Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die "vom Beschwerdeführer" beim Gendarmerieposten Retz am 13. Februar 2002 wegen des Verdachtes der Übertretungen des § 7 Abs. 2 Z. 5, 7 und 8 iVm § 27 Abs. 1 Z. 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes erlegte vorläufige Sicherheitsleistung von EUR 2.178,-- gemäß § 37 Abs 5 VStG iVm § 37a Abs 5 VStG für verfallen erklärt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass laut Anzeige des Gendarmeriepostens Retz der Lenker ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59;AVG §60;GGBG 1998 §27 Abs4 idF 2002/I/032;VStG §44a;
Rechtssatz: Lässt der
Spruch: eines Bescheides, für sich allein beurteilt, Zweifel an seinem Inhalt offen, so kann nach der hg. Rechtsprechung die beigegebene
Begründung: als Auslegungsbehelf herangezogen werden (vgl. Walter/Thienel, Die österreichischen Verwaltungsverfahrens... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §59;AVG §60;GGBG 1998 §27 Abs4 idF 2002/I/032;VStG §24;VStG §44a;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Auch unklare, aus sich allein nicht verständliche Spruchteile entfalten normative Wirkung und können daher in Rechtskraft erwachsen. Sie sind, wenn sie in Rechte einer Partei eingreifen und den Anforderungen der - gemäß §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §27 Abs4 idF 2002/I/032;VStG §17 Abs3;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;
Rechtssatz: Der Beschwerdefall betrifft die Erklärung des Verfalls einer vorläufigen Sicherheitsleistung gemäß § 37 Abs. 5 VStG iVm § 37a Abs. 5 VStG. Der Beschwerdeführer war für die Durchführung des in Rede stehenden Transports als Vertreter des Beförderers verantwort... mehr lesen...
Mit einem an "T S Verantwortl.d.Fa. F s.r.o." gerichteten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 15. Juni 2004 wurde der am 29. April 2004 wegen einer Übertretung nach "dem GGBG, bei deren Begehung Sie auf frischer Tat am 29.4.2004 betreten wurden", als vorläufige Sicherheit eingehobene Betrag von EUR 1.440,--, gemäß § 27 Abs 4 GGBG iVm § 37a Abs 2 Z 2 VStG, § 37a Abs 5 iVm § 37 Abs 5 und § 17 VStG für verfallen erklärt, "da sich die Strafverfolgung und der V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §8;GGBG 1998 §27 Abs4;GGBG 1998 §27 Abs5;VStG §37a Abs5;VStG §37a;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Juni 2006, Zl 2004/03/0220, ergibt, ist der Verfall einer gemäß § 27 Abs 4 GGBG beim Lenker als Vertreter des Beförderers eingehobenen vorläufigen Sicherheit im Sinne des § 37a VStG gegenüber dem Beför... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;GGBG 1998 §27 Abs4;VStG §17;VStG §24;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs2 Z2;VStG §37a Abs5;VStG §37a;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In der vom Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes über die Einhebung der Sicherheit ausgestellten Bescheinigung wurde bestätigt, dass "auf Grund des GG... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 28. Februar 2002 wurde der Betrag von EUR 1.453,--, der vom Beschwerdeführer als vorläufige Sicherheitsleistung wegen des Verdachtes der Übertretung des § 7 Abs 2 Z 7 iVm § 27 Abs 1 Z 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes eingehoben und bezahlt worden war, gemäß § 37 Abs 5 VStG iVm § 37a Abs 5 VStG für verfallen erklärt. Laut Anzeige der Grenzkontrollstelle Klein Haugsdorf sei vom Beschwerdeführer als Vertreter des Beförderers ein G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §27 Abs4;VStG §17 Abs3;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer war für die Durchführung des Transports als Vertreter des Beförderers verantwortlich und hat seinen Wohnsitz in der Republik Tschechien. Da zwischen der Republik Österreich und der Republik Tschechien kein Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die durch ein Organ der Bundesgendarmerie am 11. Juni 2004 wegen einer Übertretung nach § 13 Abs 1a GGBG von MD als Vertreter der Beschwerdeführerin eingehobene vorläufige Sicherheit in der Höhe von EUR 1.452,-- gemäß § 37a Abs 5 iVm § 37 Abs 5 VStG für verfallen erklärt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass gemäß einer Anzeige der Bundesgendarmerie von der Beschwerdeführerin als Beförderer ein Gefah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §13 Abs1a;GGBG 1998 §27 Abs4 idF 2002/I/032;VStG §37a Abs1;VStG §37a Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für die Einhebung einer vorläufigen Sicherheit ist gemäß § 37a Abs 2 Z 2 VStG Voraussetzung, dass eine Betretung auf frischer Tat erfolgt. Auf frischer Tat betreten wird eine Person im Wesentlichen dann, wenn sie beim Setzen einer Handlung wahrgeno... mehr lesen...