Norm
StGB §28Rechtssatz
Verjährung einzelner iS einer gleichartigen "Verbrechensmenge" nur pauschal individualisierter Taten kann aus logischen Gründen nicht sinnvoll behauptet werden, weil der aus Z 9 lit b begehrte "Freispruch" nichts am Schuldspruch ändern würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115706Im RIS seit
25.10.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2021