Gründe: Ludwig M***** wurde "des Verbrechens" des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (1), "des Verbrechens" des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (2) und "des Vergehens" des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB Ludwig M***** wurde "des Verbrechens" des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins und Absatz 3, erster Fall... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AStPO §288StPO §345 Abs1 Z11 litbStGB §57StGB §58
Rechtssatz: Ein erfolgreich geltend gemachter Feststellungsmangel berechtigt den Obersten Gerichtshof zu einer Entscheidung in der Sache selbst (§ 288 Abs 2 Z 3 erster Satz StPO), wenn dieser eine sogenannte prozessuale Tatsache betrifft. Die Frage der Verjährung betrifft kein prozessuales Verfolgungshindernis, vielmehr einen materiellen Strafaufhebungsg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Franz K***** und Ingrid W***** (je zu I.) und Dr. Franz S***** (zu II.) des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 1 StGB, Dr. Franz S***** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Danach haben in Wien Mit dem angefochtenen Urteil wurden Franz K***** und Ingrid W***** (je zu römisch eins.) und Dr. Franz S***** (zu römisch II.) des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach Paragraph 293, Abs... mehr lesen...
Gründe: Walter W***** wurde (I) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Vergehen (II 1, 2) der teils vollendeten, teils versuchten Blutschande nach §§ 211 Abs 2, 15 StGB sowie des (III) Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Walter W***** wurde (römisch eins) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und der Ve... mehr lesen...
Gründe: Otto R***** wurde einer jeweils unbestimmten Anzahl von Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A/I) sowie Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (A/II) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (A/III), darüber hinaus (richtig:) je eines Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (B/I/1) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (B/I/2) sowie schließlich zweier Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurden Bernhard Ri***** des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach § 209 StGB (III) und der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (I), der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II), des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (IV) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (VI), Bernh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Gernot M***** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1994 und von Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1993 eine Abgabenverkürzung an E... mehr lesen...
Gründe: Walter T***** wurde (infolge Tatmehrheit richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (nF) schuldig erkannt. Walter T***** wurde (infolge Tatmehrheit richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (nF) schuldig erkannt. Danach hat er zu nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten während einer Dauer von rund drei Monaten im Zeitraum von Frühjahr 1992 bis Fr... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §57StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Verjährung einzelner iS einer gleichartigen "Verbrechensmenge" nur pauschal individualisierter Taten kann aus logischen Gründen nicht sinnvoll behauptet werden, weil der aus Z 9 lit b begehrte "Freispruch" nichts am Schuldspruch ändern würde. Entscheidungstexte 14 Os 107/01 Entscheidungstext OGH 25.09.2001 14 Os 107/01 ... mehr lesen...
Gründe: Franz P***** wurde - teils als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (B/I/1, 2 und 4) - der Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG (B/I/1 und 2) und nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (B/I/3 und 4) sowie einer unbestimmten Anzahl von Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt. Franz P***** wurde - teils als Bestimmungstäter nach Paragraph 12, zweiter Fall StGB (B/I/1, 2 und 4) - der Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dri... mehr lesen...
Gründe: Johann G***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/A) und nach § 201 Abs 2 und Abs 3 "zweiter" - ersichtlich gemeint: erster - Fall StGB (II/A), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/B und III/A), der Unzucht mit Unmündigen nach § "2017" (richtig: § 207) Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB aF (IV/A) und der v... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §57StGB §58
Rechtssatz: Keine unterschiedliche Verjährung idealkonkurrierender strafbarer Handlungen. Entscheidungstexte 13 Os 169/99 Entscheidungstext OGH 07.06.2000 13 Os 169/99 13 Os 36/01 Entscheidungstext OGH 27.06.2001 13 Os 36/01 Auch 13 Os 34/02 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (und auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch beinhaltenden) Urteil wurde Franz G***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall a.F StGB (2.) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (3.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses n... mehr lesen...
Norm: StGB §57StGB §58SMG §35 Abs8 ASMG §38 Abs1 Z1 A
Rechtssatz: Bei Einleitung oder Fortsetzung eines Strafverfahrens gemäß § 38 Abs 1 SMG ist zu prüfen, ob - unter Berücksichtigung von § 58 Abs 2 StGB, § 58 Abs 3 Z 2 StGB und § 35 Abs 8 letzter Satz SMG - nicht Verjährung der Strafbarkeit der (früheren) Tat gemäß §§ 57 und 58 StGB eingetreten ist. Entscheidungstexte 13 Os 3/00 ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 11 U 643/96 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gegen Sabine L***** wegen § 16 Abs 1 SGG und einer anderen strafbaren Handlung wurde die Anzeige gegen die Genannte betreffend (ua) den Verdacht, sie habe am 31. Juli 1996 ein halbes Gramm Heroin erworben und besessen, am 19. Dezember 1996 gemäß § 17 SGG vorläufig zurückgelegt (S 3 verso). Im Strafverfahren AZ 11 U 643/96 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gegen Sabine L***** wegen Paragraph 16, Abs... mehr lesen...
Norm: StGB §57 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 57 StGB Verweisungen: Vgl auch § 58 StGB, § 59 StGB, § 60 StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102582 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000STG00057_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §57
Rechtssatz: Verjährung eines Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, mag diese auch zugleich und eintätig mit einer höherer Strafe bedrohten und daher nicht verjährten schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB verwirklicht worden sein. Entscheidungstexte 15 Os 68/93 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 68/93 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am gleichen Tag in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 22.Oktober 1987, GZ 13 Vr 2175/85-52, das auch einen Freispruch des Angeklagten Wolfgang Oskar G***** enthält, wurden Johann K***** und Manfred Christoph P***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie im Zeitraum Ende 1983 bis Dezember 1985 in Steinhaus, Wien und anderen Orten... mehr lesen...
Gründe: Marianne T*** brachte am 11. September 1985 beim Bezirksgericht Klagenfurt (AZ 13 U 1400/85) eine Privatanklage gegen Paul G*** und Cäcilia G*** wegen übler Nachrede ein, weil die Genannten in ihrer gegen sie erhobenen Besitzstörungs- und Unterlassungsklage (AZ 7 C 390/85 des Bezirksgerichtes Klagenfurt) behauptet hatten, die Privatanklägerin übe in ihrer Eigenschaft als Hausbesorgerin ein Terrorregime gegenüber den Kindern der Wohnungseigentümergemeinschaft Fischlstraße 1... mehr lesen...
Norm: StGB §57
Rechtssatz: Tateinheitlich zusammentreffende (idealkonkurrierende) Delikte sind rücksichtlich der Verjährung von einander unabhängig zu beurteilen (SSt I/6; ÖJZ-LSK 1976/124; ÖR 471, 5 Os 1040/54). Entscheidungstexte 13 Os 51/88 Entscheidungstext OGH 05.05.1988 13 Os 51/88 Veröff: SSt 59/29 = EvBl 1988/132 S 633 = RZ 1989/36 S 90 ... mehr lesen...
Norm: StGB §57
Rechtssatz: Der Strafaufhebungsgrund der Verjährung ist vom Gericht (jederzeit) vom Amts wegen zu berücksichtigen (Mayerhofer-Rieder 2.Auflage, ENr. 1 zu § 57 StGB). Entscheidungstexte 11 Os 39/87 Entscheidungstext OGH 05.05.1987 11 Os 39/87 Veröff: SSt 58/30 11 Os 6/08d Entscheidungstext OGH 26.02.2008 11 Os 6/08d ... mehr lesen...
Gründe: Mit der (in Rechtskraft erwachsenen) Strafverfügung des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 7.Mai 1984, GZ U 536/84-4, wurde über den am 16.September 1953 geborenen Angestellten Herbert B*** wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4, erster Fall, StGB eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 110 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwanzig Tagen, verhängt, weil er am 17. Februar 1984 im Skigebiet Katsch... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der o.a. Strafsache wurde die Strafverfügung ohne Antrag auf Bestrafung erlassen. Dieses in Rechtskraft erwachsene Straferkenntnis verletzt die in Ausführung des Anklagegrundsatzes (Art. 90 Abs. 2 B.B.) ergangenen Bestimmungen der §§ 2 Abs. 1, 451 Abs. 1 zweiter Satz, StPO. In Stattgebung der gemäß § 33 Abs. 2 StPO. erhobenen Beschwerde des Generalprokurators war die Strafverfügung sogleich aufzuheben (§§ 292, 288 Abs. 2 Z. 3... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten AZ. 17 U 718/83 des Strafbezirksgerichtes Wien und AZ. 4 b E Vr 5846/80 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich: Mit der Strafverfügung des Strafbezirksgerichtes Wien vom 11. April 1983, GZ. 17 U 718/83-5, wurde Franz A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB. schuldig erkannt, weil er (so der Wortlaut der Strafverfügung) "im August 1982 in Maria-Anzbach den Verlag B & Co., Wirtschaftsverlag, Ges.m.b.H., Biberstraße 2, 1010 Wien, um den Betr... mehr lesen...
Gründe: Dr. Hans B, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Thaya, erhob am 24. (27.) November 1975 gegen den Landwirt Johann A aus Ganz, Niederösterreich, Privatanklage wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 (Abs. 1) StGB. Inkriminiert wurden mehrere in einer von Johann A handschriftlich verfaßten und an die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gerichteten Beschwerde vom 31. Oktober 1975 wegen angeblich nicht sachgerechter rechtsfreundlicher Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §57 ffStGB §61
Rechtssatz: Bei Straftaten, die vor dem 01.01.1975 begangen wurden, aber erst nach diesem Zeitpunkt zur Aburteilung gelangen, sind die in ihrer Gesamtauswirkung günstigeren Verjährungsvorschriften des StGB zu beachten. Entscheidungstexte 9 Os 95/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 9 Os 95/80 11 Os 71/80... mehr lesen...
Gründe: Am 11. November 1974 erstattete die Firma B gegen den am 20. April 1949 geborenen Vertragsbediensteten der Post Wilhelm A beim Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt Strafanzeige wegen Verdachtes der am 19. Mai 1973 begangenen betrügerischen Herauslockung von Waren im Wert von 4.385 S gegen Ratenzahlung mit einem tatsächlichen Schaden von 3.300 S. Nach Durchführung polizeilicher Erhebungen wurde die Anzeige zunächst am 30. Jänner 1975 dem (örtlich unzuständigen) Bezirksgerich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Bautechniker Peter A von der Anklage, von 1974 bis 15.Juni 1978 I. in Wien einen Vorrat von Waffen, Schießbedarf und anderen Kampfmitteln angesammelt zu haben, der nach Art und Umfang geeignet gewesen sei, eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, sowie II. in Wien, Senftenberg und anderen Orten, ohne die nach § 40 Abs. 3 lit. b WaffenG. erforderliche Erlaubnis militärische Waffen und militärische Munition - wenn auch nur fa... mehr lesen...
Norm: StGB §57StGB §58 Abs3 Z2StPO §292StPO §353StPO §363aStPO §363bStPO §363c
Rechtssatz: Wird ein formell rechtskräftiges verurteilendes Erkenntnis - etwa im Wege des § 353 StPO oder des § 292 letzter Satz StPO - nachträglich beseitigt, so werden die Bestimmungen des §§ 57, 58 StGB ex nunc nochmals wirksam, erst damit können diese - nach einer späteren Beendigung ohne verurteilendes Erkenntnis - zu einem Fortlauf der Verjährungsfrist und dami... mehr lesen...