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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/17/0156 95/17/0157 95/17/0162 95/17/0160 95/17/0161 95/17/0158Rechtssatz
Die vor dem Hintergrund des gesamten Verhaltens sehr zahlreichen Wiederholungen (hier 139) des gleichartigen Delikts (Nichtentrichtung der Abgabe nach § 1 Abs 3 Wr ParkometerG) können mit Recht als Erschwerungsgrund angeführt werden. Aus der Bestimmung des § 33 Z 1 StGB ergibt sich nämlich keine Einschränkung bloß auf fortgesetzte Delikte.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170155.X04Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2009