Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Privatbeteiligtenzusprüche enthaltenden Urteil wurde Ondrej B***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1./) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (2./) und des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (3./) schuldig erkannt. Danach hat er „am 23. Mai 2010 in Graz als unmittelbarer Täter im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem abgesondert verfolgten Mittäter 1./ Dr. Werner S***** dadurch, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Amel D***** der Verbrechen der (in einem Fall [2]) versuchten und (in zwei Fällen [1 und 3]) vollendeten erpresserischen Entführung nach §§ 102 Abs 1 und 15 StGB sowie der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (4 und 5) schuldig erkannt. Nur gegen den Schuldspruch zur Hauptfrage 4 wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (Punkt 4 des Urteilssatzes) richtet sich die auf die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Özcan B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl I 2001/130 (I.a.), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 15 StGB (I.b. und II.b.), der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB idF BGBl I 2001/130 (II.a.), der Freiheitsentzeihung nach § 99 Abs 1 StGB (II.c.) sowie nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (III.) und nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I) und des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Z 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen de... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §269 Abs1
Rechtssatz: Die Forderungen nach Verhinderung oder Erzwingung einer bestimmten Amtshandlung sind mit dem "Sich-Bemächtigen" einer Geisel im Sinn des § 102 StGB typischerweise verbunden. Im Hinblick auf die hohe Strafdrohung für erpresserische Entführung ergibt eine wertabwägende Auslegung, auch wenn formal gleichzeitig der Tatbestand nach § 269 Abs 1 StGB erfüllt ist, daß durch die Unterstellung der Tat allein unte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der am 2.November 1944 geborene Angeklagte Hans-Peter R*** (zu 1.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (vierter Fall) StGB sowie der Vergehen (zu 2.) der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB, (zu 3.) der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB und (zu 4.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. an einem une... mehr lesen...
Norm: StGB §100StGB §101StGB §102
Rechtssatz: "Entführung" als Tathandlung ist das Verbringen des Opfers von einem Ort an einen anderen, wenn dadurch das Opfer dem überwiegenden Einfluß des Täters (oder eines Dritten) ausgeliefert wird und die Tat ohne rechtserhebliche Einwilligung des Berechtigten geschieht. Entscheidungstexte 10 Os 57/86 Entscheidungstext OGH 17.06.1986 10 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Februar 1964 geborene Hilfsarbeiter Aleksander A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs 1, 143 (zu ergänzen: zweiter Fall) StGB, der versuchten erpresserischen Entführung nach § 15, 102 Abs 2 Z 2 StGB und der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die diesen Schuldsprüchen entsprechenden Hauptfragen 1, 3 und 5 bejaht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.Dezember 1958 geborene (beschäftigungslose) Franz A 1. des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach dem § 102 Abs. 1 StGB und 2. des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1 und 143, 2. Fall, StGB schuldig erkannt. Den Geschwornen waren folgende zwei Hauptfragen vorgelegt worden: 1. Hauptfrage I: 'Ist Franz A schuldig, am 24.Oktober 1983 in Grieskirchen im Kundenraum der B Gallspach, Filiale Grieskirchen, sich ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §102StGB §142 E
Rechtssatz: Raub steht zur erpresserischen Entführung keineswegs im Verhältnis der Spezialität. Beide Delikte können tateinheitlich zusammentreffen (Geiselnahme beim Bankraub). Entscheidungstexte 11 Os 147/84 Entscheidungstext OGH 31.10.1984 11 Os 147/84 Veröff: SSt 55/73 = JBl 1985,433 10 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1949 geborene (ehemalige) Pharmaberater Henryk A des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach § 201 Abs. 1, 15 StGB schuldig erkannt. Das Schöffengericht lastet ihm an, in Wien Personen weiblichen Geschlechts, nämlich Ende Oktober 1980 Gabriele E, Anfang November 1980 Marina C und am 25. Oktober 1980 Elisabeth D dadurch, daß er ihnen Getränke anbot, in die er vorher Tranquilizer vom Benzodiazepin... mehr lesen...
Norm: StGB §102StPO §313 B
Rechtssatz: Zur Strafbarkeit einer Geiselnahme aus politischen Motiven ("Palmers"). Entscheidungstexte 9 Os 96/79 Entscheidungstext OGH 20.11.1979 9 Os 96/79 Veröff: SSt 50/70 = ZfRV 1980,153 (mit Anmerkung von Liebscher) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093290 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden, nunmehr angefochtenen Urteil wurde der zuletzt beschäftigungslos gewesene Karl A im zweiten Rechtsgang abermals des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach dem § 102 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt des Schuldspruchs zur Last, am 19. Juli 1977 in Wien im gemeinsamen Zusammenwirken mit dem (wegen dieser Tat) bereits rechtskräftig verurteilten Josef B die Liane D -, nachdem sie deren Einwill... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §105 D
Rechtssatz: Bei der Nötigung (§ 105 StGB) richtet sich die Gewalt oder gefährliche Drohung gegen die Person, der das Verhalten abgenötigt wird, anders hingegen bei § 102 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 144/79 Entscheidungstext OGH 15.11.1979 13 Os 144/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen die beiden (zuletzt beschäftigungslos gewesenen) Angeklagten Paul A (geboren am 17. Dezember 1950) und Franz B (geboren am 4. Oktober 1951) zu Punkt A/ des Urteilssatzes des Verbrechens des (in einem Fall /A/I/) versuchten und (in vier Fällen /A/II/1-4/) vollendeten schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 (erster Fall) und 15 StGB, und - gemeinsam mit der am 23. November 1948 g... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §102
Rechtssatz: Die erpresserische Entführung ist ein Dauerdelikt, bei dem die Tat so lange verübt wird, als der bzw die Täter die illegale Beherrschung eines Menschen aufrecht erhalten; das Delikt ist (in den Fällen des Abs 1 und Abs 2 Z 1 des § 102 StGB) zwar mit der Entführung (oder Bemächtigung) formell vollendet, aber erst mit der Freigabe der Geisel beendet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 3.August 1962 geborene Sabine A, die am 3. Juli 1962 geborene Karoline B und die am 22. April 1961 geborene Gabriele C der Vergehen der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 und 4 StGB und der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB schuldig erkannt, weil sie (inhaltlich des Urteilsspruches) am 1. Juli 1978 in Wien A./ dadurch, daß sie den Erzieherinnen Rosemarie D und Eva E (nach vorheriger Verabr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Josef A und Karl B des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach dem § 102 Abs. 1 StGB schuldig erkannt; nach Inhalt des Schuldspruchs liegt ihnen zur Last, am 19. Juli 1977 in Wien im gemeinsamen Zusammenwirken Liane C, nachdem sie deren Einwilligung durch gefährliche Drohung erlangt hatten, indem sie die Genannte - und zwar Josef A dadurch, daß er ihr mit vorgehaltener ... mehr lesen...
Norm: StGB §102
Rechtssatz: "Entführen" ist eine solche Ortsveränderung des Opfers, durch die es aus einem bisherigen Lebenskreis gebracht wird. Entscheidungstexte 13 Os 108/78 Entscheidungstext OGH 29.09.1978 13 Os 108/78 Veröff: SSt 49/47 11 Os 194/78 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 11 Os 194/78 Veröff: SSt 50/2... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §269
Rechtssatz: § 102 StGB, wenn eine erpresserische Entführung (hier: Ergreifen des eigenen Kindes) dazu dient, eine Amtshandlung (hier: Verhaftung) zu hindern. Entscheidungstexte 12 Os 48/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 12 Os 48/78 10 Os 150/80 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 10 Os 150/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §105 Abs2 C
Rechtssatz: Kein Rechtswidrigkeitsausschluß (§ 105 Abs 2 StGB) bei erpresserischer Entführung. Entscheidungstexte 10 Os 123/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 10 Os 123/77 Veröff: EvBl 1978/82 S 215 = JBl 1978,270 10 Os 150/80 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 10 Os 150/80 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: StGB §102
Rechtssatz: Die Tathandlung setzt das Sich-bemächtigen einer Person und die Nötigung eines Dritten voraus, wobei der Nötigunsvorsatz schon bei der Bemächtigung vorgelegen haben (Abs 1) oder erst später hinzukommen kann (Abs 2 Z 2). Entscheidungstexte 10 Os 123/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 10 Os 123/77 Veröff: EvBl 1978/82 S 215 = JBl 1978,270 ... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §269
Rechtssatz: Die durch erpresserische Entführung abgenötigte Unterlassung kann auch in der Abstandnahme einer Amtshandlung (Verhaftung, Strafverfolgung) bestehen. Entscheidungstexte 10 Os 123/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 10 Os 123/77 Veröff: EvBl 1978/82 S 215 = JBl 1978,270 12 Os 154/89 Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §102
Rechtssatz: Bereicherungsvorsatz ist nicht nötig, die erpreßte Leistung kann allerdings auch vermögenswerter Natur sein. Entscheidungstexte 10 Os 123/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 10 Os 123/77 Veröff: EvBl 1978/82 S 215 = JBl 1978,270 13 Os 108/78 Entscheidungstext OGH 29.09.1978 13 Os 108/78 Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §102StGB §105StGB §144
Rechtssatz: Erpresserische Entführung ist ein Spezialfall der Nötigung oder - wenn mit Bereicherungsvorsatz gesetzt - der Erpressung. Entscheidungstexte 10 Os 123/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 10 Os 123/77 Veröff: JBl 1978,270 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §102
Rechtssatz: Deliktsvollendung nach § 102 StGB, wenn die Unterlassung der Amtshandlung über vier Stunden abgenötigt wurde. Entscheidungstexte 10 Os 123/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 10 Os 123/77 Veröff: EvBl 1978/82 S 215 = JBl 1978,270 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:R... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §105 DStGB §144
Rechtssatz: Wird die entführte Person selbst zu einer Duldung oder Unterlassung genötigt, liegt § 105 StGB, allenfalls § 144 StGB (bei vermögenswerter Leistung) vor. Entscheidungstexte 10 Os 123/77 Entscheidungstext OGH 09.11.1977 10 Os 123/77 Veröff: EvBl 1978/82 S 215 = JBl 1978,270 11 Os 194/78... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §146 E
Rechtssatz: Die Vortäuschung einer stattgefundenen (erpresserischen) Entführung in Bereicherungsabsicht ist Betrug und nicht Erpressung mit Entführung (§ 145 Abs 1 Z 1 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 129/75 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 9 Os 129/75 Veröff: EvBl 1977/119 S 244 12 Os 81/78 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §102StGB §144StGB §145 Abs1 Z1StGB §146
Rechtssatz: Drohung mit Entführung verlangt die in Aussicht gestellte Entführung einer Person. Entscheidungstexte 9 Os 129/75 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 9 Os 129/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092512 Dokumentnum... mehr lesen...