Norm
GBG §57 Abs1Rechtssatz
Die in § 24 a Abs 3 WEG normierte sinngemäße Anwendung des § 57 Abs 1 GBG setzt voraus, dass die Einverleibung des Eigentumsrechts am Mindestanteil und des Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts erfolgt ist; ist dies nicht geschehen, so kann die Löschung allfälliger Zwischeneintragungen nicht erwirkt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106441Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011