Begründung: Die Antragstellerin - eine GmbH mit Sitz in L***** (Österreich) - beantragte aufgrund eines mit der Alleineigentümerin der Liegenschaft am 26. 8. 2010 vor dem Bezirksgericht Bludenz geschlossenen Vergleichs (AZ 3 C 256/10g), der eine Aufsandungserklärung der Alleineigentümerin enthält, die Einverleibung des Pfandrechts im Betrag von 7.057,36 EUR zu ihren Gunsten. Das Erstgericht wies das Eintragungsbegehren mit der
Begründung: ab, dass der Erwerb von Pfandrechten durch Au... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) Ausspruch des Rekursgerichts erweist sich der Revisionsrekurs als nicht zulässig. Das ist wie folgt kurz zu begründen: Elfriede E*****, geboren am 21. 2. 1929, ist bücherliche Eigentümerin von 1298/100000 Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 649 GB *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der im Haus ***** gelegenen Wohnung W 5 untrennbar verbunden ist. Am 16./18. 12. 2008 wurde zw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der am 4. 10. 2006 angemeldeten Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 599816-0001 bis 599816-0010, die ein Küchenmesser („Universalmesser") in zehn verschiedenen Ausführungsvarianten schützen. Unter anderem ist das Universalmesser in einer Ausführung mit zwei Schliffen an der Ober- und Unterseite (Abbildung 1 im Anhang) geschützt. Dieses Messer ist Teil eines aus insgesamt elf verschiedenen Messern bestehenden Sets, das die Klägerin unter der Bez... mehr lesen...
Begründung: Zur Liegenschaft EZ ***** GB ***** gehören (ua) die Grundstücke Nr 686 (KG *****) sowie Nr 447 und 448 (je KG *****). Ob dieser Liegenschaft war und ist zu TZ 14790/1991 sub C-LNR 9a das „Vorkaufsrecht hins Gst 686 KG ***** Gst 447 448 gem Pkt III Zif 2 Übereinkommen 1991-10-19 für S***** Andrä Dr. Geb *****" einverleibt. Zur Liegenschaft EZ ***** GB ***** gehören (ua) die Grundstücke Nr 686 (KG *****) sowie Nr 447 und 448 (je KG *****). Ob dieser Liegenschaft war und... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte aufgrund des Kaufvertrags vom 11. 4. 2007 und des Rangordnungsbeschlusses vom 24. 4. 2007, TZ 3707/07, sowie unter Vorlage der Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer vom 8. 5. 2007 und des - nicht mit einer Rechtskraftbestätigung versehenen - Bescheids der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt vom 3. 5. 2007, Zahl 549/1/07, ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 614/58 im Rang der Anmerk... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 816/6 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 656 m2, auf dem das Haus S***** steht. Mit Vereinbarung vom 28. 11. 2006 haben sich die Antragsteller wechselseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht eingeräumt, dessen Verbücherung sie mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehren. Dem Grundbuchsantrag ist weder ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid noch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine Kommandit(erwerbs)gesellschaft. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde V*****. Kommanditistin ist die Marktgemeinde V*****. Am 12. 6. 2006 schlossen die Marktgemeinde V***** und die Antragstellerin einen sogenannten Einbringungsvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: ,,1. Zielsetzung, Beteiligungsverhältnisse 1.1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 9. 2. 2006 haben die Gemeinde un... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 von der Zweitantragstellerin die zum Gutsbestand der EZ 47 des Grundbuchs ***** gehörenden Grundstücke Nr 116, Nr 117, Nr 118 und Nr 173. Ob der EZ 47 der Verkäuferin ist zu C-LNR 42 a ein Pfandrecht über S 1,971,842,42 samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer Nebengebührensicherstellung über S 394.350 zugunsten der S***** und ob diesem Pfandrecht zu C-LNR 42 e die Übertragung der Forderung an die R**... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch der beiden Antragsteller (Bestandgeber und Bestandnehmer) auf Einverleibung des Bestandrechtes an einer Grundfläche und auf Anmerkung der Vorauszahlung des Mietzinses ab, weil keine von der Grundverkehrsbehörde ausgestellte Urkunde (Bescheid oder Bestätigung) vorgelegt worden sei. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller Folge und bewilligte das Grundbuchsgesuch. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zufolge § 94 GBG iVm § 16 oöGVG ist die Verbücherung eines Rechtserwerbs nach § 1 Abs 2 oöGVG nur zulässig, wenn dem Grundbuchsgesuch entweder ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid, ein rechtskräftiger Feststellungsbescheid gemäß § 11 oöGVG darüber, dass der Rechtserwerb nach diesem Landesgesetz genehmigungsfrei zulässig ist oder eine schriftliche Erklärung des Rechtserwerbers, dass der Rechtserwerb nach diesem Lande... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass das Baugrundstück, an dem von § 19 KGVG erfasste Rechtserwerbe (Übertragung des Eigentums, Erwerb eines Fruchtgenussrechts) ins Grundbuch eingetragen werden sollen, in einem Genehmigungsgebiet nach § 20 KGVG liegt, bewirkt, dass zufolge § 18a KGVG der 4. Abschnitt dieses Gesetzes über den Rechtserwerb an Baugrundstücken mit Ausnahme des § 21 anzuwenden ist. Die Rechtserwerbe unterliegen damit grundsätzlich der Gene... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3stmkGVG §2 Abs3stmkGVG §5
Rechtssatz: Betrifft ein rechtsgeschäftlicher Erwerb im Sinn des § 5 Stmk GVG ein im Freiland liegendes Grundstück, und bestehen Bedenken dahin ob dieses nicht wenigstens teilweise zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird, muss selbst wenn es bebaut ist, zunächst durch einen dem Grundbuchsgericht vorzulegenden Bescheid nach § 2 Abs 3 Stmk GVG geklärt werden, dass ni... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth M***** ist Eigentümerin eines Hälfteanteils an der Liegenschaft EZ 832 Grundbuch *****. Sie schenkte und übergab diese Liegenschaftshälfte am 17. 3. 1999 an ihre Tochter Mag. Brigitte J*****. Mit weiterem Schenkungsvertrag vom gleichen Tag schenkte und übergab Mag. J***** diese Liegenschaftshälfte an den Antragsteller. Unter Vorlage der beiden genannten Schenkungsverträge, zweier Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts für Gebühren und Verkehrsste... mehr lesen...
Begründung: Martha R***** ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****. Am 1. 12. 1995 schloß sie mit dem Antragsteller einen Kaufvertrag über diese Liegenschaft. Mit Vergleich vom 5. 3. 1998 zwischen Martha R*****, die durch den ihr in der Zwischenzeit beigegebenen Sachwalter vertreten wurde, und dem Antragsteller wurde dieser Kaufvertrag einvernehmlich aufgehoben. Im Punkt II) dieses Vergleiches verpflichtete sich Martha R***** gegenüber d... mehr lesen...
Begründung: Am 10.August 1993 erteilten die Beklagten (vormals die Erst- und der Zweitbeklagte), die je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in Tirol mit einem darauf errichteten Alpengasthof (GSt 829/4 Alpe, 1454 m2, und GSt .126 Baufläche, 63 m2) waren, im Zuge einer Besprechung dem klagenden Rechtsanwalt den Auftrag zur Vertragserrichtung und Durchführung des Verkaufs ihrer Liegenschaft; dabei wurden sämtliche Bedingungen für den Verkauf abgeklärt. Der Kläger war über den o... mehr lesen...
Norm: Stmk.GVG §2 Abs3§30GBG §94 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bleiben Zweifel im Sinne des § 2 Abs.3 Stmk.GVG, ist ein Bescheid der zuständigen Grundverkehrsbehörde zu erwirken und dem Grundbuchsgericht vorzulegen. Eine Bestätigung der Gemeinde reicht nicht aus. Sogenannte "Baulandbestätigungen" der Gemeinde sind keine Gesuchsbeilagen im Sinne des § 30 Stmk.GVG. Entscheidungstexte 4 R 550/97z ... mehr lesen...
Begründung: *****verkauften als grundbücherlich eingetragene Eigentümer der Liegenschaft EZ *****mit Kaufvertrag vom 12.9.1997 ihre Liegenschaft an die Rekurswerber. Der fernmündlich erhobene Einheitswert der Liegenschaft beträgt S 336.000,--. Diese Liegenschaft besteht nur aus dem Grundstück Nr.*****im Gesamtausmaß von 1299 m2, hievon entfallen nach den Katasterangaben auf Baufläche (Gebäude) 150 m2 und auf landwirtschaftlich genutzte Flächen 1149 m2. Unter Vorlage des Kauf... mehr lesen...
Norm: EO §183stmk GVG §2 Abs3stmk GVG §34 Abs1
Rechtssatz: Bereits wenn nur Zweifel bestehen, ob es sich um ein landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Grundstück handelt, darf der Zuschlag nur unter den in § 34 Abs 1 stmk GVG 1993 normierten Vorbehalt erteilt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2194/96k Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2194/96k ... mehr lesen...
Begründung: Die versteigerte, in der Steiermark liegende Liegenschaft ist ein landwirtschaftliches Anwesen im Ausmaß von 8 ha 43 a 98 m2. Gemäß den Versteigerungsbedingungen wurde sie am 26.4.1995 in sechs "Parzellengruppen", die aus einem oder mehreren Grundstücken bestanden, ausgeboten und zugeschlagen. Der Zuschlag wurde nicht im Sinn des § 34 Abs 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes LGBl 1993/134 unter dem Vorbehalt erteilt, daß er im Fall seiner Genehmigungs- ode... mehr lesen...
Norm: TirGVG allgTirGVG §2 Abs3TirGVG §3TirGVG 1993 §31TirGVG 1993 §32TirGVG 1993 §40
Rechtssatz: Ist fraglich, ob das TirGVG 1983 idF Nov 1991 bzw das neue TirGVG 1993 anzuwenden ist und hängt die Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtserwerbs davon ab, ob das betroffene Grundstück unter jene gesetzlichen Verkehrsbeschränkungen fällt, deren Vorliegen allein die Grundverkehrsbehörde zu beurteilen hat, dann muß es auch der Grundverkehrsbehörde über... mehr lesen...
Norm: TirGVG allgTirGVG §2 Abs3TirGVG §3TirGVG 1993 §31TirGVG 1993 §32TirGVG 1993 §40
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß nicht erst das Verfügungsgeschäft, sondern bereits das Verpflichtungsgeschäft der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt, läßt sich mit den erforderlichen Modifikationen auch auf sonstige genehmigungspflichte "Rechtsvorgänge" übertragen, wie sie ausdrücklich in den Bestimmungen über die Verbücherung eines de... mehr lesen...
Norm: TirGVG allgTirGVG §2 Abs3TirGVG §3TirGVG 1993 §31TirGVG 1993 §32TirGVG 1993 §40
Rechtssatz: Ob überhaupt Zweifel an der Genehmigungsbedürftigkeit der gegenständlichen Grundstücksteilung, konkret an der Anwendbarkeit des TirGVG 1983 idF der Nov 1991 bestehen können, ist anhand der Bestimmungen des neuen TirGVG 1993 zu beurteilen. Auch die neuen Vorschriften über Grundbuchseintragungen (§§ 31 und 32 TirGVG 1993) halten daran fest, daß das d... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2GBG §35GBG §94 Abs1 Z3GBG §94 Abs1 Z3TirGVG §2 Abs3 litbTirGVG §3 Abs2 lita
Rechtssatz: Die Vormerkung darf dann nicht bewilligt werden, wenn zweifelhaft ist, ob das dem Eintragungsbegehren zugrundliegende Recht der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, weil das Rechtsgeschäft bei Fehlen der erforderlichen Genehmigung schwebend unwirksam wäre und somit das Grundbuchsgericht vom mangelnden Nachweis eines (auch für ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 AGBG §94 Abs1 Z3 DTirGVG §2 Abs3 litbTirGVG §3 Abs1
Rechtssatz: Festzuhalten ist daran, daß der Tiroler Landesgesetzgeber sowohl die Einverleibung als auch die Vormerkung des Eigentumsrechtes im Grundbuch bei einem Rechtserwerb im Sinne des § 3 Abs 1 TirGVG von einer billigenden oder die Gültigkeit des Titels zumindest nicht in Frage stellenden Erklärung der Grundverkehrsbehörde (im konkreten Fall vom Vorliegen eines Besch... mehr lesen...