Gründe: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch lastete Gerhard H***** mit Strafantrag vom 30. Juli 2008 (ON 18) mehrere Taten an, die sie rechtlich den Tatbeständen der §§ 153c Abs 1, 159 Abs 2 und 198 Abs 1 StGB unterstellte. In der darüber am 16. November 2010 durchgeführten Hauptverhandlung (ON 27) fasste das Landesgericht Felkdirch im Sinn des § 36 Abs 4 StPO den Beschluss auf Ausscheidung des Verfahrens wegen des Vorwurfs der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (ON... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter Z***** der Verbrechen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (1) sowie der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Danach hat er am 13. April 2009 in Velden und Villach Maria P***** (1) auf solche Weise, dass es ihr besondere Qualen bereitete, die persönliche Freiheit entzogen, indem er ihr ein Handtuch übe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch (der rechtsrichtig auf § 336 StPO zu stützen gewesen wäre) des Angeklagten Ivan M***** enthaltenden, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ivan M***** jeweils des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 12 dritter Fall, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1./) und des schweren Raubes nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (3./) sowie jeweils eines Vergehens der Entfremdung u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas G***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (A) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B) und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Demnach hat er am 3. Oktober 2007 in Amstetten A) durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) anderen fremde bewegliche Sachen mit de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marcus M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 und Abs 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marcus M***** des Verbrechens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach Paragraph 92, Absatz eins und Absatz 3, letzter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 13. Juli 2006 (in Innsbruck) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344StGB §3StGB §83StGB §99StGB §105EGVG ArtIX Abs1 Z2
Rechtssatz: Das Anhalten eines „Schwarzfahrers" unbekannter Identität, der der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 2 EGVG verdächtig ist, durch Kontrollorgane eines Massenbeförderungsunternehmens zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs gegen den Schwarzfahrer ist erlaubt und angemessen, auch wenn es die tatbestandliche Mindestdauer einer Freiheitsentziehu... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 8. November 2006, GZ 24 Hv 112/06k-7, wurde Christian R***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (1.) und der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach dem Schuldspruch hat er am 4. Mai 2006 in Linz Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 8. November 2006, GZ 24 Hv 112/06k-7, wurde Christian R***** der Vergehen der Körperverletzung nach Para... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (1.), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (2.) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (3.) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,, 75 StGB (1.), des... mehr lesen...
Gründe: Johann B***** wurde mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Linz vom 22. September 2006, GZ 21 Hv 113/06k-25, (anklagekonform) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen:) erster Fall StGB schuldig erkannt. Johann B***** wurde mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Linz vom 22. September 2006, GZ 21 Hv 113/06k-25, (ankl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mirhad Sch***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A.) sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (B.) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde ein Teil der Freiheitsstrafe im Ausmaß von 14 Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Danach hat er am 14. März 2006 in Salzburg Mit dem angefochtenen Urteil wu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried M***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahles nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 erster Fall, 15 StGB (I) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried M***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen ... mehr lesen...
Gründe: Der zum Tatzeitpunkt jugendliche Samwel S***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt. Der zum Tatzeitpunkt jugendliche Samwel S***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Vergehens des versuchten Diebstahls nach Paragraphen 15,, 127 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 22. November 2003 in Wien fremde bewegliche Sachen, nämlich vier Pullover im Gesamtwert von 79,60 Euro Verfügungsberechtigten de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurden - soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz - Günter H***** und Birgit Z***** (A) des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuches verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, § 15 StGB (richtig: zur Gänze vollendeten Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall SMG - vgl 13 Os 88/02, anders 15 Os 98/02), (B) des in der Entwicklungsstufe de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Helmut H***** der Verbrechen (I/1) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB nF und (I/II) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall, Abs 2 erster Fall StGB aF sowie (I/III) des Vergehens (richtig: jeweils mehrerer Vergehen) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach ... mehr lesen...
Gründe: Andreas S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I. a.) und b.) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II.) und der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 3 StGB (III.) schuldig erkannt. Andreas S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch eins. a.) und b.) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autorit... mehr lesen...
Norm: StGB §99StGB §303StGB §313
Rechtssatz: Der bedingt vorsätzlich die Freiheit entziehende Beamte ist nicht wegen § 303 StGB, sondern nach § 99 StGB in Verbindung mit § 313 StGB zu bestrafen. Entscheidungstexte 1 Ob 251/00v Entscheidungstext OGH 27.02.2001 1 Ob 251/00v Veröff: SZ 74/32 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte aus dem Titel der Amtshaftung S 100.000, weil er in der Zeit vom 1. 8. 1990 bis 14. 8. 1995 mehrmals gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus der Stadt Wien eingewiesen worden sei, ohne dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Sinne des Unterbringungsgesetzes (UbG) vorgelegen seien. Teils habe es an den materiellen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemangelt, teils sei die Unterbringung nicht hinreichend begründ... mehr lesen...
Gründe: Mit - im Strafausspruch nicht rechtskräftigem - Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 31. Juli 2000, GZ 23 Vr 1510/99-19, wurde Ferdinand M***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Umündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II), der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (III), der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (IV) und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 St... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen wurde Dragan V***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen wurde Dragan V***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach Paragraph 99, Absatz eins, StGB (B) s... mehr lesen...
Norm: StGB §99 A
Rechtssatz: Ist es dem Opfer möglich, einen versperrten Raum durch ein ebenerdig gelegenes Küchenfenster gefahrlos zu verlassen, so liegt keine Freiheitsentziehung im Sinne des § 99 StGB vor (Leukauf/Steininger Komm3 § 99 RN 5a, Mayerhofer/Rieder StGB4 § 99 E 1b). Entscheidungstexte 13 Os 23/97 Entscheidungstext OGH 09.07.1997 13 Os 23/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §99 A
Rechtssatz: In der kurzfristigen (ca. eine Stunde) Fixierung und Stabilisierung einer erheblich pflegebedürftigen Person ausschließlich zu ihrem Selbstschutz bei Abwesenheit einer Pflegeperson kann kein strafrechtlich relevantes Verhalten einer solchen Pflegeperson erblickt werden. § 99 StGB scheidet schon mangels natürlicher Fähigkeit der pflegebedürftigen Person zu einer ansonsten möglichen willkürlichen Ortsveränderung aus. ... mehr lesen...
Begründung: Der am 28.7.1941 geborene Kläger leidet an den Folgeerscheinungen mehrerer Schlaganfälle, und zwar an einer Gangstörung (Fremdhilfe erforderlich), motorischen Sprachlähmung und weitgehendem Verlust des Sehvermögens; außerdem besteht ein höhergradiges hirnorganisches Psychosyndrom. Der Kläger wird innerhalb der Wohnung im Haus seiner Schwester, wo eine Wohneinheit im Untergeschoß samt Terrassenfläche für ihn bereit steht, nur mit dem Rollstuhl bewegt; er kann diesen n... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §99 D
Rechtssatz: Keine Konsumtion einer Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB durch (leichte) Körperverletzung nach § 83 StGB einerseits wegen der höheren Grundstrafdrohung des § 99 Abs 1 StGB, andrerseits weil Freiheitsentziehung nicht typische Begleiterscheinung einer Körperverletzung ist. Entscheidungstexte 15 Os 102/96 Entscheidungstext OGH 05.09.1996 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §99 DStGB §105 Abs1StGB §106 Abs1StGB §142 E
Rechtssatz: Beim Verbrechen des Raubes sind alle Handlungen des Täters vom Beginn der Ausführung des räuberischen Vorsatzes bis zur materiellen Vollendung der Tat grundsätzlich als einer gesonderten strafrechtlichen Zuordnung in der Regel nicht zugängliche Einheit anzusehen. Diese einheitliche Beurteilung verschiedener Phasen der Raubtat als ein einziges Delikt findet ihre Grenze d... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §99 A
Rechtssatz: Als Dauerdelikt pönalisiert § 99 Abs 1 StGB nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des Freiheitsentzuges. Entscheidungstexte 12 Os 144/95 Entscheidungstext OGH 18.01.1996 12 Os 144/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0090608 ... mehr lesen...
Norm: StGB §99 A
Rechtssatz: Die Dauer einer Freiheitsentziehung ist für das Grunddelikt insofern relevant, als sie ein gewisses Ausmaß erreichen muß, um jedenfalls dem Opfer die Entziehung der Freiheit bewußt zu machen. Entscheidungstexte 11 Os 161/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 11 Os 161/95 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...