Norm: GBG §31 Abs6GBG §77
Rechtssatz: Die besonderen nach den §§ 31 Abs 6 und 77 GBG erforderlichen Vollmachten zum Abschluß eines Vertrages und zur Einbringung eines Grundbuchsgesuches werden nicht durch eine abhandlungsbehördliche oder vormundschaftsbehördliche Genehmigung des Vertrages, sondern nur durch die Vollmacht des Machthabers dargetan. Entscheidungstexte 5 Ob 472/59 Entschei... mehr lesen...
Norm: GBG §77
Rechtssatz: Zur Frage der Beschaffenheit einer von einem Abwesenheitskurator einem Rechtsanwalt erteilten Einschreitervollmacht. Entscheidungstexte 7 Ob 33/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 7 Ob 33/56 7 Ob 34/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 7 Ob 34/56 Eur... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §1233 FGBG §77
Rechtssatz: Mangels anderer Vereinbarungen sind zu den Rechtshandlungen, die zur Durchführung bei
Begründung: einer Gemeinschaft, etwa der Gütergemeinschaft, erforderlich sind, ebenso wie bei Aufhebung der Gemeinschaft nur die Teilhaber gemeinsam und nicht die einzelnen Teilhaber für sich befugt (Einverleibung der ehelichen Gütergemeinschaft). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gestützt auf den Übergabe- und Ehevertrag vom 6. Juni 1952 begehrt Ferdinand G. mit dem am 13. März 1954 bei Gericht eingelangten Grundbuchsgesuch 1. die Abschreibung von im einzelnen aufgeführten Grundstücken von der Liegenschaft EZ. 55, die Eröffnung einer neuen Einlage und die Einverleibung des gleichteiligen Eigentumsrechtes hierauf für ihn und seine Frau Maria G.; 2. ob den 1/106-Anteilen an zwei anderen Liegenschaften ebenfalls die Einverleibung des gleichteiligen Eigentumsrec... mehr lesen...
Norm: GBG §77
Rechtssatz: Die Namensänderung eines Vereines muß urkundlich nachgewiesen werden; bloße Behauptung genügt nicht zur
Begründung: der Legitimation. Entscheidungstexte 3 Ob 212/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 212/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0060978 Dokumentn... mehr lesen...