Norm: ABGB §1299 CGBG §26GBG §31 Abs6GBG §94 D
Rechtssatz: Zu den zumutbaren Kenntnissen eines Rechtsanwaltes gehört auch, daß bei Einschreiten als Machthaber im Sinne des § 31 Abs 6 GBG im Grundbuchsverfahren die Vollmachtsurkunde vorzulegen ist, der Rechtsgrund im Pfandbestellungsvertrag erkennbar genannt sein muß und die Unterschrift des Gläubigers darauf erforderlich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 11. Februar 1987, der beglaubigten Vollmacht vom 19. Mai 1986 und des erstgerichtlichen Beschlusses vom 21. Mai 1986, TZ 1267/86, ob der Alfons K*** und Katharina K*** allein gehörenden Liegenschaft EZ 55 KG Tannberg 1. im Range der in COZ 21 angemerkten Rangordnung die Einverleibung des Pfandrechtes für den Kredithöchstbetrag von 600.000 S zu seinen Gunsten und 2. im laufenden Rang die Ei... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs1GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Unter § 94 Abs 1 Z 2 GBG sind auch gegründete Bedenken gegen Bestehen und Umfang der Vertretungsmacht dessen zu subsumieren, der eine Vertragsurkunde im Vollmachtsnamen eines Vertragspartners unterfertigte (hier: Machthaber des Verkäufers erwirbt Liegenschaft durch Selbstkontrahieren: Bedenken einerseits wegen Unbestimmtheit des dem selbstkontrahierenden Vertreter in der Verkaufsv... mehr lesen...
Norm: ABGB §1008GBG §31 Abs6UGB §54
Rechtssatz: Lautet die Vollmacht nicht auf das bestimmte Geschäft, so muss sie neben dem Erfordernis, dass sie nicht älter als drei Jahre sein darf, mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 1008 ABGB vom Vollmachtgeber bei der Veräußerung von Liegenschaften auf diese Gattung der Geschäfte ausdrücklich ausgestellt sein. Bei Schenkungen ist eine besondere auf das einzelne Geschäft ausgestellte Vollmacht notwend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1008GBG §31 Abs6
Rechtssatz: Die zum Abschluß eines Veräußerungsvertrages hinsichtlich eines Liegenschaftsanteiles erteilte Vollmacht reicht zum Abschluß eines Realteilungsvertrages betreffend diese Liegenschaft nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 21/69 Entscheidungstext OGH 17.04.1969 5 Ob 21/69 Veröff: EvBl 1969/389 S 599 ... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6
Rechtssatz: Eine zum Abschluß des Darlehensgeschäftes ausgestellte Vollmacht lautet dann auf das bestimmte Geschäft, wenn sie außer dem Darlehensbetrag den Namen des Darlehensgebers und die Bezeichnung der zu verpfändenden Liegenschaft enthält. Entscheidungstexte 5 Ob 221/62 Entscheidungstext OGH 13.09.1962 5 Ob 221/62 ... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6GBG §77
Rechtssatz: Die besonderen nach den §§ 31 Abs 6 und 77 GBG erforderlichen Vollmachten zum Abschluß eines Vertrages und zur Einbringung eines Grundbuchsgesuches werden nicht durch eine abhandlungsbehördliche oder vormundschaftsbehördliche Genehmigung des Vertrages, sondern nur durch die Vollmacht des Machthabers dargetan. Entscheidungstexte 5 Ob 472/59 Entschei... mehr lesen...