RS OGH 1988/4/20 14Os54/88 (14Os55/88)

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Norm

StGB §198

Rechtssatz

Anläßlich der Beurteilung von nicht näher gewidmeten Leistungen eines Unterhaltspflichtigen für den Unterhaltsberechtigten ist bei mehreren rechtlich zulässigen Verrechnungsmöglichkeiten jedenfalls nach der für den Verpflichteten günstigsten Möglichkeit abzurechnen (SSt 37/44), ohne daß es dabei darauf ankommt, ob ein Zahlungsrückstand besteht und welche Höhe er erreicht hat.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 54/88
    Entscheidungstext OGH 20.04.1988 14 Os 54/88
    Veröff: SSt 59/20

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0095098

Dokumentnummer

JJR_19880420_OGH0002_0140OS00054_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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