Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Die Androhung von Ohrfeigen oder mit bloßer Hand geführten Schlägen erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gefährlichen Drohung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0092373Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021