Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche enthält, wurden Milad G***** und Roni B***** (zu A/I und II) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall und 15 StGB, Olek J***** (US 4 iVm US 16), Akin Ö***** und Alfred F***** (zu A/I) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB, Olek J***** überdies (zu A/II) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter ... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z3StGB §314
Rechtssatz: Spezialität. Die Betrugsqualifikation nach § 147 Abs 1 Z 3 StGB verdrängt als Spezialnorm das Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 167/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 13 Os 167/93 Veröff: EvBl 1994/89 S 429 15 Os 142/15v Entscheidungstext OGH 09.12.2015 ... mehr lesen...
Norm: StGB §314
Rechtssatz: Amtsanmaßung verlangt nicht, daß sich der Täter selbst ausdrücklich als Beamter bezeichnet; konkludentes Erwecken des Eindruckes, Beamter zu sein und als solcher eine "Amtshandlung" vorzunehmen, genügt. Entscheidungstexte 13 Os 71/92 Entscheidungstext OGH 11.11.1992 13 Os 71/92 14 Os 40/93 Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §314
Rechtssatz: Rechtliche Gleichwertigkeit der beiden Deliktsfälle des § 314 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 19/90 Entscheidungstext OGH 04.12.1990 14 Os 19/90 15 Os 114/92 Entscheidungstext OGH 24.09.1992 15 Os 114/92 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StGB §314
Rechtssatz: Für die Tatbildlichkeit eines Verhaltens als Amtsanmaßung im Sinne der beiden Deliktsfälle des § 314 StGB kommt es nicht darauf an, ob der von einer scheinbaren Amtshandlung Betroffene der Täuschung über die Ausübung eines öffentlichen Amtes (erster Fall) oder über die Nichtbefugnis zur Vornahme einer Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden kann (zweiter Fall), unterliegt. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 22.September 1947 geborene Johannes M*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Dezember 1987 (sowie am 7. August 1987, siehe S. 210) in Wien als Technischer Kommissär der Magistratsabteilung 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) mit dem Vorsatz, den Staat an seinem dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vorbehaltenen Recht auf ausnahmsweise Erla... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §314
Rechtssatz: Der Tatbestand der Amtsanmaßung nach § 314 StGB tritt stets zu Gunsten des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt zurück, wenn ein Beamter mit Schädigungsvorsatz die Grenzen seiner örtlichen, sachlichen oder funktionellen Zuständigkeit wissentlich überschreitet, sofern er nur zu Geschäften der vorgenommenen Art grundsätzlich berufen ist (sogenannte Überschreitung der Amtsgewalt: SSt 17/140, 20/81, 21/84, ... mehr lesen...
Gründe: Der ehemalige Sicherheitswachebeamte Johann A wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen hat er am 24.November 1981 in Linz von den Prostituierten Maria B und Gisela C unter flüchtigem Vorzeigen seines, ihm als provisorischen Sicherheitswachebeamten ausgestellten Dienstausweises sich als Kriminalbeamter ausgegeben und die Vorlage der 'Gesundheitsbücher' begehrt, aus denen sich ergab, daß beide F... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202StGB §302StGB §313StGB §314
Rechtssatz: Eine von einem Beamten vorgetäuschte Amtshandlung (§ 314, zweiter Fall StGB) begründet weder Amtsmißbrauch noch nützt er dabei eine ihm durch seine (ja nur scheinbare) Amtstätigkeit gebotene Gelegenheit aus (hier: zur Beischlafsnötigung nach § 202 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 175/83 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 O... mehr lesen...
Gründe: Der Gärtner Josef A wurde am 11. Jänner 1977 vom Gendarmeriepostenkommando Saalfelden a. St. M. dem Bezirksgericht Saalfelden wegen der Vergehen des Landzwanges, der gefährlichen Drohung, der Amtsanmaßung und der Täuschung angezeigt (ON 1 der Akten U 41/77 des Bezirksgerichtes Saalfelden). Die am 14.1.1977 bei Gericht eingelangte Anzeige bezeichnet in 17 Punkten derartige, in der Zeit vom Sommer 1975 bis 25. Dezember 1976 begangene strafbare Handlungen, dere... mehr lesen...
Norm: StGB §314
Rechtssatz: § 314 StGB zweiter Deliktsfall verlangt die unbefugte Vornahme einer den Trägern eines öffentlichen Amtes vorbehaltenen Handlung, ohne daß sich der Täter für einen (hierzu befugten) Beamten ausgibt. Entscheidungstexte 11 Os 18/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 11 Os 18/79 15 Os 114/92 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §314
Rechtssatz: § 314 StGB erster Deliktsfall verlangt die Vornahme einer Handlung, die sich als Ausübung des angemaßten Amtes darstellt; das bloße Auftreten als Beamter ohne einer (scheinbaren) "Amtshandlung" stellt daher den Tatbestand nicht her. Entscheidungstexte 11 Os 18/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1949 11 Os 18/79 ... mehr lesen...