Norm
GmbHG §2 Abs1Rechtssatz
Eine Liegenschaft kann rechtswirksam an eine GmbH vor Abschluß des Gesellschaftsvertrages unter der Rechtsbindung ihres Entstehens verkauft werden. Die Änderung der im Kaufvertrag gewählten Firmenbezeichnung der GmbH vor ihrer Registrierung hindert die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die registrierte GmbH unter dem geänderten Firmenwortlaut nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0059573Dokumentnummer
JJR_19620125_OGH0002_0050OB00022_6200000_001