Norm: StGB §223 Abs1StGB §224StGB §225aStPO §198 Abs1
Rechtssatz: Ein als PDF-Dokument elektronisch zugestellter Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft erfüllt mangels schriftlicher Verkörperung den Urkundenbegriff des § 74 Abs 1 Z 7 StGB nicht, sodass eine Verfälschung dieses PDF-Dokuments mit einer Software (PDF-Converter) durch Veränderung darin angegebener Daten (Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum) nicht dem Tatbestand des Vergehen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Petra S***** sowie rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthält, wurde Walter S***** der Verbrechen des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 15 StGB (I./) und der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit für die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung und zusammengefasst wiedergegeben - zwischen Juli 2005 und März 2009 in W**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing. Michael Sch***** und Dr. Bruno B***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 15 Abs 1, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach haben Ing. Michael Sch***** und Dr. Bruno B***** im November 2003 in Waidhofen an der Ybbs im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit dem Vorsatz, sich bzw einen Dritten durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Rudolf S***** durch Übermittlung eine... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 24. Juni 2008, GZ 091 Hv 50/08a-20, das auch Schuldsprüche des Thomas P***** und rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthält, wurde Günter N***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: vierter Fall), Abs 2 (zu ergänzen: und § 15 Abs 1) StGB schuldig erkannt. Danach hat Günter N***** in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Thomas P***** als Mittäter (§ 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch beinhaltenden - Urteil wurde Johannes G***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 erster Fall und Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (I.) sowie der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Danach hat er an verschiedenen (einzeln genannten) Orten Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch beinhaltenden - Urtei... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 36 Hv 115/05i des Landesgerichts Salzburg wurden Yetka A***** mit Strafantrag vom 20. Juni 2005 (ON 3) das Verbrechen der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB und das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB zur Last gelegt. Am 28. November 2005 beantragte der Beschuldigte unter Vorlage eines Vermögensbekenntnisses (Formular ZPForm 1) Verfahrenshilfe (ON 8a), die ihm auch bewilligt wurde (ON 11). Im Verfahren AZ 36 Hv 115/05i des Lande... mehr lesen...
Gründe: Ernst B***** wurde im Verfahren des Landesgerichts für Strafsachen Wien AZ 091 Hv 154/07v mit Urteil vom 14. Dezember 2007 (ON 15) - anklagekonform - des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall und 15 StGB (I./ und II./) schuldig erkannt. Danach hat er (zusammengefasst wiedergegeben) im Zeitraum 6. September bis 12. Oktober 2007 in W***** gewerbsmäßig (§ 70 StGB) mit dem Vorsatz, sich d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Dezember 2004 in Wr. Neustadt mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz „dadurch versucht, den Verhandlungsrichter im Verfahren 24 Cg 145/04w des Landesgerichtes Wr. Neustadt zu einer Handlung, nämlich zu einer klagsstattgebenden Urteilsfällung zu verleiten, dass er vors... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 5. Dezember 2007, GZ 38 Hv 210/07b-25, wurde Angelika B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (erster und vierter Fall), 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem unbekämpft gebliebenen Schuldspruch hat Angelika B***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung qualifiz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl K***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl K***** des Vergehens des schweren Betrugs nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 10. 2. 2005 in Wien gemeinsam mit den gesondert verfolgten Dietmar H***** und Manfred S***** in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Halil Ibrahim V***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB und des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Halil Ibrahim V***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins,, 148 zweiter Fall StGB und des gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche dieses Angeklagten sowie Schuld- und Freisprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurde Virgolino M***** (richtig:) teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebener Vergehen nach § 27 Abs 1 sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Fall SMG (I./A./2./a./ und b./), der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (I./B./), „des" Vergehens des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs 1 StGB (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins,, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er mit dem Vorsa... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §223 Abs1
Rechtssatz: Unterfertigte der Angeklagte einen Kreditkartenbeleg - wenngleich mit eigener Unterschrift - mit der Intention, seinem Geschäftspartner vorzutäuschen, er sei der legitimierte Karteninhaber, und verstärkte er somit den falschen Eindruck, wahrer und berechtigter Kreditkarteninhaber zu sein, dann wurde durch ein derartiges Verhalten angesichts der Nichtvorlage der (in der Regel vom Berechtigten unt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter (gemeint: vierter) Fall und Abs 2, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins, zweiter (gemeint: vierter) Fall u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 25. Oktober 2005, GZ 034 Hv 138/05v-75, wurde Günther P***** der Verbrechen der Geldfälschung nach § 232 Abs 1 erster Fall StGB (A.1.) sowie wegen der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB (A.2.), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (B.1.), der Erschleichung einer Leistung nach § 149 Abs 1 erster Fall StGB (B.2.), der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält, wurde Johann F***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB (2./) und des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (3./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Alfred H***** und Maria M***** enthält,... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erhob gegen Helmut J***** einen Strafantrag wegen des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB, wonach er am 19. Mai 2003 in Klagenfurt in dem gegen seinen Sohn Christian J***** zu AZ 16 Hv 71/03i des Landesgerichtes Klagenfurt anhängigen Strafverfahren - zum Nachweis der erfolgten Einzahlung eines Diversionsanbotes (Geldbetrag und Schadensgutmachung) nach § 90c Abs 4 StPO - eine Fernkopie zweier mit de... mehr lesen...
Gründe: Mit - infolge Berufung des Angeklagten noch nicht rechtskräftigem - Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 18. August 2004, GZ 29 Hv 92/04m-33, wurde Georg M***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz sowie in der Absicht, sich durch schwere Betrugshandlungen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffe... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 18. Februar 2003, GZ 27 Hv 70/02h-90, wurde der Angeklagte Peter S***** - nebeneinander - des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (A) und des "Vergehens" (richtig: Verbrechens) der betrügerischen Krida als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 156 StGB (B)II)) sowie des Vergehens des schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (B)I)) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf M***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall), Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er am und nach dem 1. November 1999 in Klagenfurt und an anderen Orten mit dem Vorsatz, sich oder Dritte durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Verfügungsberechtigte der W***** AG durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die unter Vorlage weit überhöhter Kostenvoranschlä... mehr lesen...
Gründe: Gabriele M***** wurde des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (A/I/1.a und b) sowie des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB (C/I/1. und 2.) schuldig erkannt. Gabriele M***** wurde des Vergehens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, StGB (A/I/1.a und b) sowie des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach Paragraph ... mehr lesen...
Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs1 B1StGB §223 Abs1StGB §224
Rechtssatz: Das Vergehen nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB ist dann vollendet, wenn ein den Vorstellungen des Täters entsprechendes, subjektiv täuschungstaugliches Falsifikat entstanden ist. Bis dahin liegt Versuch vor. Entscheidungstexte 13 Os 152/00 Entscheidungstext OGH 14.02.2001 13 Os 152/00 ... mehr lesen...
Gründe: Franz D***** wurde (neben einem in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch) (A) des (teils im Versuchsstadium verbliebenen) Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter Satz, zweiter Fall, 15 StGB und (B) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB schuldig erkannt. Franz D***** wurde (neben einem in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch) (A) des (teils im Versuchsstadium verbl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günter B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (l) und des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günter B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB (l) und des Vergehens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins, zweiter ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Erstangeklagten enthaltenden Urteil wurden Ing. Werner H***** (B) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB und (C) des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB sowie Krystof G***** und Tadeusz L***** (A) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB und (D) des Vergehens des versuch... mehr lesen...
Gründe: Heinrich K***** wurde der Verbrechen (A) der Brandstiftung nach § 169 Abs 2 StGB und (B) des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 "erster" Fall, Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er in Yspertal (A) am 2. September 1997 an einer eigenen Sache eine Feuersbrunst verursachte und dadurch eine Gefahr für das Eigentum Dritter in großem Ausmaß herbeiführte, indem er eine brennende Zigarre auf einem im Körnerboden seines landwirtschaftlichen Anwesens in Wi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche und einen Freispruch weiterer Angeklagter enthält, wurden Gerhard H***** (zu 1-5), Johann P***** (zu 1 und 4) und Norbert H***** (zu 3) des Vergehens des schweren - H***** des gewerbsmäßig schweren - Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, H***** nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft e... mehr lesen...
Gründe: Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach § 184 StGB schuldig erkannt. Dr.Werner B***** wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 erster Fall StGB und des Vergehens der Kurpfuscherei nach Paragraph 184, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Steyr A) gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich dur... mehr lesen...