RS OGH 1996/12/10 5Ob2405/96d, 3Ob190/01i, 5Ob49/11h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1996
beobachten
merken

Norm

GBG §57 Abs1
WEG §24a Abs3

Rechtssatz

Die in § 24 a Abs 3 WEG normierte sinngemäße Anwendung des § 57 Abs 1 GBG setzt voraus, dass die Einverleibung des Eigentumsrechts am Mindestanteil und des Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts erfolgt ist; ist dies nicht geschehen, so kann die Löschung allfälliger Zwischeneintragungen nicht erwirkt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106441

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten