Begründung: Am 16.10.1996 begehrte der Antragsteller, ob der EZ ***** GB *****, BG Bad Aussee, auf Grund des Kauf-Anwartschaftsvertrages vom 14.11.1991, für ihn als Wohnungseigentumswerber die Anmerkung gemäß § 24a Abs 2 WEG zu bewilligen. Am 16.10.1996 begehrte der Antragsteller, ob der EZ ***** GB *****, BG Bad Aussee, auf Grund des Kauf-Anwartschaftsvertrages vom 14.11.1991, für ihn als Wohnungseigentumswerber die Anmerkung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 2, WEG zu bewilligen. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19GBG §76GBG §94 Abs1 Z4 EGBG §124
Rechtssatz: Liegt das Rekursinteresse ausschließlich beim Antragsteller selbst und legt dieser trotz Aufforderung für die Erledigung erforderliche, im Verfahren erster Instanz bereits vorhanden gewesene Urkunden nicht wieder vor, fehlt es zur zwangsweisen Durchsetzung einer solchen Wiedervorlage an der gesetzlichen Grundlage. Fehlt es an einer für eine Eintragung erforderlichen Urkunde (§ 94 Ab... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch ***** ist im Eigentumsblatt des mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Anteils *****, der *****-Anteile der Gesamtliegenschaft umfaßt, auf Grund des Kaufvertrages vom 14.9.1990 und der Schenkungsverträge vom 31.1.1991 und 3.10.1991 das Eigentumsrecht für die Antragstellerin vorgemerkt. Mit dem am 19.Dezember 1991 eingebrachten Antrag begehrte die vorgemerkte Eigentümerin unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Ge... mehr lesen...
Norm: GBG §95 Abs1GBG §122 DGBG §124
Rechtssatz: Es ist keine unzulässige Zwischenerledigung, wenn bei der Überprüfung eines Grundbuchsbeschlusses alle jene Entscheidungsgrundlagen beschafft werden, die schon das Erstgericht zu beachten hatte. So sind weder ein Rekursgericht noch die dritte Instanz daran gehindert, sich den Grundbuchsakt über die Bewilligung einer Vormerkung vorlegen zu lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat aufgrund des Kaufvertrages vom 22.12.1988, Beilage A, der beglaubigten Vollmacht vom 11.4.1988, Beilage B, der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern Wien vom 10.2.1989, GZ 89/502.961-8, Beilage C, und des erstgerichtlichen Beschlusses vom 6.5.1988, TZ 2127/88, Beilage D, ob den der Elisabeth W***, geboren 13.11.1936, gehörigen Liegenschaften EZ 68 und 69 je KG Leopoldau im Eigentumsblatt die Einverleibung de... mehr lesen...
Norm: Geo §179 Abs3GBG §124
Rechtssatz: Wegen Fehlens einer Urkunde, die in erster Instanz angeschlossen war, vom Grundbuchsgericht aber mit der Erledigung des Antrages zurückgestellt wurde, darf das Rechtsmittel nicht zurückgewiesen werden (NZ 1978,108). Entscheidungstexte 5 Ob 79/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 5 Ob 79/83 Veröff: NZ 1984,33 ... mehr lesen...
Norm: GBG §95 Abs1GBG §124
Rechtssatz: Bei der Rechtsmittelvorlage hat das Erstgericht auch sämtliche Urkunden, die ihm bei der Prüfung des Gesuches vorgelegen sind, anzuschließen. Rückgestellte Beilagen sind daher abzufordern. Es handelt sich dabei nicht um einen Verbesserungsauftrag im Sinne der §§ 84, 85 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 5/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG §124
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 124 GBG wonach von dem gegen den erstgerichtlichen Beschluß gerichteten Rechtsmittel alle Personen zu verständigen sind, denen der Beschluß des Erstgerichtes zugestellt wurde, ist mit der Zustellung der Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz geheilt. Entscheidungstexte 5 Ob 159/67 Entscheidungstext OGH 29.09.1967 5 O... mehr lesen...
Norm: GBG §124GBG §126 Abs3
Rechtssatz: Das Revisionsrekursgericht hat auch im Grundbuchsverfahren die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu überprüfen, gleichgültig, ob der Rechtsmittelwerber einen vom Rekursgericht als stichhältig befundenen Abweisungsgrund zum Gegenstand seiner Ausführungen gemacht hat oder nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 58/75 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19GBG §124
Rechtssatz: § 19 AußStrG ist im Grundbuchsverfahren grundsätzlich anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 82/64 Entscheidungstext OGH 11.06.1964 5 Ob 82/64 5 Ob 139/97w Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 139/97w Vgl; Beisatz: Wiedervorlage einer zurückgestellten Urkunde. Dies gilt für den Fall, d... mehr lesen...