Norm
GBG §57 Abs1Rechtssatz
Beachtlichkeit der Bestimmungen eines Kaufvertrages, auf den ein - an sich gemäß § 57 GBG ohne weiteres gerechtfertigtes - Löschungsbegehren bezüglich einer Zwischenhypothek ausdrücklich gestützt wird; es kann infolge dessen fraglich werden, ob das Löschungsbegehren "durch den Inhalt der beigebrachten Urkunde gedeckt" (§ 94 Abs 1 Z 3 GBG) ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0060967Dokumentnummer
JJR_19570515_OGH0002_0070OB00148_5700000_001