Begründung: Die „Maria R***** geborene M*****, Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.“ (im Folgenden: KG) ist zu 2625/11030-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Laut Übernahmevereinbarung vom 13. 11. 2008 trat deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin M***** Gesellschaft m.b.H. (im Weiteren: GmbH) mit Wirkung zum 31. 10. 2008 aus der KG aus und übernahm die einzige Kommanditistin Andrea J***** (in Hinkunft: Antragstellerin) das gesamte Gesellschaftsvermög... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin beantragte am 25. 5. 2009 unter Vorlage einer Pfandurkunde ob der dem Rene W***** gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ 2566 Grundbuch ***** die Einverleibung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 350.000 EUR. Die mit dem Gesuch vorgelegte Pfandurkunde war vom Schuldner am 9. 10. 2008, von der Pfandnehmerin und Antragstellerin am 23. 1. 2009 unterfertigt worden. In der gesamten Pfandurkunde ist an keinem Ort die Firmenbuchnummer der Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 288 und zu 2/10-Anteilen Eigentümerin der EZ 232, beide Grundbuch *****. Unter Vorlage einer besonderen Vollmacht nach § 77 Abs 1 GBG beantragte Roswitha O***** für die bezeichneten Liegenschaften (bzw Teile) die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung. Dies unter Anschluss einer notariellen Beglaubigung ihrer Unterschrift. Der Beglaubigungsvermerk enthält das Geburtsdatum der Roswitha O***** nicht. ... mehr lesen...
Norm: GBG §27 Abs2GBG §53 Abs3
Rechtssatz: Um die grundbücherliche Eintragung der Rangordnungsanmerkung für die beabsichtigte Veräußerung zu erwirken, muss auch die Vollmacht des für den Liegenschaftseigentümer Einschreitenden den Anforderungen des § 27 Abs 2 GBG entsprechen und das Geburtsdatum des Machthabers (Vertreters, Bevollmächtigten) enthalten. Entscheidungstexte 5 Ob 14/08g Ent... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten ob der EZ 84 GB ***** die Einverleibung des Eigentumsrechts an bestimmten Anteilen und des Wohnungseigentumsrechts an im Einzelnen angeführten Objekten, die Löschung sämtlicher Anmerkungen der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975, die Verbindung der Anteile B-LNR 23 und 25 gemäß §§ 5 Abs 3, 13 Abs 3 WEG 2002, die Löschung der Pfandrechte C-LNR 10 und 13 sowie des Belastungs- und Veräußerungsverbots C-LNR 26, ... mehr lesen...
Begründung: Die O***** AG begehrte auf Grund der Pfandbestellungsurkunden vom 9. 12. 2004 bzw 14. 12. 2004 und weiterer Urkunden, zu ihren Gunsten ob den jeweils 108/3968stel Anteilen des Ernst S***** und der Christa S*****, verbunden mit dem Wohnungseigentum an top 17, *****, an der Liegenschaft EZ ***** die Einverleibung der Pfandrechte für einen Höchstbetrag von EUR 42.400,-- sowie EUR 32.702,77 zu bewilligen. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Die am 5. 6. 1998 ausgestellte Vo... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** steht je zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum des Dr. Alfred M***** und der Johanna E*****. Ihr einziger Gutsbestand ist die Baufläche 670/15 (begrünt). Am 16. 4. 1993 schlossen Dr. Alfred M***** und Johanna E***** mit Fatemeh Z***** einen Vertrag, der wie folgt beurkundet wurde: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen folgenden Personen: I. VERKÄUFER: römisch eins. VERKÄUFER: 1. Dr. Alfred M***** 2. Johanna E***** II. KÄUFER: römisch II. K... mehr lesen...
Begründung: Die A ***** GmbH in G***** ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ *****, ***** und ***** im GB *****. Auf allen drei Liegenschaften ist zu TZ 4986/01 die Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung bis zum Höchstbetrag von S 15 Mio mit der Rechtswirksamkeit bis einschließlich 12. 4. 2002 angemerkt. Mit Antrag vom 5. 4. 2002 begehrte die Antragstellerin, aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 10. 11./23. 11. 1999, des Rangordnungsbeschlusses vom 12. 4. 2001 und der ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften EZ ***** des Grundbuchs 56.508 Elsbethen stehen im grundbücherlichen Eigentum der A***** GmbH in G*****. Auf allen drei Liegenschaften ist zu TZ 4985/2001 die bis einschließlich 12. 4. 2002 wirksame Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung für eine Forderung von ATS 39,200.000,-- angemerkt. Die Antragstellerin (eine Bank) begehrte am 5. 4. 2002 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 2. 1./25. 1. 2001, des Rangordnungsbeschlusses vom 12. 4. 20... mehr lesen...
Norm: ABGB §433GBG §27 Abs2GBG §27 Abs3 idF GB-Nov 2008
Rechtssatz: Die allgemeine Voraussetzung einer Grundbuchsurkunde besteht gemäß § 27 Abs 2 GBG darin, Ort, Tag, Monat und Jahr "der Ausfertigung der Urkunde" anzuführen. Diese Ausfertigungsdaten können sich im Lichte des § 433 ABGB (der die Angabe des Ortes und der Zeit des Vertragsabschlusses verlangt) bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, nur auf die zeitlich letzte, die Willense... mehr lesen...
Norm: ABGB §433GBG §27 Abs2GBG §27 Abs3 idF GB-Nov 2008
Rechtssatz: Die Ausfertigungsdaten der Urkunde können sich im Lichte des § 433 ABGB bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften nur auf die zeitlich letzte, die Willenseinigung dokumentierende Unterschrift der Vertragsparteien beziehen (hier: Pfandbestellungsurkunde). Entscheidungstexte 5 Ob 11/03h Entscheidungstext OGH 11.03.2... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das aus dem
Spruch: ersichtliche Eintragungsbegehren abgewiesen. Zwei der von ihm erkannten Eintragungshindernisse hat das Rekursgericht aus hier nicht weiter zu erörternden Gründen verworfen (§ 95 Abs 3 iVm § 126 Abs 3 GBG); ein drittes, auch vom Rekursgericht angenommenes Eintragungshindernis hängt mit der in den notariellen Beglaubigungsvermerk aufgenommenen Bestätigung der Vertretungsbefugnis jener Personen zusammen, die am 20. 10. 1998 den Pf... mehr lesen...
Norm: GBG §27 Abs2NO §89a
Rechtssatz: Als untrügliches Identifikationsmerkmal einer juristischen Person bietet sich die Angabe der Firmenbuchnummer an. Zur unverwechselbaren Identifizierung einer juristischen Person, die ein bücherliches Recht erwirbt oder aufgibt, können aber mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung, wie sie § 27 Abs 2 GBG für natürliche Personen durch die Bezugnahme auf das Geburtsdatum enthält, auch andere Kennzei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 23. 12. 1988, 14 Cg 313/86-28, wurden der Verpflichtete Franz S*****, Landwirt, R***** 10, und Maria S*****, Landwirtin, ebendort, zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, der betreibenden Partei S 646.545,15 sA zu bezahlen. Die betreibende Partei stellte - soweit noch strittig - den Antrag, ihr auf Grund dieses Urteils gegen den Verpflichteten Franz S*****, geboren am 31. 12. 19... mehr lesen...
Norm: GBG §27 Abs2
Rechtssatz: Bei einem Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf Grund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen ist die Anführung der Geburtsdaten natürlicher Personen in diesen Entscheidungen entbehrlich, wenn für die die Anführung des Geburtsdatums nach den hiefür bestehenden Vorschriften nicht angeordnet wird. Entscheidungstexte 3 Ob 24/91 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: GBG §27 Abs2GBG §31 Abs1
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob das Geburtsdatum der am Rechtsgeschäft beteiligten natürlichen Personen bei erstmaliger Nennung der Beteiligten (im allgemeinen im Einleitungssatz), im Verlaufe des weiteren Textes der Urkunde, vor allem in der Aufsandungserklärung oder erst beim letzten Teil der Urkunde über das Rechtsgeschäft, nämlich den die Urkunde abschließenden Unterschriften, genannt wird. Auf die Frage, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den im
Spruch: bewilligten Antrag mit der
Begründung: ab, in der nach dem 1.1.1981 errichteten Pfandbestellungsurkunde seien die Geburtsdaten des Karl E*** und des Ferdinand E*** nicht angeführt. Die Beisetzung des Geburtsdatums bloß bei den Unterschriften sowie im Beglaubigungsvermerk genüge nicht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß und sprach die Zulässigkeit des Revisionsrekurses aus, weil zur entscheidungswesentlichen Frage, ob die hand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den im
Spruch: bewilligten Antrag mit der
Begründung: ab, in der nach dem 1.1.1981 errichteten Pfandbestellungsurkunde seien die Geburtsdaten Karl E*** und des Ferdinand E*** nicht angeführt. Die Beisetzung des Geburtsdatums bloß bei den Unterschriften sowie im Beglaubigungsvermerk genüge nicht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß und sprach die Zulässigkeit des Revisionsrekurses aus, weil zur entscheidungswesentlichen Frage, ob die handschr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft m.b.H.; sie betreibt ein Installationsunternehmen. Im dritten Quartal 1980 nahm sie insgesamt fünf getrennte Aufträge zur Lieferung und Montage von Heizungs- und Sanitärinstallationen in Neubauten (in Maria Enzersdorf, Grub, Klosterneuburg, Bisamberg und Wien), an. Als Auftraggeber wurde in den Auftragsschreiben jeweils (durch Stempelabdrucke im Briefkopf und in der Absenderbezeichnung am Briefende) eine Ge... mehr lesen...
Norm: GBG §27 Abs2
Rechtssatz: Urkunden, die die Grundlage einer Eintragung im Grundbuch bilden sollen, müssen die Namen der an dem zu verbücherndem Rechtsgeschäft Beteiligten in der gesetzlich vorgeschriebenen Form enthalten. Entscheidungstexte 5 Ob 18/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 5 Ob 18/76 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Juni und 16. Oktober 1961 verkaufte Heinrich J. die ihm gehörige Liegenschaft EZ. 1151 der Katastralgemeinde K. an die K. Industrie- und Betriebsgesellschaft m. b. H.. Mit dem Notariatsakt des öffentlichen Notars Dkfm. Dr. Egon B. in Wien-Ottakring vom 10. Oktober 1961, GZ. 106/1961, errichteten Ing. Otto Fl. und Aron F. eine dem Firmenwortlaut nach der Bezeichnung der Käuferin im Kaufvertrag entsprechende Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit dem Notariat... mehr lesen...
Norm: GmbHG §2 Abs1GBG 1955 §27 Abs2GBG 1955 §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Eine Liegenschaft kann rechtswirksam an eine GmbH vor Abschluß des Gesellschaftsvertrages unter der Rechtsbindung ihres Entstehens verkauft werden. Die Änderung der im Kaufvertrag gewählten Firmenbezeichnung der GmbH vor ihrer Registrierung hindert die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die registrierte GmbH unter dem geänderten Firmenwortlaut nicht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479GBG §20 litbGBG §27 Abs2GBG §98
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Verbücherung einer Servitut des Inhaltes, die Führung einer elektrischen Leitung für ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dessen Rechtsnachfolger zu dulden. Veröff: EvBl 1959/179 S 300 Entscheidungstexte 5 Ob 64/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 5 Ob 64/59 ... mehr lesen...