Gründe: Mit Strafantrag vom 19. Jänner 2011 legte die Staatsanwaltschaft Wien Günter O***** im Tatzeitraum 1. Juli 2005 bis 13. Jänner 2011 in 1150 Wien begangene und als Vergehen nach § 198 Abs 1 StGB beurteilte Verhaltensweisen zur Last (ON 12). Nach vorangegangener Abtretung durch das Bezirksgericht Fünfhaus trat das Bezirksgericht Donaustadt das gegenständliche Verfahren am 1. März 2011 dem Bezirksgericht Hartberg ab. Es vertrat dabei im Wesentlichen die Rechtsauffassung, der An... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch lastete Gerhard H***** mit Strafantrag vom 30. Juli 2008 (ON 18) mehrere Taten an, die sie rechtlich den Tatbeständen der §§ 153c Abs 1, 159 Abs 2 und 198 Abs 1 StGB unterstellte. In der darüber am 16. November 2010 durchgeführten Hauptverhandlung (ON 27) fasste das Landesgericht Felkdirch im Sinn des § 36 Abs 4 StPO den Beschluss auf Ausscheidung des Verfahrens wegen des Vorwurfs der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (ON... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Bregenz vom 26. April 2007, GZ 66 U 12/07a-23, wurde Michael B***** von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit Urteil des Bezirksgerichts Bregenz vom 26. April 2007, GZ 66 U 12/07a-23, wurde Michael B***** von der wider ihn erhobenen Anklage wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach Paragraph 198, Absatz eins, St... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 1 U 13/05z des Bezirksgerichts Güssing wurde Esad M***** mit Antrag auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 28. Jänner 2005 (ON 5) das Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB betreffend den Zeitraum Jänner 2004 bis Jänner 2005 zur Last gelegt. Im Strafverfahren AZ 1 U 13/05z des Bezirksgerichts Güssing wurde Esad M***** mit Antrag auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 28. Jänner 2005 (ON 5) das Ver... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 31 U 400/05z des Bezirksgerichts Linz legte die Staatsanwaltschaft Linz mit Bestrafungsantrag vom 26. August 2005 (ON 4) Thomas S***** als Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zur Last, „im Zeitraum 5. April 1997 bis laufend (die Ausdehnung des Deliktszeitraums in der Hauptverhandlung bleibt vorbehalten)" seine Unterhaltspflicht gegenüber der mj Eva S***** gröblich verletzt zu haben. In der Strafsache AZ 31 U 400/05z des B... mehr lesen...
Gründe: Daniel B***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bludenz vom 31. Jänner 2005, GZ 13 U 92/04i-8, vom Anklagevorwurf, er habe seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gegenüber seinem minderjährigen Kind Elias S***** gröblich verletzt, indem er vom 3. August 2004 bis 10. Jänner 2005 keinen oder nur unzureichenden Unterhalt leistete und dadurch bewirkte, dass der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wurde oder ohne Hilfe von anderer S... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Gründe: Johann H***** wurde des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Innsbruck seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gegenüber der am 4. August 1981 geborenen Anna H***** gröblich verletzt hat, indem er von August 1996 bis 4. August 2000 mit Ausnahme minimaler Teilzahlungen in den Jahren 1996 und 1998 nur unzureichende oder keine Unterhaltszahlungen leistete, und dadurch bewirkte, dass der Unterhalt oder die... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 5 U 3.038/94 des Bezirksgerichtes Wr. Neustadt wurde Willibald H***** mit Urteil vom 2. Juli 1996 (ON 23 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses ON 24a) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von 18 Wochen verurteilt. Mit zugleich gefasstem ohne gesetzliche Grundlage gemeinsam mit dem Urteil ausgefertigtem Beschluss wur... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der Strafsache AZ 9 U 69/00s des Bezirksgerichtes Telfs legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit Bestrafungsantrag vom 20. April 2000 (ON 4) Irmgard R***** als Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zur Last, im Zeitraum von April 1999 bis dato ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Töchtern Jasmin R***** und Natalie R***** gröblich verletzt zu haben. In der Strafsache AZ 9 U... mehr lesen...
Norm: StGB §198
Rechtssatz: Auch der nicht unmittelbar aus dem Gesetz erfließende, weil privatautonom vereinbarte Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach einvernehmlicher Scheidung ist im Familienrecht begründet und damit - in den Grenzen des § 69a Abs 1 EheG - als Unterhaltspflicht des anderen Ehegatten vom Tatbestand des § 198 StGB umfasst. Die Höhe einer tatbildlichen Unterhaltspflicht ist auf Grund des im § 69a Abs 1 EheG enthaltenen Verwei... mehr lesen...
Norm: StGB §198
Rechtssatz: § 198 Abs 1 StGB pönalisiert ausschließlich gröbliche Verletzungen der im Familienrecht begründeten Unterhaltspflicht (Zivilrechtsakzessorietät). Unterhaltsvereinbarungen (insbesondere Unterhaltsvergleiche) lösen den Schutz des § 198 StGB in der Regel nicht aus. Derartige vertraglich übernommene Unterhaltspflichten sind aber bis zu der Höhe tatbildlich, in der nach dem Gesetz ohnehin Leistungen erfolgen müssten. Die... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Norm: KO §5StGB §198
Rechtssatz: Für die subjektive Tatseite hinsichtlich § 198 StGB ist von Bedeutung, was dem Gemeinschuldner gemäß § 5 KO überlassen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 330/99a Entscheidungstext OGH 16.02.2000 7 Ob 330/99a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113299 Dokume... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 16 Abs 4 AußStrG idF WGN 1997 iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in der Fassung WGN 1997 in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlic... mehr lesen...
Norm: StGB §159 Abs1 Z2StGB §198
Rechtssatz: Das Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB ist anders als jenes der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 StGB kein Dauerdelikt. Entscheidungstexte 14 Os 3/00 Entscheidungstext OGH 01.02.2000 14 Os 3/00 13 Os 9/01 Entscheidungstext OGH 31.01.2001 13 Os 9/01 Vg... mehr lesen...
Gründe: Josef H***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. April 1999, GZ 11dE Vr 11.271/98-144, des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 StGB sowie der Vergehen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB, der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB, der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB und der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erk... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 27. November 1992, GZ 2 d E Vr 12091/92-18, wurde Gerhard P***** des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde ein Teil der Strafe von fünf Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen; unter einem faßte das Gericht gemäß §... mehr lesen...
Norm: StGB §51StGB §53 Abs1StGB §198
Rechtssatz: Eine Weisung, die dem Verurteilten der Sache nach die Zahlung künftiger Unterhaltsbeiträge aufträgt und sich demnach im Verbot der Begehung einer nach § 198 StGB strafbaren Tat erschöpft, findet in der Bestimmung des § 51 StGB keine Deckung. Die neuerliche Begehung einer strafbaren Handlung während der Probezeit stellt vielmehr einen eigenen, in § 53 Abs 1 StGB angeführten Widerrufsgrund dar, der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Eisenstadt wurde Friedrich H***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 und 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er im Rückfall durch Unterlassung von Unterhaltszahlungen für seine außereheliche Tochter Nicole G***** seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt hatte, daß der Unterhalt des Kindes ohne Hilfe von andere... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land erstattete am 28. September 1990 gegen Erwin M***** Strafanzeige wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB, weil er seit seiner letzten Verurteilung am 2. Oktober 1989 (zum AZ 7 U 17/89 des Bezirksgerichtes Steyr) seiner Unterhaltspflicht gegenüber der minderjährigen Denise B***** freiwillig nicht nachkomme (S 3 ff). Diese Anzeige, die am 1. Oktober 1990 bei Gericht einlangte, war Grundlage des vom öf... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Z2StGB §198
Rechtssatz: Die in einer nachträglich nicht zu beseitigenden Gefährdung des Unterhalts bestehenden Tatfolgen des Vergehens nach § 198 StGB können nicht mehr gutgemacht im Sinne des § 42 Z 2 StGB werden. Entscheidungstexte 14 Os 154/89 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 14 Os 154/89 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz S*** zu I des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB sowie zu II des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. In Ansehung des genannten Vergehens werden ihm Unterhaltsverletzungen 1. in der Zeit vom 13.November 1984 bis 29.Jänner 1987 gegenüber seinen ehelichen minderjährigen Kindern Barbara S***, geboren am 2.September 1971 und Antonia S*** (im Er... mehr lesen...
Norm: StGB §198
Rechtssatz: Anläßlich der Beurteilung von nicht näher gewidmeten Leistungen eines Unterhaltspflichtigen für den Unterhaltsberechtigten ist bei mehreren rechtlich zulässigen Verrechnungsmöglichkeiten jedenfalls nach der für den Verpflichteten günstigsten Möglichkeit abzurechnen (SSt 37/44), ohne daß es dabei darauf ankommt, ob ein Zahlungsrückstand besteht und welche Höhe er erreicht hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 27.August 1987, GZ 12 a E Vr 1531/86-17, wurde Wolfgang H*** der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes) sowie der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB (Punkt II) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Als Verletzung der Unterhaltspflicht liegt ihm zur Last, in der Zeit vom 6.Oktober 1986 bis 27.August 19... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Neulengbach vom 2.März 1987, GZ U 256/86-7, wurde der am 27.Juni 1938 geborene Konrad B*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu 10 Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm lag nach dem in der Hauptverhandlung (S 29) implicit ausgedehnten (vgl Mayerhofer-Rieder, § 262 StPO, E 38 a) Strafantrag des Bezirksanwaltes zur Last, in der Zeit vom 22.Oktober 1985 bis 1. März 1987 seine im ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Erwin Albin S*** (zu I/) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB, (zu II/) des Vergehens der (versuchten) Täuschung nach §§ 15, 108 Abs 1 und 2 StGB und (zu III/) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig und verurteilte ihn hiefür nach § 147 Abs 3 StGB unter Anwendung des § 38 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 3 (drei) Jahren; weiters wurden gemäß § 369 Abs 2 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch sowie Verfolgungsvorbehalte (§ 263 Abs 2 StPO) enthaltenden - Urteil wurde der am 27.Jänner 1939 geborene technische Kaufmann Franz S*** (zu A) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und (zu B) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er A) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem eingangs bezeichneten Urteil wurden die Angeklagten Johann B*** und Rottraud B*** (zu I/1) des Verbrechens (im Urteil irrig: Vergehens) der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB, (zu I/2) des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs. 1 StGB und (zu I/3) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 (im Urteil ersichtlich infolge eines Schreibfehlers irrig: 2) StGB sowie Johann B*** überdies (zu II/1... mehr lesen...