Begründung: Unter Vorlage der bei der Vormerkung ihres Eigentums am Anteil B-LNR 13 der EZ ***** fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Antragstellerin am 27. 5. 2004 beim Grundbuchsgericht die Anmerkung der Rechtfertigung des Eigentumsrechts und die Löschung der unter C-LNR 52a gegen ihren Vormann zwischenzeitig eingetragenen Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens beantragt. Das Erstgericht bewilligte dieses Eintragungsgesuch. Das (ua) von der betreibenden ... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, geboren am 18. 1. 1977, war im Grundbuch ***** Margareten unter B-LNr 28 zu 82/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 7. 1998 wurde zu B-LNr 28l das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren am 18. 9. 1970 und zu B-LNr 25q auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 6. 2000 das Eigentumsrecht für Lore G***** geboren am 6. 9. 1951 gegen den vorgemerkten Eigentümer vorgemerkt. Weite... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, war im Grundbuch ***** unter B-LNR 25 lit d zu 332/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge kam es (unter lit j, TZ 606/1998) zu einer Teilung seines Miteigentumsanteils. Unter B-LNR 25 lit o wurde dann im Rang 8573/1998 aufgrund des Kaufvertrages vom 2. 3. 1999 das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren 18. 9. 1970 zu 49/1100 Anteilen und 41/1100 Anteilen vorgemerkt (TZ 3427/1999). Unter B-LNR 25 lit u (TZ 604... mehr lesen...
Norm: GBG §49 Abs2GBG §57 Abs1WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG idF WRN 1999 §13c Abs4WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die dem vorgemerkten Eigentümer in §49 Abs2 GBG eingeräumte Möglichkeit, nach Rechtfertigung der Vormerkung die gegen den Voreigentümer erwirkten Zwischeneintragungen löschen zu lassen, dient gleich der Löschungsmöglichkeit nach §57 Abs1 GBG der Umsetzung des Rangprinzips. Da das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach §27 WEG 2002 (früher... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 28. April 1999 - womit hier die EO idF vor der EO-Novelle 2000 (im Folgenden nur EO aF) anzuwenden ist - die Zwangsversteigerung von 67/529stel (Anteilen) einer näher bezeichneten Liegenschaft in Wien mit einem darauf errichteten Wohnhaus, für das Wohnungseigentum begründet wurde. Die Einleitung des Versteigerungsverfahrens wurde im Rang des bereits einverleibten Pfandrechts für diese Forderung 2383/1996 (Urteil vom 7. Juli 1... mehr lesen...
Begründung: Die zu B-LNr 62 als Eigentümerin des 150/4000-Anteiles der EZ ***** Grundbuch ***** vorgemerkte Antragstellerin begehrte gleichzeitig mit der in der Folge rechtskräftig bewilligten Rechtfertigung des vorgemerkten Eigentumsrechts für sie ua gemäß § 49 GBG die Löschung der Anmerkung C-LNr 62. Bei dieser Anmerkung handelt es sich um die einer Klage gemäß § 13c WEG über S 128.394,33 sA zu 35 C 728/00w des BG Innere Stadt Wien. Die zu B-LNr 62 als Eigentümerin des 150/40... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4
Rechtssatz: Keine Möglichkeit der Löschung einer nach § 13c Abs 4 WEG erfolgten Klagsanmerkung gemäß § 57 Abs 1 GBG, weil diese Bestimmung nur der Umsetzung des Rangprinzips dient, das beim gesetzlichen Vorzugspfandrecht des § 13c Abs 3 WEG ohnehin nicht greift. Entscheidungstexte 5 Ob 236/00t Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 236/00t ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß § 57 Abs 1 GBG verfügte Löschung einer Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG rückgängig gemacht. Dies aus folgenden Erwägungen: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß Paragraph 57, Absatz eins, GBG verfügte ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Verbücherung des Erwerbs von 91/2832 mit Wohnungseigentum an top 401 des Hauses S*****gasse 23 in 1070 Wien verbundenen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ ***** durch die Antragsteller hat das Erstgericht deren Antrag abgewiesen, die unter CLNR 31 zu TZ 4774/1999 eingetragene Anmerkung der Klage gemäß § 13c WEG (34 Cg 251/99i des Handelsgerichtes Wien) gemäß § 57 GBG zu löschen. Die Einverleibung des Eigentums der Antragsteller ist im Rang der z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, für den das Eigentumsrecht im Rang TZ 1937/99 hinsichtlich der EZ ***** KG ***** vorgemerkt war, begehrte gleichzeitig mit der Rechtfertigung des Eigentumsrechts die Löschung des Pfandrechts C-LNr 6 (TZ 4171/1999) gemäß § 57 GBG und die Löschung des Pfandrechts C-LNr 7 (TZ 5335/1999) gemäß § 49 Abs 2 GBG. Der Antragsteller, für den das Eigentumsrecht im Rang TZ 1937/99 hinsichtlich der EZ ***** KG ***** vorgemerkt war, begehrte gleichzeitig mit de... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Kaufvertrags vom 25. 6. 1986 wurde das Alleineigentum des Hans Jörg K***** an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** und das Miteigentum zu 1004/2838-Anteilen (verbunden mit dem Wohnungseigentum am Geschäft 11) an der Liegenschaft EZ ***** dieses Grundbuchs einverleibt. Ob diesen Einlagen ist die Klage zu 8 Cg 33/95v des Landesgerichtes Innsbruck angemerkt worden. Seine Rechtsvorgänger, die Antragsteller haben aufgrund des Urteils des Oberla... mehr lesen...
Norm: GBG §49 Abs2GBG §57 Abs1WEG 2002 §40 Abs2, WEG 2002 §40 Abs4
Rechtssatz: Die dem vorgemerkten Eigentümer in § 49 Abs 2 GBG eingeräumte Möglichkeit, nach Rechtfertigung der Vormerkung die gegen den Voreigentümer erwirkten Zwischeneintragungen löschen zu lassen, dient gleich der Löschungsmöglichkeit nach § 57 Abs 1 GBG der Umsetzung des Rangprinzips. Zwischeneintragungen, die der mit dem Rang der Vormerkung oder Rangordnungsanmerkung einver... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hälfteeigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Liegenschaften. Sein Eigentumsrecht wurde 1991 bzw 1992 vorgemerkt und 1995 gerechtfertigt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen Rechtsmittelwerberin belastet. Im Jahr 1995 wurde bei diesen Pfandrechten gemäß §§ 3, 3a NO deren Vollstreckbarkeit angemerkt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwirkte am 20.5.1996 im Rang 252/1996 die Einverleibung ihres mit Wohnungseigentum an W 9 Haus 1 verbundenen Miteigentums an 147/47791 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****. Die diesbezügliche Eintragungsbewilligung wurde ihrem Vertreter am 3.6.1996 zugestellt. Am 11.6.1996 beantragte die Antragstellerin unter Berufung auf § 57 Abs 1 GBG die Löschung der Ersichtlichmachung einer Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG,... mehr lesen...
Norm: EO §133GBG §57 Abs1GBG §65 Abs1WEG 1975 §22 Abs3
Rechtssatz: Die Löschung der Anmerkung einer Ausschlußklage kann gemäß § 57 Abs 1 GBG nicht und in analoger Anwendung des § 65 Abs 1 GBG nur dann erfolgen, wenn dem Grundbuchsgericht durch geeignete Urkunden nachgewiesen wird, daß die Ausschlußklage (etwa wegen eines Verkaufs des betreffenden Liegeschaftsanteils durch den Beklagten) zurückgezogen (auf Kosten eingeschränkt) wurde oder der Be... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1WEG 1975 §22 Abs3
Rechtssatz: Streitanmerkungen (hier: gemäß § 22 Abs 3 WEG) zählen grundsätzlich nicht zu den nach § 57 Abs 1 GBG isoliert löschbaren Grundbuchseintragungen. Entscheidungstexte 5 Ob 2431/96b Entscheidungstext OGH 14.01.1997 5 Ob 2431/96b Veröff: SZ 70/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1WEG §24a Abs3
Rechtssatz: Die in § 24 a Abs 3 WEG normierte sinngemäße Anwendung des § 57 Abs 1 GBG setzt voraus, dass die Einverleibung des Eigentumsrechts am Mindestanteil und des Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts erfolgt ist; ist dies nicht geschehen, so kann die Löschung allfälliger Zwischeneintragungen nicht erwirkt werden. Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht C trug mit Wechselzahlungsauftrag vom 29.7.1983, GZ 10 Cg 327/83-1, dem Karl und der Johanna B zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 3,000.000,-- samt Zinsen und Kosten an die betreibende Bank auf und bestätigte am 24.8.1983, daß der Wechselzahlungsauftrag vollstreckbar sei. Die Schuldner Karl und Johanna B übertrugen mit dem Schenkungsvertrag vom 4.8.1983 die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 207 in der Katastralgemeinde D auf die Verpflich... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1
Rechtssatz: Die Versäumung der Frist des § 57 Abs 1 Satz 2 GBG macht die Eintragung auch dem Erwerber gegenüber wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 98/85 Entscheidungstext OGH 04.09.1985 3 Ob 98/85 Veröff: SZ 58/133 = NZ 1985,236 (zustimmend Hofmeister, 238) 5 Ob 101/00i Entscheidungstext OGH 27.04.2000 ... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §7 Abs1 Z2GBG §20GBG §57 Abs1
Rechtssatz: Ersichtlichmachungen im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG sind keine Anmerkungen im Sinne des § 20 GBG 1955. Diese Ersichtlichmachungen begründen an und für sich noch keinerlei Rechtswirkungen, sondern sind nur dazu bestimmt, die anderwärts bestehende Eintragung aufzuzeigen. Die Löschung einer solchen Ersichtlichmachung kann nicht nach § 57 Abs 1 GBG 1955 verfügt werden. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 7. 5. 1982, TZ 1201/82, wies das Erstgericht die Anträge der C***** P*****, es werde aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Liesing vom 8. 5. 1981, TZ 1229/81 (Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung) Beil ./A, die Anmerkung bewilligt, dass die mit dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Bezirksgerichts Liesing vom 26. 2. 1982, TZ 412/82, auf Antrag der C***** P***** unter Anschluss des Rangordnungsbeschlusses vom 8. 5. 1981, TZ 1229/81... mehr lesen...
Alfred Z wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 22. Juni 1976 Eigentümer der Liegenschaft EZ 756 II KG P. Der klagenden Gemeinde wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Landeck vom 20. März 1979 zu E 1693/79 zur Hereinbringung der ihr gegen Alfred Z auf Grund des Rückstandsausweises vom 14. März 1979 zustehenden Forderung von 131 829 S und der Kosten von 3509.61 S Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung bewilligt. Das Pfandrecht wurde in EZ 756 II KG P zu COZ 13 einverleibt. ... mehr lesen...
Die Wohnhausanlage in Wien 4, M-Straße 27, besteht aus zwei Stiegen mit insgesamt 35 Wohnungen und einem Geschäftslokal. Im Keller und Erdgeschoß befinden sich 31 Autoeinstellplätze. Im Hof sind 18 PKW-Abstellplätze angelegt worden. Die Antragsgegner brachten im Rahmen des Verfahrens wegen Festsetzung der Nutzwerte bezüglich der obgenannten Liegenschaften vor, daß eine Zuweisung des Hofes samt den darin befindlichen Kfz-Abstellplätzen sowie der Hauseinfahrt bezüglich der darin befin... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1GBG §57 Abs1WEG §25 Abs3
Rechtssatz: Streitanmerkungen nach § 25 Abs 3 WEG 1975 kommt nicht die Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für künftige bücherliche Eintragungen zu (vgl 3 Ob 47/80). Entscheidungstexte 5 Ob 35/80 Entscheidungstext OGH 09.06.1981 5 Ob 35/80 Veröff: SZ 54/87 = MietSlg 33460 = MietSlg 33502(15) ... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1
Rechtssatz: Diese Gesetzesstelle beinhaltet nur die Löschung der einer ausgenützten Ranganmerkung nachfolgenden grundbücherlichen Zwischeneintragungen. Entscheidungstexte 7 Ob 139/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 7 Ob 139/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0061022 ... mehr lesen...
Norm: GBG §56 Abs3GBG §57 Abs1KO §120 Abs2
Rechtssatz: § 120 Abs 2, 2.Satz KO gilt auch dann, wenn den der Verwertung nicht zustimmenden Absonderungsgläubigern eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Rang vorausgeht. Entscheidungstexte 5 Ob 98/31 Entscheidungstext OGH 18.04.1963 5 Ob 98/31 Mehrheitsbeschluß; Veröff: SZ 36/59 = EvBl 1963/367 S 497 = RZ 1963,136 ... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Beachtlichkeit der Bestimmungen eines Kaufvertrages, auf den ein - an sich gemäß § 57 GBG ohne weiteres gerechtfertigtes - Löschungsbegehren bezüglich einer Zwischenhypothek ausdrücklich gestützt wird; es kann infolge dessen fraglich werden, ob das Löschungsbegehren "durch den Inhalt der beigebrachten Urkunde gedeckt" (§ 94 Abs 1 Z 3 GBG) ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...