Norm: StGB §269 Abs4StVO §5 Abs3
Rechtssatz: Das Auslassen von Luft aus den Reifen eines Fahrzeuges kann als Maßnahme im Sinne des § 5 Abs 3 StVO nach Lage des Falles in Frage kommen und ist dann - obgleich tatbildmäßig gemäß § 125 StGB - nicht strafgesetzwidrig im Sinne des § 269 Abs 4 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 56/91 Entscheidungstext OGH 03.10.1991 15 Os 56/91 Veröf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Friedrich H*** des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 (1. Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 18. August 1987 in Nassereith den Gendarmerie-Bezirksinspektor Kurt B*** mit Gewalt und durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung, nämlich seiner Festnahme, zu hindern versucht, indem er ihn aufforderte, er solle ihn auslassen, sonst "werde er wild", sich losriß und mit den Händen um... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde der am 16.August 1956 geborene Kellner Kurt S*** der Vergehen (I.) des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall StGB, (II.) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB sowie (III.) des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I.) am 19.Mai 1985 in Kirchberg in Tirol den Gendarmeriebeamten Michael F***, der im Begriff war, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 43-jährige Alfred B*** des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 "erster Fall" (gemeint wohl: erster Strafsatz) StGB schuldig erkannt, weil er am 6.Feber 1985 in Wien versucht hat, die Polizeibeamten Walter S***, Günter B***, Robert S*** und Erwin W*** mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Vorführung zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen, zu hindern, indem er sich dagegen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, dessen Tenor überflüssigerweise noch die Unterteilung '2.a' enthält, wurde die am 31.Juli 1942 geborene Anna Maria A I. des Verbrechens (richtig: Vergehens) des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 2 StGB, II. des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 (höherer Strafsatz) StGB und III. des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4StPO §139
Rechtssatz: Eine allenfalls das Hausrecht beeinträchtigende (rechtswidrige) Hausdurchsuchung liegt nicht vor, wenn Sicherheitsbeamte in Vollziehung gewerberechtlicher Vorschriften ein Haus betreten, um in den Räumlichkeiten eines dort betriebenen Altersheims behördliche Feststellungen über die Anzahl und die Personaldaten der beherbergten Personen und der Dienstnehmer zu treffen (vgl VfGH 6328). ... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4
Rechtssatz: Aus der Art und Weise der Durchführung der (an sich berechtigten) Amtshandlung ergibt sich kein Indiz für eine - sei es auch nur äußere - Strafgesetzwidrigkeit (vgl WK, RZ 60 zu § 269 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 72/84 Entscheidungstext OGH 22.11.1984 13 Os 72/84 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Gründe: Johann A wurde des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB. und des Vergehens der Beleidigung nach §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 26.Jänner 1982 in Innsbruck den Polizeibeamten Johann B, der ihn festnehmen und abführen wollte, nicht nur mit Gewalt an dieser Amtshandlung zu hindern gesucht, sondern auch öffentlich und vor mehreren Leuten mit den Worten: 'Du bist der ärgste Trottel' beschimpft... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Karl A, geboren am 1.November 1961, und dessen am 12.Mai 1960 geborener Bruder Josef A des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 269 Abs. 1 und 15 StGB., des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 4 StGB. und des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB. schuldig erkannt. Darnach haben sie am 8.August 198... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Juli 1947 geborene Angeklagte Walter Viktor A des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 30. September 1980 in Wien den Polizeibeamten Wilhelm B dadurch mit Gewalt an einer Amtshandlung zu hindern versuchte, daß er diesem, als er ihn zur Ausweisleistung aufforderte, einen Schlag gegen das Gesicht versetzte und in der Folge, als der Beamte ihn festnehm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.September 1939 geborene beschäftigungslose Erich A des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.November 1978 in Wien einen Beamten durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung zu hindern suchte, indem er den Polizeigruppeninspektor Johann B, der im Begriffe war, ihn festzunehmen und zum Kommissariat zu eskortieren, mit dem abgebrochenen Griff eines... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Polizeibeamte Johann A des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB. und der Berufsdetektiv Walter B desselben Verbrechens als Beteiligter nach den §§ 12, 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Nach dem Urteilsspruch haben sie in Wien in der Zeit von 1961 bis Ende September 1978 1. Johann A als Beamter des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Bundespolizeidirektion Wien mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Re... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B15StGB §269 Abs4StGB §302StPO §25
Rechtssatz: In einem Rechtsstaat ist die Staatsgewalt auch bei der Verbrechensbekämpfung und Verbrechensvorbeugung auf gesetzmäßige Akte beschränkt. Entscheidungstexte 13 Os 139/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 13 Os 139/79 Veröff: EvBl 1980/80 S 246 = RZ 1980/7 S 40 European C... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 StGB, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB, des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit. b WaffenG., des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Urteilsspruchs fällt ihm zur L... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Hilfsarbeiter Herwig A des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den § 15, 269 Abs 1 StGB (Punkt 1) des Urteilssatzes), des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB (Punkt 2) des Urteilssatzes) und des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1 StGB (Punkt 3) des Urteilssatzes) schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 297 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe verur... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4StPO §281 Abs1 Z9b
Rechtssatz: Die Nichtannahme des Rechtsfertigungsgrundes nach § 269 Abs 4 StGB ist mit Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 9 b StPO geltend zu machen. Entscheidungstexte 9 Os 26/78 Entscheidungstext OGH 14.02.1978 9 Os 26/78 13 Os 144/78 Entscheidungstext OGH 30.11.1978 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §9StGB §269 Abs4
Rechtssatz: Ein Irrtum des Täters über die materielle Richtigkeit der Amtshandlung ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 9 Os 59/77 Entscheidungstext OGH 21.06.1977 9 Os 59/77 13 Os 144/78 Entscheidungstext OGH 30.11.1978 13 Os 144/78 10 Os 196/80 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4
Rechtssatz: Zur Festnahme von auf frischer Tat betretenen Personen gehören zum Aufgabenbereich der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 35 VStG). Entscheidungstexte 9 Os 59/77 Entscheidungstext OGH 21.06.1977 9 Os 59/77 9 Os 30/81 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 9 Os 30/81 Vgl auch; B... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4
Rechtssatz: Nur wenn der Beamte (oder die Behörde) zu der Amtshandlung ihrer Art nach überhaupt nicht berechtigt, entfällt die Strafbarkeit. Entscheidungstexte 9 Os 59/77 Entscheidungstext OGH 21.06.1977 9 Os 59/77 11 Os 67/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 11 Os 67/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4
Rechtssatz: Strafgesetzwidrig kann eine Festnahme nur gewesen sein, wenn der Beamte hiebei vorsätzlich seine Amtsgewalt mißbraucht (§ 302 StGB) oder doch wenigstens fahrlässig die Freiheit der Person verletzt hätte (§ 303 StGB). Entscheidungstexte 12 Os 131/75 Entscheidungstext OGH 06.11.1975 12 Os 131/75 Veröff: EvBl 1976/187 S 360 ... mehr lesen...
Norm: StGB §269 Abs4
Rechtssatz: Nach § 269 Abs 4 StGB ist nur Widerstand gegen eine formell unrechtmäßige Amtshandlung zulässig; auf die materielle Gesetzmäßigkeit der Amtshandlung kommt es (grundsätzlich) nicht an. Die materielle Richtigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Amtshandlung spielt nur insoweit eine Rolle, als sie dann - und nur dann - zwangsläufig geprüft werden muß, wen die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften zu verstoßen sche... mehr lesen...