Norm
StGB §314Rechtssatz
Für die Tatbildlichkeit eines Verhaltens als Amtsanmaßung im Sinne der beiden Deliktsfälle des § 314 StGB kommt es nicht darauf an, ob der von einer scheinbaren Amtshandlung Betroffene der Täuschung über die Ausübung eines öffentlichen Amtes (erster Fall) oder über die Nichtbefugnis zur Vornahme einer Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden kann (zweiter Fall), unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096416Dokumentnummer
JJR_19901204_OGH0002_0140OS00019_9000000_006