Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. April 1947 geborene Steinmetzgehilfe Karl A im zweiten Rechtsgang (neuerlich) des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 2. August 1982 in Pottendorf den Gendarmeriebeamten Josef B durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung, nämlich seiner Festnahme und Eskortierung zum Posten gehindert hatte, indem er sagte: 'Wennst nicht losläßt, kriegst ane, daß` d l... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.März 1958 geborene Anstreicher Georg A wurde (zu I 1 bis 3) des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB, (zu II 1 und 2) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB, (zu III) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und (zu IV) des Vergehens der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach hat er in Großkadolz (zu I) nach Vollend... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter Viktor A (zu I) des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB und (zu II) des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz (zu I) am 24. April 1981 von einem Kellner Getränke im Wert von 170 S sowie von einem Taxilenker eine Droschkenfahrt im Gegenwert von 630 S und ein Darlehen von 170 S betrügerisch erlistet und (zu II) am 26.Mai 1981 von Christine B 500 S Bargeld erpreßt. Dieses Urteil bekä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Mai 1964 geborene beschäftigungslose Heinz A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Februar 1980 in Wien Manfred B gefährlich bedrohte, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er ihm zurief, er solle sich ja nicht nachts allein sehen lassen, sonst werde er 'getögelt'. Dagegen richtet sich die auf die Nichtigkeitsgründe der Z 5 sowie 9 lit. a und b des § 281 Abs. 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.November 1961 geborene Hilfsmonteur Gerhard A und der am 29.Juni 1956 geborene Magazinsarbeiter Stefan B des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. schuldig erkannt (inhaltlich des Urteilssatzes), begangen dadurch, daß sie am 9.Juli 1979 in Ottensheim Bettina C durch die gefährliche Drohung, sie werde Schläge erhalten, wenn sie zu einem Geschlechtsverkehr mit ihnen nicht bereit sei, zum außerehelichen Beisch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. Juli 1951 geborene beschäftigungslose Johann A und der am 6. Jänner 1955 geborene Spengler Ronald B des Vergehens des Hausfriedensbruches nach dem § 109 Abs 1, Abs 3 Z 3 StGBund der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB, A auch des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft allein der Angeklagte Ronald B mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit. a des § 281 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 17.November 1977, GZ. 2 U 627/77-15, wurde der Journalist Richard A schuldig erkannt, im Mai 1977 in Wien in der Tageszeitung 'D', Nummer 6088 vom 12.Mai 1977, die auf Seite 2 in der Rubrik 'E' unter der überschrift 'Wenn der Mord erlaubt wäre' erschienene Glosse mit der Textstelle '.... Es wäre an der Zeit, daß die Heuchler oder, je nachdem, die Narren von der sogenannten 'Aktion Leben' sich nützlicheren Zielen widmeten.' ve... mehr lesen...
Norm: StGB §115
Rechtssatz: § 83 StGB schließt § 115 StGB aus. Entscheidungstexte 10 Os 63/78 Entscheidungstext OGH 31.05.1978 10 Os 63/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0093416 Dokumentnummer JJR_19780531_OGH0002_0100OS00063_7800000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §111StGB §115
Rechtssatz: Ein klarer Bezug zu einer oder mehreren bestimmten Personen durch eine Sammelbeleidigung ist ohne nähere Hinweise in der Regel nur bei einem verhältnismäßig eng begrenzten Personenkreis gegeben, bei dem die von der Beleidigung (mittelbar) Betroffenen leicht feststellbar sind. Bei einem größeren Kollektiv wird dieses Erfordernis nur dann erfüllt sein, wenn zusätzlich besondere Umstände oder nähere Hinweise be... mehr lesen...
Norm: StGB §115StPO §153
Rechtssatz: "Schande" ist die Herabsetzung der Wertschätzung einer Person in sittlicher Hinsicht in der Öffentlichkeit (= in den Augen vieler Menschen). Entscheidungstexte 13 Os 22/77 Entscheidungstext OGH 30.03.1977 13 Os 22/77 Veröff: SSt 48/25 = EvBl 1977/226 S 497 10 Os 128/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §23StGB §27StGB §28 BaStGB §33StGB §34StGB §91StGB §115StGB §127 D1StGB §143 DStGB §278
Rechtssatz: Welcher Sinn dem Ausdruck "mehrere" beizumessen ist, muss in jedem einzelnen Fall aus dem Sinnzusammenhang der betreffenden gesetzlichen Bestimmung erschlossen werden. Entscheidungstexte 10 Os 40/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 10 Os 40/76 Veröff: EvBl 1976/267 S... mehr lesen...
Norm: StGB §115
Rechtssatz: Ein Spottwort über eine Hochschule kann auch einen an der Hochschule tätigen Lehrer berühren ("alma mater minimunda"). Entscheidungstexte 10 Os 137/75 Entscheidungstext OGH 11.11.1975 10 Os 137/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0093399 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §115
Rechtssatz: Der Spott, der sich gegen das Niveau einer Schule wegen der Lehrmethoden richtet, deren sich ein Lehrer grundsätzlich und aus Überzeugung bedient, somit auch die Lehrmethode des Lehrers zum Gegenstand hat, trifft den Lehrer selbst, wenn dabei auf die Person des Lehrers ausdrücklich Bezug genommen wird ("alma mater minimunda"). Entscheidungstexte 10 Os 137/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 FStGB §107 Abs1StGB §115
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 107 Abs 1 StGB erfordert in subjektiver Hinsicht (einfachen) Vorsatz des Täters (§ 5 Abs 1 StGB) in bezug auf die sich als gefährliche Drohung (§ 74 Z 5 StGB) darstellende Tathandlung und (qualifizierten) Vorsatz in Form der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) in bezug auf den mit der Tathandlung verfolgten Zweck, den Bedrohten in Furcht und Unruhe zu versetzen. Bei Fehlen einer ... mehr lesen...
Norm: StGB §107StGB §115
Rechtssatz: Wegen der notwendigen Abgrenzung zur Drohung mit Mißhandlungen gemäß § 496 StG (nunmehr § 115 StGB) verlangt eine Drohung mit einer Verletzung am Körper, um nach § 99 StG (nunmehr § 107 StGB) beurteilt werden zu können, wenigstens die Ankündigung einer leichten körperlichen Beschädigung im Sinne des § 411 StG (nunmehr § 83 StGB). Entscheidungstexte 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §115
Rechtssatz: Eine Drohung mit einer bloßen Mißhandlung im Sinne des § 496 StG (nunmehr § 115 StGB) erfüllt nicht den Tatbestand einer gefährlichen Drohung; es muß zumindest eine nach dem § 411 StG (nunmehr § 83 StGB) qualifizierte Körperbeschädigung angedroht werden. Entscheidungstexte 12 Os 160/72 Entscheidungstext OGH 13.11.1972 12 Os 160/72 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §115
Rechtssatz: Die Androhung von Ohrfeigen oder mit bloßer Hand geführten Schlägen erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gefährlichen Drohung. Entscheidungstexte 10 Os 222/62 Entscheidungstext OGH 07.09.1962 10 Os 222/62 Veröff: EvBl 1963/173 S 245 12 Os 88/77 Entscheidungstext OGH 18.08.1977 12 Os 88/77 Vg... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §115
Rechtssatz: Vorsätzliches Abschneiden des Bartes eines anderen ohne seine Einwilligung ist nicht Zufügung einer körperlichen Beschädigung (im Sinne des § 411 StG) sondern nur tätliche Mißhandlung im Sinne des § 496 StG (nunmehr § 115 StGB). Entscheidungstexte 5 Os 844/51 Entscheidungstext OGH 16.10.1951 5 Os 844/51 Veröff: SSt 22/79 = EvBl 1952/149 S 212... mehr lesen...