Gründe: Mit dem auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte DI Wolfgang F***** des Verbrechens nach § 3h VG schuldig erkannt. Mit dem auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte DI Wolfgang F***** des Verbrechens nach Paragraph 3 h, VG schuldig erkannt. Danach liegt ihm zur Last, zwischen Dezember 2004 und Februar 2005 öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den ... mehr lesen...
Norm: StGB §69
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob Vertraulichkeit vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Schon Freunde und Bekannte, die zum Täter nur in einer losen Beziehung stehen, stellen einen vertraulichen Kreis nicht her, vielmehr ist eine weitaus engere Nahebeziehung, wie etwa zwischen Angehörigen im Familienverband erforderlich. Vertraulichkeit kann nur zugebilligt werden, wenn nicht nur nach den etwaigen subjektiven Intentio... mehr lesen...
Norm: StGB §69
Rechtssatz: Die Öffentlichkeit eines Verhaltens ist immer dann anzunehmen, wenn keine Gewähr besteht, dass die Mitteilung nicht über einen relativ kleinen oder zumindest sehr geschlossenen und gleichsam unter Geheimhaltungspflicht stehenden Kreis hinauslangt. Entscheidungstexte 12 Os 119/05z Entscheidungstext OGH 23.02.2006 12 Os 119/05z ... mehr lesen...
Norm: StGB §69StGB §218
Rechtssatz: Für die öffentliche Begehung kommt es auf die konkrete Wahrnehmbarkeit durch einen größeren Personenkreis an, der erst ab (einem Richtwert von) etwa zehn Personen gegeben ist (WK-StGB - 2 § 69 Rz 2). Entscheidungstexte 11 Os 190/93 Entscheidungstext OGH 08.02.1994 11 Os 190/93 12 Os 119/05z Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist einer der beiden vom Bundesministerium für Justiz gemäß Art XI der Verordnung RGBl 1914/337 idF Art III Z 3 InsolvenzänderungsG für bevorrechtet erklärten Gläubigerschutzverbände mit großer Mitgliederzahl. Gemäß § 4 lit. e ihrer Statuten hat die beklagte Partei ua die Aufgabe, ihre Mitglieder in Belangen des Kreditschutzes und der Betriebswirtschaft zu beraten, die Verwertung von Forderungen und Anlagekapitalien durchzuführen und Listen s... mehr lesen...
Norm: StGB §69
Rechtssatz: Die Bestimmung des Begriffs der Öffentlichkeit in § 69 StGB gilt auch für andere Gesetze, soweit in ihnen der Begriff nicht anders definiert wird. Entscheidungstexte 1 Ob 38/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 38/88 Veröff: SZ 61/205 = MR 1989,12 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht für Strafsachen Graz sprach mit dem Urteil vom 23. Oktober 1980, GZ. 6 E Vr 2789/79-22, die Schriftstellerin Lisbeth A von der wider sie (wegen des Vergehens der Verhetzung nach § 283 Abs. 2 StGB) erhobenen Anklage, sie habe in der Zeit zwischen April und Oktober 1979 in Graz vorsätzlich durch die Verbreitung von 90 Exemplaren des von Jean B verfaßten Buchs mit dem Titel 'Die schlimmsten Feinde unserer Völker' öffentlich in einer die Menschenwürde verletzen... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Abs1 Z4MedienG §1 Abs1 Z12StGB §69
Rechtssatz: Schon durch die Verbreitung des bezüglichen Druckwerks wird ein Medieninhaltsdelikt öffentlich begangen, wobei unter "Verbreitung" jede Tätigkeit zu verstehen ist, durch die das Druckwerk einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht, dh die Möglichkeit der Kenntnisnahme des Inhalts durch diesen geschaffen wird; wirkliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich. ... mehr lesen...
Norm: StGB §69
Rechtssatz: Öffentliche Begehung (hier: § 283 StGB) erfordert zwar unmittelbare, aber durchaus nicht gleichzeitige Wahrnehmbarkeit der betreffenden Haftung für einen größeren Personenkreis (hier: neunzig Buchempfänger). Entscheidungstexte 13 Os 30/82 Entscheidungstext OGH 04.03.1982 13 Os 30/82 Veröff: EvBl 191982/180 S 578 = SSt 53/9 ... mehr lesen...
Norm: StGB §69
Rechtssatz: Zur Wahrnehmbarkeit für einen größeren Personenkreis genügt es, wenn aus einem solchen tatsächlich vorhandenen Kreis auch nur wenige Personen, jedoch unbestimmt welche, die Tat unmittelbar wahrnehmen können. Entscheidungstexte 9 Os 32/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 9 Os 32/77 Veröff: EvBl 1977/262 S 642 = RZ 1977/100 S 200 ... mehr lesen...