RS OGH 1975/2/18 2Ss299/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1975
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Norm

StGB §283

Rechtssatz

"Beschimpfen" bedeutet die durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Mißachtung; "Verächtlichmachen" besagt weitergehend, daß etwas durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird. RS U OLG Hamburg (D) 1975/02/18 2 Ss 299/74 Veröff: NJW 1975,1088

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0104618

Dokumentnummer

JJR_19750218_AUSL000_0020SS00299_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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