RS Vwgh 1996/2/23 95/17/0155

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Veröffentlicht am 23.02.1996
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
StGB §33 Z1;
VStG §19;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158

Rechtssatz

Die vor dem Hintergrund des gesamten Verhaltens sehr zahlreichen Wiederholungen (hier 139) des gleichartigen Delikts (Nichtentrichtung der Abgabe nach § 1 Abs 3 Wr ParkometerG) können mit Recht als Erschwerungsgrund angeführt werden. Aus der Bestimmung des § 33 Z 1 StGB ergibt sich nämlich keine Einschränkung bloß auf fortgesetzte Delikte.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170155.X04

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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