RS OGH 1980/7/1 10Os93/80, 11Os155/82, 10Os78/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1980
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Norm

PresseG §42
PornG §1 Abs1 D
PornG §1 Abs3 C
StGB §218

Rechtssatz

Ist ein Vergehen nach § 1 Abs 1 PornG mit Beziehung auf ein Druckwerk verübt worden, dann sind gemäß § 1 Abs 3 PornG die für das (durch den Inhalt eines Druckwerks begangene) Vergehen nach § 218 StGB - unbeschadet der Frage, inwieweit dieses tatsächlich als Preßinhaltsdelikt (§§ 41 Abs 1, 42 Abs 1 PresseG) begangen werden kann - geltenden Bestimmungen des PresseG, ua über den Verfall und über das (Strafverfahren) Verfahren in Preßsachen überhaupt dem Sinne nach anzuwenden. Sinngemäße Anwendung des § 42 PresseG ergibt, daß dessen Bestimmungen auch für den Verfall von Druckwerken wegen des in jenen Begehungsarten verübten Vergehens nach § 1 Abs 1 PornG gelten, die nicht durch den Inhalt, sondern nur (wie nach lit a bis lit c) mit Beziehung auf dieses Druckwerk verwirklicht werden könnte.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 93/80
    Entscheidungstext OGH 01.07.1980 10 Os 93/80
    Veröff: EvBl 1981/28 S 215
  • 11 Os 155/82
    Entscheidungstext OGH 23.02.1983 11 Os 155/82
    nur: Ist ein Vergehen nach § 1 Abs 1 PornG mit Beziehung auf ein Druckwerk verübt worden, dann sind gemäß § 1 Abs 3 PornG die für das (durch den Inhalt eines Druckwerks begangene) Vergehen nach § 218 StGB - unbeschadet der Frage, inwieweit dieses tatsächlich als Preßinhaltsdelikt (§§ 41 Abs 1, 42 Abs 1 PresseG) begangen werden kann - geltenden Bestimmungen des PresseG, ua über den Verfall und über das (Strafverfahren) Verfahren in Preßsachen überhaupt dem Sinne nach anzuwenden. (T1) Beisatz: Nunmehr die einschlägigen Bestimmungen des MedG, weshalb seit dem 01.01.1982 gemäß § 33 Abs 2 MedG auf "Einziehung" und nicht (mehr) auf "Verfall" zu erkennen ist (Vertauschung dieser inhaltlich gleichbedeutenden Begriffe stellt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 jedoch nicht her). (T2) Veröff: EvBl 1984/31 S 95 = RZ 1983/46 S 192
  • 10 Os 78/85
    Entscheidungstext OGH 30.07.1985 10 Os 78/85
    Vgl; Beisatz: Die durch das Inkrafttreten des MedG erforderlich gewordene Umdeutung der Verweisung im § 1 Abs 3 PornG darf nicht einer Ausdehnung des Anwendungsbereichs dieser Bestimmung auf andere, nicht als Druckwerke (§ 1 Abs 1 Z 4 MedG) anzustehende Medienwerke, wie zB Videokassetten führen. (T3) Veröff: EvBl 1986/71 S 246 = RZ 1986/9 S 15 = SSt 56/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0072234

Dokumentnummer

JJR_19800701_OGH0002_0100OS00093_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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