Norm: StGB §218 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 218 StGB Verweisungen: Zum Begriff "unzüchtige" Handlung, siehe auch § 204 StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102637 Dokumentnummer JJR_19960917_OGH0002_000STG00218_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §69StGB §218
Rechtssatz: Für die öffentliche Begehung kommt es auf die konkrete Wahrnehmbarkeit durch einen größeren Personenkreis an, der erst ab (einem Richtwert von) etwa zehn Personen gegeben ist (WK-StGB - 2 § 69 Rz 2). Entscheidungstexte 11 Os 190/93 Entscheidungstext OGH 08.02.1994 11 Os 190/93 12 Os 119/05z Entschei... mehr lesen...
Gründe: Der (nunmehr) 31jährige Engelbert B*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB (I) und des Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 StGB (II) schuldig erkannt. Er bekämpft dieses Urteil mit einer § 281 Abs. 1 Z 9 lit a und 10 StPO anrufenden Nichtigkeitsbeschwerde lediglich im zuletzt angeführten Schuldspruch II sowie in den Betrugsfakten I B 1 und 6; der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.September 1963 geborene Elektroinstallateur Stefan A - neben anderen strafbaren Handlungen auch - des Vergehens der öffentlichen unzüchtigen Handlungen nach § 218 StGB (Punkt 3 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 5 und 9 lit.a des § 281 Abs.1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, welcher aus dem erstgenannten Grunde Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.März 1945 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Josef A des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB. (Punkt I des Urteilssatzes) sowie der Vergehen des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB. (Punkt III), der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB. (Punkt IV) und öffentlicher unzüchtiger Handlungen nach § 218 StGB. (Punkt II) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Er... mehr lesen...
Norm: StGB §218
Rechtssatz: (Heterosexuelle) Betastungen weiblicher Brüste als unzüchtige Handlungen im Sinne des § 218 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 130/83 Entscheidungstext OGH 20.10.1983 12 Os 130/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095667 Dokumentnummer JJR_19831020_OGH... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Juni 1942 geborene Hilfsarbeiter Robert A und dessen Lebensgefährtin, die am 14.Jänner 1940 geborene Hausfrau Emma B, der Vergehen der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB. (Punkt A des Urteilssatzes), der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB. (Punkt B des Urteilssatzes) und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB., Emma B zum Teil auch in Form der Beteil... mehr lesen...
Norm: PresseG §42PornG §1 Abs1 DPornG §1 Abs3 CStGB §218
Rechtssatz: Ist ein Vergehen nach § 1 Abs 1 PornG mit Beziehung auf ein Druckwerk verübt worden, dann sind gemäß § 1 Abs 3 PornG die für das (durch den Inhalt eines Druckwerks begangene) Vergehen nach § 218 StGB - unbeschadet der Frage, inwieweit dieses tatsächlich als Preßinhaltsdelikt (§§ 41 Abs 1, 42 Abs 1 PresseG) begangen werden kann - geltenden Bestimmungen des PresseG, ua über den ... mehr lesen...
Norm: StGB §218
Rechtssatz: Erfordert (nur) die konkrete Wahrnehmbarkeit durch einen größeren Personenkreis, die nur dann gegeben ist, wenn eine Wahrnehmung im Bereich naher Möglichkeit liegt. Entscheidungstexte 12 Os 85/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 12 Os 85/80 12 Os 128/84 Entscheidungstext OGH 18.10.1984 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §218
Rechtssatz: Tathandlung im Sinn des § 218 StGB kann auch eine (sinnfällig sexualbezogene) mündliche Äußerung sein (so schon SSt 24/59). Entscheidungstexte 12 Os 85/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 12 Os 85/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0095669 Dokumentnum... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.April 1963 geborene, beschäftigungslose Peter A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. und öffentlich unzüchtiger Handlungen nach § 218 StGB. schuldig erkannt, weil er am 18.April 1978 in Wien 1.) Caroline B dadurch am Körper verletzt hat, daß er ihr eine heftige Ohrfeige versetzte, wobei die Genannte eine Rötung der rechten Wange, eine Schädelprellung und eine Jochbeinprellung erlitt, 2.) öffentlich und unter Um... mehr lesen...
Norm: StGB §218
Rechtssatz: Der Tätervorsatz muß alle Tatbildmerkmale (öffentliche Begehung, Eignung, Ärgernis durch unmittelbare Wahrnehmung zu erregen) umfassen. Entscheidungstexte 12 Os 129/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 12 Os 129/78 12 Os 85/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 12 Os 85/80 Beisatz: Daher auch die (konkre... mehr lesen...
Norm: StGB §218
Rechtssatz: Es genügt die (bloße) Wahrnehmbarkeit der unzüchtigen Handlung; daß die Handlung von einem größeren Personenkreis auch tatsächlich wahrgenommen wird, ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 9 Os 32/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 9 Os 32/77 Veröff: EvBl 1977/262 S 642 = RZ 1977/100 S 200 12 Os 8... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs2StGB §208StGB §218
Rechtssatz: Zum Unterschied von § 218 StGB setzt § 208 StGB die Absicht, seinen Geschlechtstrieb oder den anderer Personen zu erregen oder zu befriedigen, voraus. Entscheidungstexte 10 Os 116/76 Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 116/76 12 Os 129/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 12 Os 129/... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §218
Rechtssatz: Das Verbrechen nach § 93 StG wird von der Übertretung nach § 516 StG (nunmehr § 218 StGB) nicht konsumiert. Entscheidungstexte 8 Os 307/59 Entscheidungstext OGH 18.01.1960 8 Os 307/59 Veröff: RZ 1960,37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0093150 D... mehr lesen...