §31 Abs6GBG §32 Abs2GBG §77ProkG §1 Abs1 Z1ProkG §2
Rechtssatz: Das Prokuraturgesetz gewährt der Finanzprokuratur primär die Befugnis, die Republik Österreich (und andere in § 2 ProkG genannte Rechtsträger) vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vertreten (§ 1 Abs 1 Z 1 leg cit). Diese Einschreiterbefugnis (vgl § 77 GBG) ist von der Verfügungsbefugnis (vgl § 31 Abs 6 GBG) streng zu trennen. Aus der gesetz... mehr lesen...
Begründung: Am 9.4.1992 erwirkte Hubert S***** ob der ihm allein gehörigen Liegenschaft EZ 2074 KG ***** mit dem Grundstück 554/2 Sonstige (Werksgelände) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis einschließlich 8.4.1993 zu TZ 2255/92 des Bezirksgerichtes B*****. Mit dem Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.Ing.Waldemar F***** vom 21.7.1992, GZ 1704/92 C, wurde die ebenfalls im Alleineigentum des Hubert S*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, der sämtliche in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte, welche im Land Vorarlberg ihren Kanzleisitz haben, angehören (§ 22 RAO); ihr obliegt ua die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstandes (§ 23 RAO). Geschäftszweck der Beklagten ist in erster Linie die Errichtung und der Verkauf von Wohnanlagen. Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit verfaßt die Beklagte diejenigen Verträge sowie behördlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §45GBG §77
Rechtssatz: Räumt der aus einem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte einem nachrangigen Pfandgläubiger den Vorrang ein, so werden dadurch die bücherlichen Rechte des Liegenschaftseigentümers nicht berührt. Er ist weder Berechtigter noch Verpflichteter aus diesem allein zwischen dem Verbotsberechtigten und einem Pfandgläubiger wirksamen Rechtsgeschäft. Anders wäre es nur, wenn es sich bei dem zurücktre... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaften, auf denen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für Elke R***** und in einem jeweils späteren Rang Pfandrechte zugunsten der ***** Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt sind. Die Verbotsberechtigte und die Pfandgläubigerin unterzeichneten (jeweils beglaubigt) eine Erklärung unter anderem des Inhaltes, daß die aus dem Belastungs- und Veräußerungsverbot Berechtigte der Pfa... mehr lesen...
Norm: GBG §77GBG §86StadtErnG §7 Abs4V der Wr LReg mit denen Teile des Wr Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt werden LGBl 1991/21 - 25 allg
Rechtssatz: Grundbuchsrechtliche Erfordernisse eines (im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolgenden) Antrages der Gemeinde auf Ersichtlichmachung im Sinne des § 7 Abs 4 StadtErnG. Entscheidungstexte 5 Ob 57/92 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: GBG §77GBG §86StadtErnG §7 Abs4V der Wr LReg mit denen Teile des Wr Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt werden LGBl 1991/21 - 25 allg
Rechtssatz: Grundbuchsrechtliche Erfordernisse eines (im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolgenden) Antrages der Gemeinde auf Ersichtlichmachung im Sinne des § 7 Abs 4 StadtErnG. Entscheidungstexte 5 Ob 57/92 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...