Rechtssatz: Schweizer Staatsbürger sind nicht schon dann Inländern beim Erwerb von Immobilien gleichgestellt, wenn sie über ein Aufenthaltsrecht nach Artikel 24 des Anhanges 1 des Freizügigkeitsabkommens verfügen. Vielmehr ist das Recht auf Immobilienerwerb für Schweizer Staatsbürger, die wie die Berufungswerber ein Aufenthaltsrecht haben und ihren Hauptwohnsitz nicht im Aufnahmestaat nehmen, ? wie sich aus Artikel 7 lit f des Freizügigkeitsabkommens ergibt ? nur insoweit gewährt, als dies... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 2 Abs.1 GVG-B leistet der Bund Asylwerbern im Zulassungsverfahren Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes. Als Asylwerber im Zulassungsverfahren gelten gemäß § 1 Z1 GVG-B jene Fremde, die einen Asylantrag eingebracht haben, über dessen Zulässigkeit noch nicht entschieden ist. Letzteres trifft insbesondere dann zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde gegen einen Bescheid, mit ein Asylantrag als unzulässig zurückgewiesen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die Grundverkehrsgesetznovelle Vlbg LGBl Nr 21/2000 nicht der Stillstandsklausel gemäß Artikel 57 Abs 1 EGV widerspricht (hier: Beschränkung des Kapitalverkehrs gegenüber der Schweiz). mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber ist Schweizer Staatsangehöriger mit Hauptwohnsitz in der Schweiz. Er möchte gegenständliches Haus, in dem sich zwei Wohnungen befinden, erwerben und eine der beiden Wohnungen 1 bis 2 Tage pro Woche im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit für den Bürobetrieb und für Wohnzwecke verwenden. Da der Berufungswerber die zweite Wohnung an einen Inländer vermieten möchte, kann hinsichtlich dieser Wohnung nicht davon ausgegangen werden, dass sie der Ausübung der Erwerbstäti... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber, ein Schweizer Staatsangehöriger, möchte eine 1 1/2 Zimmer Wohnung als Niederlassung für seine geschäftliche Tätigkeit in Österreich erwerben. In Ausübung seiner Erwerbstätigkeit in Österreich hat der Berufungswerber jedenfalls ein Aufenthaltsrecht. Hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien für die Ausübung seiner Erwerbstätigkeit hat für den Berufungswerber das Gleichbehandlungsgebot zu gelten. Der Rechtserwerb unterliegt somit gemäß §3 Abs1 litb GVG Vlbg nic... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der gegenständlichen Firma handelt es sich um eine nach den österreichischen Rechtsvorschriften gegründete Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in Österreich. Diese Gesellschaft kann sich daher nicht auf das Niederlassungsrecht bzw. das damit verbundene Diskriminierungsverbot berufen. Es können sich jedoch die liechtensteinischen Gesellschafter der gegenständlichen Firma auf das Niederlassungsrecht, das auch den Erwerb von Grundstücken für Unternehmenszwecke mitumfaßt, ber... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt die Vorprüfung gemäß § 12 Abs 2 Kärntner Grundverkehrsgesetz, daß eine dem Flächenwidmungsplan widersprechende Verwendung eintreten wird - vorliegend ist die kaufgegenständliche Liegenschaft entgegen dem Flächenwidmungsplan mit einem Gartenhäuschen, welches für die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes nicht spezifisch und erforderlich ist, bebaut - ist die Genehmigung des Rechtsgeschäftes zu versagen, weil eine dem Flächenwidmungsplan widersprechende Verwendung b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 6.12.1985 mit Herrn G P, geb. am , einen als Anlage zu diesem Schreiben beigelegten und einen Bestandteil des Spruches dieses Bescheides bildenden Treuhandvertrag abgeschlossen, wodurch ihm die Benützung der 148/506 Anteile an der Liegenschaft in EZl. 455 II KG, womit das Wohnungseigentum an der Eigentumswohnung Top 2 verbunden ist, wie einem Eigentümer überlassen wurde. Er habe es bis zumindest 12.10.1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde gegen den Berufungswerber folgender Schulvorwurf erhoben: "Sie haben am 02.11.1990 die in der Anlage zu diesem Schreiben beigelegte Vereinbarung mit Herrn G P, geb am, geschlossen, wodurch Ihnen die Benützung der Wohnung WA im Erdgeschoß der Wohnungseigentumsanlage in R, Nr (Miteigentumsanteil zu 73/374 Anteilen BLNr Punkt 2 an Ezl, GB R), wie einem Eigentümer oder zumindest wie einem Dienstbarkeitsberechtigten überlassen wurde. Sie haben es bi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Kä GesmbH zu vertreten, daß diese folgenden Dampfreiniger Art: Dampfreinigungsgerät Marke: Kä Typ: VAPORAPID Kä 1500 (Bauhaus Art 1211263, S 5.790,--) Fabrikationsnummer (Seriennr): 23805 Herstellungsjahr: 1993 Hersteller: Kä, D, W als Hersteller mit dem als nationales Konformitätszeichen anerka... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Frau L B für schuldig befunden, sie habe am 23.05.1990 mit J G, in O, einen Vorvertrag sowie eine Vereinbarung abgeschlossen. Sie habe es zumindest bis zum 11.11.1993 unterlassen, für diesen Rechtserwerb die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde einzuholen, obwohl jede sonstige Überlassung der Benutzung von Grundstücken zugunsten von Personen, welche die österreichische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sofern durch die Überlassung dem Benützer ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herr O G B für schuldig befunden, er habe am 23.05.1990 mit J G, S in O in Tirol, einen Vorvertrag sowie eine Vereinbarung abgeschlossen. Er habe es zumindest bis zum 11.11.1993 unterlassen, für diesen Rechtserwerb die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde einzuholen, obwohl jede sonstige Überlassung der Benutzung von Grundstücken zugunsten von Personen, welche die österreichische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sofern durch die Überlassung dem... mehr lesen...
Die Erstbehörde hat im Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses festgestellt, daß zugunsten von Frau B A auf den 82/374 Anteilen an der Liegenschaft in EZ KG. R ein Pfandrecht im Betrag von S 1.450.000,-- einverleibt worden ist. Die Beschuldigte habe bisher nicht um die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft angesucht, obwohl jede Art der
Begründung: von Pfandrechten an Grundstücken zugunsten von Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Frau M K für schuldig befunden, sie habe gemeinsam mit ihrem Gatten am 24.11.1989 mit Herrn K E eine Vereinbarung geschlossen, wodurch ihnen das Haus S in EZ KG. K wie einem Eigentümer oder zumindest wie einem Dienstbarkeitsberechtigten überlassen worden sei. Die Beschuldigte habe es unterlassen, binnen zwei Monaten nach Vertragsabschluß für diesen Rechtserwerb die Bewilligung der Grundverkehrsbehörde einzuholen. Dadurch habe sie eine Verwaltung... mehr lesen...