Norm: StGB §206 Abs2 StGB §207 Abs2 StGB § 206 heute StGB § 206 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 206 gültig von 01.01.2002 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 206 gültig von 01.10... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rene H***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. Juli 2010 in N***** mit der am 28. Juni 1998 geborenen Jennifer W*****, sohin mit einer unmündigen Person, durch Einführen seines Fingers in den Anus eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung unternommen. Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manuel D***** und Manfred H***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB (1./), D***** weiters des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB (3./) und H***** überdies des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach haben - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Belang - 1./ Manuel D****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Zoran M***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I/1) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I/2) und Snezana G***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach §§ 12 dritter Fall, 201 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Danach haben sie am 3. Juli 2007 in K***** in der Schweiz I. Zoran M***** Violetta B***** 1. mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Demnach hat er zwischen Oktober 2004 und Oktober 2005 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Per... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Reinhard S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I./), der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II./ 1.), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB idF BGBl 1989/242 (II./ 2.), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III./), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten pornographischen Darstellungen Minde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II), des schweren sexuellen Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römisch II), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III), des sexue... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred H***** - im Unterschied zur Beurteilung als Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB in der Anklageschrift - des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (1) und des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht zum 6. Juli 2002 in Kronstorf Monika G***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred H***** - im Unterschied ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin R***** des (in insgesamt zehn Angriffen zum Nachteil zweier unmündiger Opfer begangenen) Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Zu Punkt II 7 des Schuldspruchs liegt ihm zur Last, zwischen Februar 1999 und Mai 1999 in Golling den seiner Obhut unterstehenden dreijährigen Marcel L***** veranlasst zu haben, seinen (des Angeklagten) Penis "in den Mu... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs1StGB §207 Abs2StGB §212 Abs1
Rechtssatz: Eine sexuelle Tendenz wird vom Gesetz nur in den Fällen der (auf die Verleitung des Opfers durch den Täter zur Vornahme von Unzuchtshandlungen an sich selbst abgestellten) jeweils zweiten Alternative der §§ 207 Abs 2 und 212 Abs 1 StGB verlangt, während die Tatbestände des § 206 Abs 1 StGB (ebenso wie die Bestimmung des § 207 Abs 1 StGB) und des § 212 Abs 1 erster Fall StGB eine solch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (und auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch beinhaltenden) Urteil wurde Franz G***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall a.F StGB (2.) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (3.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses n... mehr lesen...
Norm: StGB §87StGB §207 Abs2
Rechtssatz: Im Fall eintätigen Zusammentreffens des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 (Abs 1 und Abs 2) StGB mit dem der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB fällt dem Täter zur Vermeidung einer doppelten Zurechnung desselben Erfolges (Eintritt der schweren Verletzung) nicht auch die Qualifikation nach dem § 207 Abs 2 StGB zur Last. Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hubert G*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der (im März 1979 an seiner am 9.Oktober 1973 geborenen Tochter Sonja G*** begangenen) Verbrechen (I.) der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und (II.) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie (III.) des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. April 1951 geborene Rechnungsprüfer Herbert A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. sowie des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 207 Abs. 2 StGB. unter Anwendung des § 28 StGB. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Jahren verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruches liegt i... mehr lesen...
Norm: StGB §84 AStGB §207 Abs2
Rechtssatz: Sachverständigenprognosen hinsichtlich etwaiger Spätfolgen sind für eine an sich schwere Verletzung ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 12 Os 137/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 12 Os 137/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0092601 Doku... mehr lesen...