Norm
AnfO §3 Z1Rechtssatz
Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind solche, die aus Anlaß gewisser Festtage oder besonderer Familienereignisse üblicherweise gegeben werden und verhältnismäßig geringeren Ausmaßes sind. Der Anfall eines Erbteiles ist kein Familienereignis, das üblicherweise Anlaß zu einem Geschenk wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0050244Dokumentnummer
JJR_19561107_OGH0002_0030OB00501_5600000_001