Norm: StPO §310 Abs1StPO §312StPO §342StPO §345 Abs1 Z11 litaStGB §283VG §3g
Rechtssatz: Werden bildliche Äußerungen in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil nicht verschriftlicht, wird insoweit keine Feststellungsgrundlage geschaffen. Ihre Wiedergabe ausschließlich in Bildform scheidet als Subsumtionsbasis aus. Entscheidungstexte 11 Os 98/21b Entscheidungstext OGH 02.11.2021 11 Os 98/21b... mehr lesen...
Norm: StGB §283
Rechtssatz: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn durch die Tathandlung den Angehörigen der angegriffenen Gruppe unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird, indem etwa das Lebensrecht als gleichwertige Bürger bestritten wird oder sie als minderwertige oder wertlose Teile der Gesamtbevölkerung dargestellt oder wenn sie sonst einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen wer... mehr lesen...
Norm: StGB §283
Rechtssatz: § 283 Abs 1 (und Abs 2; sowie auch Abs 4) StGB ist in den Fällen einer über den Veröffentlichungszeitpunkt hinausreichenden Publizität (eines über das erstmalige Zugänglichmachen hinausgehenden Zugänglichbleibens der Äußerung) als Dauerdelikt konzipiert. Entscheidungstexte 15 Os 129/17k Entscheidungstext OGH 22.11.2017 15 Os 129/17k ... mehr lesen...
Norm: StGB §283StPO §312VerbotsG §3g
Rechtssatz: Da der Tatbestand des § 3g VerbotsG - nach Art einer Generalklausel - jede nicht unter die §§ 3 a bis 3 f des Gesetzes fallende Art nationalsozialistischer Betätigung umfaßt, erfordert eine nach diesem Tatbestand gestellte Hauptfrage an die Geschwornen die Anführung der konkreten Tatumstände, die eine Handlung als Betätigung im nationalsozialistischen Sinne erscheinen lassen. Andernfalls ist eine... mehr lesen...
Norm: VerbotsG §3fStGB §283
Rechtssatz: Verwirklicht ein und dasselbe Täterverhalten die Tatbestände nach § 3 f VerbotsG und des Vergehens der Verhetzung nach § 283 (Abs 1 oder Abs 2) StGB, ist es ausschließlich als Verbrechen nach § 3 f VerbotsG zu qualifizieren (scheinbare Konkurrenz aus dem Rechtsgrund der Spezialität). Entscheidungstexte 12 Os 127/88 Entscheidungstext OGH 19.01... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 65-jährige Pensionist Egon B*** des Verbrechens nach § 3 g Abs. 1 VerbotsG und des Vergehens der Verhetzung als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 283 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz I. sich im Frühjahr und Sommer 1987 auf eine andere als die in den §§ 3 a bis 3 f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt, indem er den gesondert verfolgten Jugendlichen Franzjörg Q*** als "Kameradschaft... mehr lesen...
Norm: StGB §283VerbotsG §3g Abs1
Rechtssatz: Verwirklicht ein und dieselbe Tathandlung sowohl den Tatbestand des § 3 g Abs 1 VerbotsG als auch jene des § 283 (Abs 1 oder 2) StGB, so kommt nur § 3 g Abs 1 VerbotsG (als lex specialis) zur Anwendung. Entscheidungstexte 12 Os 123/88 Entscheidungstext OGH 01.12.1988 12 Os 123/88 Veröff: SSt 59/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Oktober 1944 geborene Offizierstellvertreter des Bundesheeres Karl-Heinz A und der am 20. September 1941 geborene Hauptmann des Bundesheeres Helmut B I.) des Vergehens des Quälens eines Gefangenen nach dem § 312 Abs 1 StGB sowie - abweichend von der in diesem Punkt auf Vergehen der fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person nach dem § 303 StGB lautenden Anklage - II.) des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 StGB '... mehr lesen...
Norm: MilStG §17MilStG §35StGB §283
Rechtssatz: Verletzung der Menschenwürde ist unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne Art 3 MRK. Physische Gewaltakte verstoßen (nur) dann gegen Art 3 MRK, wenn qualifizierend hinzutritt, daß ihnen eine die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Mißachtung des Betroffenen als Person zu eigen ist. Entscheidungstexte 12 Os 56/79 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §283
Rechtssatz: Ein Angriff gegen die Menschenwürde setzt voraus, daß er sich gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern anderer, gegen deren Menschsein richtet. RS U OLG Hamburg (D) 1975/02/18 2 Ss 299/74 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0104622 Dokumentnummer JJR_19750218_... mehr lesen...
Norm: StGB §283
Rechtssatz: "Beschimpfen" bedeutet die durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Mißachtung; "Verächtlichmachen" besagt weitergehend, daß etwas durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird. RS U OLG Hamburg (D) 1975/02/18 2 Ss 299/74 Veröff: NJW 1975,1088 Schlagworte *D* European... mehr lesen...