Mit Ansuchen vom 14. Februar 2003 beantragte die zweitmitbeteiligte Genossenschaft die Erteilung der Baubewilligung für den Um- bzw. Neubau einer mehrgeschossigen Wohnhausanlage auf ihren Grundstücken Nr. .77, 423/1 und .324, je KG Stiedelsbach. Das letztgenannte Grundstück ist vom Grundstück Nr. 428, KG Stiedelsbach, umschlossen. Die Baugrundstücke sind in dem seit 11. Juni 2002 rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 4 der mitbeteiligten Gemeinde als "Wohngebiet" gewidmet. ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch
Norm: ABGB §431;BauO OÖ 1994 §31 Abs1 Z2;GBG 1955 §128;GBG 1955 §29;GBG 1955 §4;GBG 1955 §93;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 22. Dezember 2003 stellten die Beschwerdeführer beim Magistrat der Stadt Salzburg den Antrag auf naturschutzbehördliche Genehmigung der Nutzung zweier näher bezeichneter Teilflächen im Ausmaß von 108 m2 beziehungsweise von 127 m2 des Grundstücks Nr. 1137/18, KG A, als Garten. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, dass sich auf dem im Eigentum der Erstbeschwerdeführerin stehenden Grundstück Nr. 1137/42 und dem im Eigentum des Zweitbeschwerdeführers un... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg20/11 Grundbuch
Norm: GBG 1955;NatSchG Slbg 1999 §18 Abs2 idF 2002/001;
Rechtssatz: Dem Argument, dass nach einem "Öffentlichkeitsprinzip" des Grundbuches die Naturschutzbehörde an eine Grundstücksbezeichnung im Grundbuch gebunden sei, ist zu erwidern, dass ein so verstandenes "Öffentlichkeitsprinzip" nicht besteht. Eine Bindung der Naturschutzbehörde ... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sachverhaltsdarstellungen in den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 1993, Zl. 90/07/0034, und vom 25. April 2002, Zl. 2001/07/0040, verwiesen. Mit Schreiben vom 16. November 1988 wurde von der Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Sanierung des L-Teiches gestellt. In der darüber von der Bezirkshauptmannschaft K (BH) abgeführten mündlichen Verhandlung vom 15. März 1... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §473;ABGB §479;ABGB §481;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs2;GBG 1955;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 2 des Krnt FischereiG 1951 konnte vom Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes an das Fischereirecht in fremden Gewässern nur auf die im § 481 ABGB angeführte... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft U (BH) vom 10. Oktober 1984 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung von maximal 20 Anwesen im Ortschaftsbereich U erteilt. Gleichzeitig wurde gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959 zum Schutz des Quellwassers ein näher umschriebenes Quellschutzgebiet festgelegt. Dieses Quellschutzgebiet lag auf einem Teil des Grundstückes Nr. 549/1, hatte die Form eines ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §431;AVG §8;GBG 1955 §128;GBG 1955 §29;GBG 1955 §4;GBG 1955 §93;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0148 E 10. Dezember 1998 RS 3 Stammrechtssatz Das Eigentumsrecht an einer unbeweg... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 28. Juli 1988 wurde im Zusammenlegungsverfahren S der Zusammenlegungsplan sowie Teil II des Planes der gemeinsamen Anlage und Maßnahme erlassen. Dieser Bescheid wurde laut Zustellbogen in Verbindung mit der Kundmachung vom 28. Juli 1988 gegenüber der Mutter des Beschwerdeführers am 22. August 1988 erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers vom 19. September 1988 wies die belangte Behörde mit Beschei... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §431;FlVfGG §13 Abs1;FlVfGG §37;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1 lita;GBG 1955 §128;GBG 1955 §29;GBG 1955 §4;GBG 1955 §93;VwRallg;
Rechtssatz: Das Eigentumsrecht an einer unbeweglichen Sache geht im Hinblick auf den im §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 6. Juli 1993, womit über den Bescheid des Vermessungsamtes Feldkirch vom 7. Jänner 1993 abgesprochen worden sei, keine Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bestätigt. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer am 26. August 1992 die Grenzwiederherstellung des Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: GBG 1955;VermG 1968 §40;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der nicht ordnungsgemäßen Zustellung eines Grundbuchbeschlusses über die Durchführung eines Anmeldungsbogens kann nicht das Recht auf Grenzwiederherstellung iSd § 40 VermG abgeleitet werden, sondern ist dies beim Grundbuchsgericht geltend zu machen. European Cas... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;GBG 1955;WWSLG Tir 1952 §54 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtsnatur von agrarbehördlichen Verbücherungsansuchen an das Grundbuch (hier im Bescheid als "Anordnungen" bezeichnet). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mittei... mehr lesen...