RS OGH 1992/11/11 13Os71/92, 14Os40/93

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Veröffentlicht am 11.11.1992
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Norm

StGB §314

Rechtssatz

Amtsanmaßung verlangt nicht, daß sich der Täter selbst ausdrücklich als Beamter bezeichnet; konkludentes Erwecken des Eindruckes, Beamter zu sein und als solcher eine "Amtshandlung" vorzunehmen, genügt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096410

Dokumentnummer

JJR_19921111_OGH0002_0130OS00071_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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