Gründe: Mit dem in Beschwerde (§ 345 Abs 1 Z. 6 und 9 StPO) gezogenen Teil des Ersturteils wurde Josef S*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 3 (§ 81 Z. 1) StGB schuldig erkannt (B). Die Geschwornen hatten die Hauptfrage VII nach versuchtem Mord (§§ 15, 75 StGB) und die Eventualfrage X nach schwerer Körperverletzung (§§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 1 StGB) verneint, die Eventualfragen IX nach schwerer Nötigung (§§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 2 StGB) sowie XI... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs2StPO §345 Abs1 Z9
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmung des § 10 Abs 2, letzter Satz, StGB schließt die Bejahung eines entschuldigenden (Putativstands) Notstands die Annahme einer fahrlässigen Begehung derselben Tat (bei gegebener Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens) nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 79/87 Entscheidungstext OGH 23.07.1987 13 Os 79/8... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (neben dem weiteren Angeklagten Medhi Shakeri M***, hinsichtlich dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) die iranischen Staatsangehörigen Akbar Akbari A***, Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** des versuchten Verbrechens nach §§ 15 StGB, 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 2 und Z 3 SGG, die Angeklagten Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** auch nach Abs. 4 dieser Gesetzesstelle, so... mehr lesen...
Gründe: Egon K*** wurde des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. a.F. und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Darnach haben er und der Mitangeklagte Rudolf M*** gewerbsmäßig und mit Gemeingefährdungsvorsatz im Jänner 1982 ca. 200 g Heroin (Eingangsabgaben: 96.800 S) von Thailand nach Österreich geschmuggelt und in Innsbruck in Verkehr gesetzt (I 1, III 1). Ferner hat K*** durch Inaussichtstellung eines ho... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs2
Rechtssatz: Bei der (objektiv jedenfalls unbegründeten) Besorgnis von allenfalls (schon) aus der Verweigerung einer Aussage (allein) resultierenden Nachteilen handelt es sich nicht (bloß) um einen Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Aussagenotstands, auf den § 10 Abs 2 StGB sinngemäß anzuwenden wäre (vgl ÖJZ-LSK 1978/11), sondern vielmehr um die rechtsirrige Annahme eines im Gesetz gar nicht vorgesehenen Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben anderen Angeklagten) der am 23.9.1943 geborene Gastwirt Wolfgang A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 3, 148 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1972 und 1973, zumeist in Innsbruck, im Zusammenwirken mit wechselnden Beteiligten verschiedene Versicherungsgesellschaften durch Vortäuschen fingierter Verkehrsunfälle in acht vol... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.August 1926 geborene, früher als Transportunternehmer tätig gewesene Kurt A der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs 1 lit a FinStrG. und der Monopolhehlerei nach dem § 46 Abs 1 lit a FinStrG. schuldig erkannt, weil er am 21.September 1970 in Süßenbrunn (in Tateinheit) 1. vorsätzlich Sachen, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen worden war, und zwar (in 216 Kartons zu je 10.000 Stück verpackte) 2,160.000 Stück... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.November 1957 geborene Ernst B und der am 7.Dezember 1958 geborene Friedrich C des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB sowie der am 29.November 1949 geborene Eduard A des Vergehens der Begünstigung nach dem § 299 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Die drei Angeklagten sind von Beruf Kellner. Das Urteil gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche bezüglich Ernst B und Friedrich C die jeweils au... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs1StGB §10 Abs2StGB §299 Abs4
Rechtssatz: Erfolgte die Begünstigung deshalb, weil der Begünstigende vom Begünstigten dazu genötigt wurde bzw sich irrtümlich genötigt wähnte, so kann der Begünstigende nicht nach dem § 299 Abs 4 StGB, sondern nur zufolge § 10 (Abs 1 bzw 2, zweiter Satz) StGB straffrei sein, stellt doch der Fall einer drohenden Gefahr ua für den Begünstigenden im Sinne des § 299 Abs 4 StGB im Verhältnis zu § 10 St... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs2
Rechtssatz: Wer zunächst freiwillig Straftaten setzt, kann sich hinsichtlich weiterer Straftaten, an denen er aus Furcht vor angedrohter Anzeige sich beteiligt, nicht auf entschuldigenden Notstand berufen. Entscheidungstexte 11 Os 1/78 Entscheidungstext OGH 24.01.1978 11 Os 1/78 10 Os 133/78 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs2
Rechtssatz: Kein entschuldigender Notstand, wenn der Täter der Gefahr sich durch die Flucht aus dem Gefängnis ausgesetzt hat. Entscheidungstexte 13 Os 131/77 Entscheidungstext OGH 04.11.1977 13 Os 131/77 Veröff: EvBl 1978/60 S 159 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0089675 ... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs2
Rechtssatz: Es kann nicht generell gesagt werden, daß durch die Begehung einer Straftat sich de Täter bewußt der Gefahr seiner Entdeckung aussetzt. Entscheidungstexte 13 Os 35/77 Entscheidungstext OGH 22.04.1977 13 Os 35/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0089620 ... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs2
Rechtssatz: Kein entschuldigender Notstand, wenn durch die Begehung einer vorsätzlichen strafbaren Handlung die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung herbeigeführt wurde und nun zur Abwehr derselben erneut eine strafbare Handlung gesetzt wird, um die aus der ersten Straftat drohenden bedeutenden Nachteile abzuwenden (hier: Desertion, um der Verhaftung wegen der vorangegangenen Straftat zu entgehen). En... mehr lesen...